Gemeinderatsbeschlüsse vom 15. September 2026
16.09.2026
Der Gemeinderat genehmigt den Leistungsvertrag mit der Stadt Biel für den provisorischen Transitplatz für ausländische Fahrende für die Jahre 2027/2028, genehmigt eine Sondernutzungskonzession für naturnahe Grünflächen im Hofmattenquartier und passt die Abfall-Grundgebühr ab 2027 an.
Provisorischer Transitplatz: Leistungsvertrag mit Stadt Biel
Der Gemeinderat genehmigt den Leistungsvertrag mit der Stadt Biel für die Weiterführung des Betriebs eines provisorischen Transitplatzes für ausländische Fahrende in der Region Seeland – Biel/Bienne für die Jahre 2027/2028. Als direktbetroffene Gemeinde ist die Stadt Nidau an dieser regionalen Lösung interessiert und unterstützt das Projekt. Seit der Inbetriebnahme des provisorischen Transitplatzes im Jahr 2023 ist es in der ganzen Region zu keinen illegalen Landbesetzungen mehr gekommen. Als Fortsetzung des bisherigen Vertrags verpflichtet sich die Stadt Nidau, einen Solidaritätsbeitrag von höchstens 2 Franken pro Einwohner/in und Jahr zu bezahlen.
Naturnahe Gestaltung im Hofmattenquartier: Nidau genehmigt Sondernutzungskonzession
Der Gemeinderat genehmigt die Sondernutzungskonzession für mehrere städtische Grünflächen im Hofmattenquartier. Die Eisenbahner-Baugenossenschaft Nidau übernimmt deren naturnahe Gestaltung und ordentlichen Unterhalt und trägt die damit verbundenen wiederkehrenden Kosten. Mit der Vereinbarung sollen die Grünflächen im Sinne der Biodiversität und Artenvielfalt weiterentwickelt werden. Die Stadt Nidau bleibt für die Pflege der bestehenden Bäume zuständig. Die Sondernutzungskonzession gilt für zehn Jahre und enthält verbindliche Vorgaben zur Bepflanzung und zum Unterhalt der Flächen sowie zum Schutz des Strassen- und Bahnverkehrs.
Stadt Nidau passt Grundgebühr für die Abfallentsorgung per 2027 an
Die Spezialfinanzierung Abfall weist seit mehreren Jahren wiederkehrende Defizite auf. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die öffentliche Abfallentsorgung sicherzustellen. Gemäss dem seit 1997 geltenden Umweltschutzgesetz (USG) sind die dadurch entstehenden Kosten nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren. Das bedeutet, dass die Kosten der Abfallentsorgung grundsätzlich von denjenigen zu tragen sind, welche sie verursachen.
Die Grundgebühr der Stadt Nidau wurde letztmals 2004 angepasst und ist seither unverändert geblieben. Aufgrund der bestehenden Unterdeckung der Spezialfinanzierung besteht nun unmittelbarer Handlungsbedarf.
Der Gemeinderat beschliesst deshalb, die Grundgebühr Abfall für das Jahr 2027 gemäss nachfolgender Tabelle neu festzulegen.
| Benützergruppe | Gebührenrahmen CHF/Jahr | gültige Grundgebühr CHF/Jahr | neue Grundgebühr CHF/Jahr |
|---|---|---|---|
| Haushaltungen und Kleingewerbe mit geringem Kehrichtanfall; nach Einwohnergleichwerten | 20 -50 | 26 | 38 |
| Industrie-, Gewerbe- und Handels- und Dienstleistungsbetriebe; nach Betriebs- und Lagerflächen: | |||
| a) bis 100 m2 | 100 – 500 | 260 | 300 |
| b) bis 500 m2 | 200 - 1’000 | 650 | 800 |
| c) über 500 m2 | 400 – 2’000 | 1'300 | 1’600 |
Mit der Anpassung der Grundgebühr soll ein weiterer Anstieg der Unterdeckung der Spezialfinanzierung Abfall verhindert und die Finanzierung der öffentlichen Abfallentsorgung langfristig sichergestellt werden.
Erlass Abwassergebühren für Fernwärme-Leitungsbau
Der Gemeinderat bewilligt gestützt auf Artikel 40 des Abwasserreglements den vollständigen Erlass der Abwassergebühren für die Brogini AG. Das bezogene Wasser wurde für den Bau der Fernwärmeleitungen verwendet und gelangte nicht in die öffentliche Kanalisation. Die hierfür bezogene Wassermenge wurde mit einem separaten Wasserzähler erfasst. Gleichzeitig delegiert der Gemeinderat die Kompetenz zur Bewilligung künftiger Reduktionen der Abwassergebühren bis zu einem Betrag von 500 Franken an die zuständige Abteilung.
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