Hundetaxe 2026 in Nidau: Fälligkeit im August und wichtige Meldefristen bis Ende Juli
03.07.2026
In der Stadt Nidau wird die jährliche Hundetaxe für das Jahr 2026 im August fällig, wobei die reguläre Gebühr 113 Franken beträgt und für EL-Beziehende auf 56.50 Franken halbiert wird. Nicht registrierte Hunde sowie Anträge auf Ermässigung müssen bis Ende Juli 2026 bei den zuständigen Stellen gemeldet werden, während Welpen unter sechs Monaten im laufenden Jahr taxfrei bleiben.
Die Hundetaxe für das Jahr 2026 wird im August fällig. Alle registrierten Hundehaltenden erhalten dazu Anfang August eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugestellt. Hundehaltende, die ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, bittet die Stadt Nidau, sich bis Ende Juli 2026 beim Einwohnerschalter der Stadt Nidau zu melden.
Die Hundetaxe beträgt für jeden in der Stadt Nidau gehaltenen Hund 113 Franken pro Jahr. Für Hunde von AHV/IV-beziehenden Personen mit Ergänzungsleistungen (EL) beträgt die Hundetaxe 56.50 Franken. Für diese Ermässigung ist eine aktuelle Bestätigung über den EL-Bezug erforderlich. Für Reduktionsberechtigte ist es zwingend notwendig, diese EL Bestätigung bis Ende Juli 2026 bei der AHV-Zweigstelle Nidau zu bestellen (032 332 94 26; ahv@nidau.ch).
Hunde, die am 1. August 2026 noch nicht sechs Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei. Sie sind dennoch bei der Gemeinde und bei der Amicus-Datenbank zu registrieren.
Weitere Informationen: www.be.ch/hund
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