Gemeinderatsbeschlüsse vom 3. März 2026

04.03.2026

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Bewilligung Grossveranstaltungen 2026
Der Gemeinderat erteilt die generelle Bewilligung für folgende Grossveranstaltungen in Nidau für das Jahr 2026:

Public Viewing Fussball WM 2026, 11. Juni bis 19. Juli
Mittelalterspektakel, 18. bis 20. September
Bereits im Vorjahr bewilligt hat der Gemeinderat folgende Grossveranstaltungen 2026:

  • Nidauer Stedtlifest, 29. und 30. Mai
  • Hausfest Ruferheim, 13. und 14. Juni
  • Lakelive Festival, 30. Juli bis 08. August
  • Zirkus Knie, 21. bis 23. August
  • Phänomena on Tour, 08. Oktober bis 08. November

Der vollständige Nidauer Veranstaltungskalender steht unter www.nidau.ch zur Verfügung.

Erweiterung Wahl- und Abstimmungsausschuss
Am Sonntag, 29. März 2026 finden die kantonalen Wahlen statt. Um eine reibungslose Durchführung zu ermöglichen, erweitert der Gemeinderat den Abstimmungs- und Wahlausschuss einmalig mit folgenden Personen:

  • Altorfer Jonas (FDP)
  • Blaser Jonas (SVP)
  • Blösch Paul (EVP)
  • Bühler Alice (EVP)
  • Geiser Lenard (EVP)
  • Gutermuth Marlis (Grüne)
  • Gutermuth Tabea (Grüne)
  • Kallen Noemi (SP)
  • Liechti Hugo (SP)
  • Lutz Roland (SVP)
  • Özbal Sercan (SP)
  • Rentschler Vivian (GLP)
  • Schaad Milo (FDP)
  • Schiess Nina (Grüne)
  • Wysseier Reto (GLP)
  • Zahnd Joy (FDP)


Sondernutzungskonzession
Der Gemeinderat erteilt der Eigentümerschaft der Parzellen Nidau-Gbbl. Nrn. 138 und 256 eine Sondernutzungskonzession zur fortgesetzten Nutzung einer geringfügigen Teilfläche der Zihlstrasse im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Zihlstrasse 26 und 28.

Die im Rahmen eines qualifizierten Verfahrens unter Mitwirkung der Stadt Nidau entwickelte Ausgestaltung der Vorzone sieht eine Fortführung der auf privatem Grund geplanten Bodengestaltung in den Strassenraum vor. Dadurch wird eine Übergangszone zwischen Verkehrs- und Wohnraum geschaffen und die Einordnung des Neubaus in die historisch gewachsene Umgebung sichergestellt. Die Nutzung der Zihlstrasse als öffentliche Strasse bleibt jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.

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