Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
23.07.2026
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Die Stadt Nidau verweist auf die Medienmitteilung und die Informationen des Kantons Bern: Ganzer Kanton Bern: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
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