Gemeinderatsbeschlüsse vom 18. August 2026

19.08.2026

Der Gemeinderat von Nidau legt die Leitplanken für die Entwicklung der «ZPP Vorstadt Süd» fest, genehmigt das Wirtschaftsförderungskonzept, verabschiedet die Stromtarife sowie die Sitzungsplanung für 2027 und schafft die Basis für die Subventionsverhandlungen mit dem KartellCulturel.

ZPP Vorstadt Süd: Startschuss für eine hochwertige Entwicklung
Der Gemeinderat legt die Leitplanken für die Entwicklung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Vorstadt Süd fest. Das Planungsgebiet der ZPP Vorstadt Süd befindet sich an bester Lage südlich der historischen Altstadt. Eine Entwicklung dieses Gebietes ist nicht nur aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf die Attraktivität des Ortseingangs, die nachhaltige Nutzung kommunaler Liegenschaften und die Stärkung der Steuerkraft der Nidauer Bevölkerung. Das Vorhaben geniesst beim Gemeinderat hohe Priorität und ist fest in den Legislaturzielen sowie im aktuellen Finanzpaket verankert. Als nächster Meilenstein wird der Gemeinderat dem Stadtrat voraussichtlich im November 2026 die Vorlage für den Planungskredit unterbreiten. Mit Beschluss vom 18. September 2025 hat der Stadtrat die Motion M 233 einstimmig angenommen und damit den Gemeinderat beauftragt, die Planung und Entwicklung der ZPP Vorstadt Süd unverzüglich zu starten.

Gemeinderat genehmigt Konzept für die Wirtschaftsförderung
Der Gemeinderat genehmigt das Konzept für die städtische Wirtschaftsförderung. Es bündelt das bestehende Engagement, schafft Transparenz und macht den attraktiven Wirtschaftsstandort noch sichtbarer. 

Die Stadt Nidau schätzt die grosse Standorttreue und das Engagement der ansässigen Betriebe, die einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität und zur lokalen Dynamik leisten. Seit der Strategie gegen das «Lädelisterben» im Jahr 2014 setzt die Stadt Nidau im Alltag zahlreiche Massnahmen um. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Vorstoss «I 157 Perspektiven für KMU und lokale Geschäfte» nun zum Anlass, diese Aktivitäten transparent zusammenzuführen und eine verlässliche Orientierung für die Wirtschaft zu bieten.

Die lokale Wirtschaft ist stark geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), historischem Gewerbe und innovativen Clustern. Um diese Qualitäten langfristig zu sichern, fokussiert sich die städtische Wirtschaftsförderung auf zwei zentrale Pfeiler:

  • Bestandspflege lokaler KMU und Stärkung des historischen Kerns: Gezielte Massnahmen positionieren das Stedtli als lebendigen Begegnungs- und Wirtschafts-raum für Handwerk, Detailhandel, Gastronomie und Dienstleistungen.
  • Weiterentwicklung der Industrie- und Gewerbestandorte: Die qualitative Auf-wertung bestehender Areale sichert die Standorttreue ansässiger Unternehmen, schafft Raum für Innovationen und stabilisiert die städtische Steuerbasis.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt erfolgt im Rahmen der rechtlichen Vorgaben von Bund und Kanton. Sie basiert strikt auf Wirtschaftsfreiheit und Gleichbehandlung. Die vollständigen De-tails zu den genauen Zielen und Massnahmen sind dem Konzept zu entnehmen. Es steht unter folgendem Link zur Verfügung: Wirtschaftsstandort

Folgende Geschäfte verabschiedet der Gemeinderat zuhanden des Stadtrats:

  • Sanierung Kanalisation Gerberweg Abschnitt Bahnhof bis Hechtenweg - Investitionskredit
  • P 238 Beidseitiger Bahnübergang Bahnhof Beunden
  • I 157 Perspektiven für KMU und lokale Geschäfte

Alle bereits verabschiedeten Geschäfte stehen zur Verfügung unter: www.nidau.ch/stadtrat2026

KartellCulturel Leistungsvertrag 2028 –2031: Finanzieller Verhandlungsbetrag
Der Gemeinderat Nidau hat die Ausgangslage für die Erneuerung des Leistungsvertrags mit dem KartellCulturel geprüft und einen Grundverhandlungsbetrag für die künftige Subvention festgelegt. Bis 2023 unterstützte die Stadt Nidau das Kultur Kreuz Nidau, das 2024 gemeinsam mit zwei Bieler Institutionen zum heutigen KartellCulturel fusionierte. Seitdem beteiligt sich Nidau an der gemeinsamen Förderung. Für die Vertragsperiode 2028–2031 beantragt die Institution höhere Subventionen. Sie begründet dies mit steigenden Betriebs-, Produktions- und Infrastrukturkosten, der Teuerung, veränderten Publikumsgewohnheiten sowie dem Anspruch, faire Honorare für Kunstschaffende zu sichern. Der Gemeinderat anerkennt diese Herausforderungen und erachtet eine Anpassung grundsätzlich als gerechtfertigt. Er folgt mit dem festgelegten Verhandlungsbetrag dem Vorschlag des Kantons Bern und der Stadt Biel. Der Leistungsvertrag wird dem Stadtrat voraussichtlich im März 2027 vorgelegt.

Strompreise 2027
Der Gemeinderat verabschiedet die neuen, ab dem 1. Januar 2027 geltenden Preise der Elektrizitätsversorgung Nidau für Energie und Netz. Aufgrund von Rückmeldungen und einem regionalen Vergleich wird der bisher eher hohe Tarif «Temporär» - namentlich für Veranstaltungen und Baustellen - gesenkt, da er trotz schwieriger Planbarkeit und Leistungsspitzen als ausreichend erachtet wird. Die Tarife 2027 sind auf der Website der Stadt Nidau www.nidau.ch/stromversorgung publiziert. 

Sitzungsplanung 2027
Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsplanung für das Jahr 2027. Die Stadtratssitzungen finden an folgenden Daten statt:

  • Donnerstag, 18. März 2027
  • Donnerstag, 10. Juni 2027
  • Donnerstag, 16. September 2027
  • Donnerstag, 18. November 2027


Legislativversammlung
Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der nächsten Legislativversammlung rubrizierter Institution zur Kenntnis:

  • Gemeindeverband Kulturförderung Biel – Seeland-Berner Jura BSJB- Delegiertenversammlung 2026

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