Baulinienplan zuhanden Vorprüfung verabschiedet
03.04.2025
Der Gemeinderat von Nidau nimmt die Ergebnisse der Mitwirkung zur Kenntnis und beschliesst die sich daraus ergebenden Änderungen am Baulinienplan. Die Baulinienplanung, bestehend aus Baulinienplan und Baulinienreglement, wird zusammen mit dem Mitwirkungsbericht zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Die Stadt Nidau will die rund vierzig rechtskräftigen Einzelpläne mit Baulinien in einem gesamtstädtischen Planwerk zusammenführen. Ziel des neuen gesamtstädtischen Baulinienplans war es, so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig an den rechtskräftigen Baulinien zu verändern. Entsprechend werden Bereinigungen nur bei konkretem Bedarf vorgenommen. Der Baulinienplan für das gesamte Stadtgebiet dient als effizientes Planungsinstrument für eine qualitätsvolle und zeitgemässe Siedlungsentwicklung.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 28. Oktober bis 6. Dezember 2024 sind insgesamt 22 Eingaben eingegangen, davon 21 von Privatpersonen und 1 von einem Unternehmen. Von politischen Parteien, Verbänden und Organisationen wurden keine Eingaben eingereicht.
Der Baulinienplan stösst grundsätzlich auf positive Resonanz. Das Festhalten an Baulinien als zweckmässige Planungsmassnahme war in der Mitwirkung unbestritten. Die Mitwirkungseingaben konzentrieren sich auf spezifische örtliche Anliegen zu einzelnen Baulinien, wobei ein räumlicher Schwerpunkt auf den Baulinien entlang des Nidau-Büren-Kanals lag. Aufgrund der Mitwirkungsergebnisse wurden spezifische Änderungen des Baulinienplans beschlossen: Aufhebung der Baulinie entlang des Oberen Kanalwegs, Änderung der bestehenden Baulinie am Herrenmoosweg (Reduktion), Änderung der bestehenden Baulinien an der Kreuzung Strandweg – Dr. Schneider-Strasse sowie Korrektur der Baulinie entlang des Schleusenwegs.
Die Baulinienplanung, bestehend aus Baulinienplan und Baulinienreglement, sowie auch der Mitwirkungsbericht, wurden vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. März 2025 zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
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