Der Gemeinderat Nidau hat am 3. November 2026 die bereinigte Baulinienplanung verabschiedet. Die Planung wird vom 12. November bis zum 14. Dezember 2026 öffentlich aufgelegt.
Die Stadt Nidau führt ihre zahlreichen bestehenden Baulinien- und Alignementspläne in einer modernen, einheitlichen Planungsgrundlage für das gesamte Stadtgebiet zusammen. Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird die Baulinienplanung nun öffentlich aufgelegt.
Mit der neuen Planung werden die heute rund 40 teilweise seit Jahrzehnten bestehenden Einzelplanwerke digitalisiert, vereinheitlicht und gezielt aktualisiert. Bewährte Baulinien werden dabei grundsätzlich beibehalten. Ziel ist es, die gewachsenen Bebauungs- und Freiraumstrukturen zu sichern und gleichzeitig eine klare und zeitgemässe Grundlage für die künftige Entwicklung der Stadt zu schaffen.
Die kantonale Vorprüfung ist insgesamt positiv ausgefallen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung würdigt die Planung als «sehr gute, pragmatische und sorgfältige Planung». Die aufgrund der Vorprüfung erforderlichen Anpassungen wurden in die Vorlage aufgenommen.
Die öffentliche Auflage findet vom 12. November bis zum 14. Dezember 2026 statt. Die Details zur öffentlichen Auflage werden im Amtsblatt vom 11. November 2026 sowie im Nidauer Anzeiger Nr. 42 vom 12. November 2026 und im Nidauer Anzeiger Nr. 43 vom 19. November 2026 publiziert.
Die Akten liegen physisch während 30 Tagen in der Stadtkanzlei Nidau auf.
Die öffentlich aufzulegenden Unterlagen bzw. Auflageakten bestehen aus den untenstehend abrufbaren Dokumenten.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Stadtkanzlei Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau, einzureichen.
Im Frühjahr 2027 sind allfällige Einspracheverhandlungen vorgesehen. Die Genehmigung durch den Gemeinderat sowie anschliessend durch den Stadtrat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums ist ab Sommer 2027 vorgesehen. Das abschliessende Genehmigungsverfahren des Kantons beginnt im Anschluss.