Interpellation: Steuerung Ampel Einmündung Aalmattenweg in Kreisel

Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.:I 156
Richtlinienmotion:
Behandlung im Stadtrat:17.09.2026
Eingereicht am:03.03.2026
Eingereicht von:Stampfli Christian (FDP)
Mitunterzeichnende:Fischer Martin, Friedli Tamara, Geiser Eliane, Jäggi Julia, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Ledermann Philipp, Oehme Marlene, Schwab Martin, Stampfli Monika
Beschluss Gemeinderat:Geht an den Stadtrat.
Aktenzeichen:nid 0.1.6.2 / 10.1
Ressort:Sicherheit
Antrag Gemeinderat:Geht an den Stadtrat.

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten Auskunft zu geben, welche Lösungsmassnahmen bestehen, um beim Neubau des Verkehrskreisels auf der Hauptstrasse, bei der Querung der BTI-Bahnlinie, die Einfahrt für Fahrzeuge aus dem Aalmattenweg geeignet sicherzustellen. Der Gemeinderat soll dies nach Bedarf zusammen mit der Aare Seeland mobil koordinieren.

Der Gemeinderat wird aus diesem Grund um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Kann eine Ampelbevorzugung des Aalmattenwegs beispielsweise durch eine zeitliche Verzögerung des Verkehrs auf der Hauptstrasse ermöglicht werden?
  2. Falls dies nicht möglich ist, bestehen alternative Lösungsmöglichkeiten zur Bevorzugung des Aalmattenwegs?

Begründung

Beim neuen Kreisel haben die Fahrzeuge aus dem Aalmattenweg nach dem Öffnen der Bahnschranken keine Chance einzufädeln, da von Süden (Bellmund) her, die Autos Stossstange an Stossstange in den Kreisel einfahren (in Spitzenzeiten 40 Fahrzeuge).

Nun hat es bei der Einfahrt eine Verkehrsampel. Wenn nach der Zugsdurchfahrt, beim Öffnen der Schranken die südliche Ampel für 15 Sekunden auf Rot stehen bleibt (mittels einer einfachen Verzögerung), könnten die Fahrzeuge aus dem Aalmattenweg in den Kreisel einfahren. Dies ist aus meiner Sicht steuerungstechnisch machbar und würde den Rückstau ins Quartier reduzieren resp. den Verkehrsfluss auf die Hauptstrasse verbessern.

Antwort des Gemeinderates

Mit dem Neubau des Kreisels an der Hauptstrasse wurde die Verkehrssicherheit im Bereich der Querung der ASM-Bahnlinie verbessert. Gleichzeitig zeigt sich insbesondere während der Morgen- und Abendspitzen, dass sich im Aalmattenweg Rückstaus bilden, da das Einfahren in den Kreisel erschwert ist. Der Gemeinderat hat die Situation deshalb gemeinsam mit der Aare Seeland mobil AG (ASM), der Kantonspolizei Bern sowie dem Bundesamt für Verkehr (BAV) vertieft geprüft.

1. Kann eine Ampelbevorzugung des Aalmattenwegs beispielsweise durch eine zeitliche Verzögerung des Verkehrs auf der Hauptstrasse ermöglicht werden?
Die Abklärungen haben ergeben, dass eine technische Anpassung der Bahnübergangsanlage grundsätzlich möglich wäre. Gemäss Rückmeldung der ASM könnte eine Signalverzögerung von bis zu zwölf Sekunden bewilligungsfähig sein. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass eine Verlängerung der Schliesszeiten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss auf der Hauptstrasse und den Kreuzwegkreisel hat und deshalb zunächst verkehrstechnisch beurteilt werden soll.

Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Lösung unter Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Verkehrsteilnehmenden beurteilt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Hauptstrasse eine kantonale Hauptverkehrsachse mit einer bedeutenden Verbindungsfunktion darstellt. Eine systematische Verzögerung des Verkehrs auf dieser Achse würde sich bei jeder Bahndurchfahrt negativ auf den Verkehrsfluss auswirken und könnte insbesondere während der Spitzenzeiten zu zusätzlichen Rückstaus führen. Aus diesem Grund verzichtet der Gemeinderat zum heutigen Zeitpunkt auf eine Anpassung der Steuerung der Bahnübergangsanlage.

2. Falls dies nicht möglich ist, bestehen alternative Lösungsmöglichkeiten zur Bevorzugung des Aalmattenwegs?
Der Gemeinderat anerkennt das Anliegen der Interpellation und hat gemeinsam mit dem Kanton Bern als Eigentümer der Hauptstrasse alternative Lösungsansätze geprüft. Gegenstand dieser Abklärungen war insbesondere die Frage, ob mittels einer zusätzlichen Signalisation, beispielsweise mit einem Hinweis auf ein freiwilliges Reissverschlusssystem bei Stau, das Einfahren aus dem Aalmattenweg erleichtert werden kann, ohne den Verkehrsfluss auf der Hauptstrasse wesentlich zu beeinträchtigen.

Diese Variante wurde auch seitens des Kantons Bern grundsätzlich als zweckmässig beurteilt, da sie die Verkehrsteilnehmenden auf die Situation aufmerksam macht und an ein freiwilliges Reissverschlussverhalten appelliert. Im Rahmen der Prüfung musste jedoch festgestellt werden, dass auf eine Umsetzung verzichtet werden muss. Gemäss Artikel 101 der Signalisationsverordnung (SSV) sind Signale und Markierungen, die das Bundesrecht nicht vorsieht, unzulässig. Für eine entsprechende Signalisation besteht daher keine ausreichende rechtliche Grundlage.

Vorstoss im Original

 

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