Motion: Gesundes Sporttreiben: neuer Turnhallenboden Beunden
| Vorstossart: | Motion |
| Vorstoss-Nr.: | M 237 |
| Richtlinienmotion: | --- |
| Behandlung im Stadtrat: | 18.06.2026 |
| Eingereicht am: | 20.11.2025 |
| Eingereicht von: | Stampfli Christian (FDP) |
| Mitunterzeichnende: | Dancet René, Edelmann Sasha, Gabathuler Leander, Ledermann Philipp, Meier Hans Peter, Meier Svenja, Münger Tamara, Pauli Pauline, Volery Tabea |
| Beschluss Gemeinderat: | 12.05.2026 |
| Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 9.14 |
| Ressort: | Hochbau |
| Antrag Gemeinderat: | Annahme als Motion |
Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten, die Sanierung des alten und nicht mehr akzeptierbaren Turnhallenbodens im Schulhaus Beunden im Jahr 2026 durchzuführen.
Begründung
Der alte Turnhallenboden ist ungesund und nicht mehr tragbar, dies für den Schul- und den Vereinssport. Der Gemeinderat gefährdet bei einem Nichtstun die Gesundheit der Sporthallen Benutzenden. Damit der Turnhallenboden saniert werden kann, ist ein anderes Projekt im Investitionsbudget 2026 zu streichen und dafür die Sanierung des Turnhallenbodens als Prioritär einzusetzen. Es kann nicht sein, dass dieser Boden noch bis nach 2040 im Betrieb bleibt. Es ist im Interesse des Schul- und Vereinssportes.
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat dankt dem Motionär für den Vorstoss. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation I 151 ausgeführt wurde, ist der Zustand der Sporthalle Burgerbeunden in der Schulraumplanung 2016 als sanierungsbedürftig eingestuft worden. Die Erneuerung des Bodenbelags wäre Bestandteil einer allfälligen Gesamtsanierung der Schulanlage, welche im Investitionsprogramm ab dem Jahr 2040 vorgesehen ist. Für den Bodenbelag sind darin
250 000 Franken eingestellt.
Der Gemeinderat hat die anstehenden Investitionsprojekte im Rahmen seiner Finanzstrategie gesamthaft beurteilt und priorisiert. Aufgrund der hohen Belastung durch laufende oder anstehende Grossprojekte – insbesondere dem Neubau Burgerbeunden Ost, der Gesamtsanierung Weidteile und der Sanierung Strandbad – ist beschlossen worden, die Gesamtsanierung im Finanzplan wie vorgesehen ab dem Jahr 2040 zu terminieren. So lange soll in die Anlage nur so weit investiert werden, um diese betriebstauglich zu halten.
Gleichzeitig hält der Gemeinderat fest, dass dazu der Zustand der gesamten Anlage Beunden (Schulhaus Burgerallee 19 und Sporthalle Burgerallee 17a) überprüft werden muss. Mit der Zustandsanalyse soll sichergestellt werden, dass die geforderte Betriebstauglichkeit bis 2040 gewährleistet werden kann. Ansonsten müssen Massnahmen beziehungsweise punktuelle Sanierungen umgesetzt werden. So musste zum Beispiel im vergangenen Winter festgestellt werden, dass die Flachdachabdichtung der Sporthalle an einzelnen Stellen undicht ist. Diese Grundlagen sind in die Überlegungen zur Zukunft der Sporthalle einzubeziehen.
Weiter ist zu beachten, dass der Schlussbericht der Schulraumplanung vorsieht, dass bei einem Gesamtprojekt der Schulanlage Beunden zu klären ist, ob sowohl das Schulhaus als auch die Sporthalle saniert oder allenfalls durch einen Neubau ersetzt werden sollen. Eine Investition in den Hallenboden kann dieser Grundsatzfrage nicht vorgreifen. So kann es sein, dass trotz der Investition in den Bodenbelag der Gemeinderat zum Schluss kommen kann, dass die Sporthalle durch einen Neubau ersetzt werden soll. Das nach genauen Abwägungen der Vor- und Nachteile des Sanierungs- oder Neubauprojektes.
Erst eine detaillierte Analyse der bestehenden Substanz ermöglicht eine belastbare Abwägung über eine sinnvolle Investition in die Sporthalle.
Um dem Anliegen der Motion gerecht zu werden, wird der Gemeinderat ein entsprechendes Projekt ausarbeiten lassen, das den Zustand des Bodenbelags detailliert beurteilt, allfällige Schadstoffbelastungen fachlich abklärt, die Nutzungsanforderungen von Schule und Vereinen berücksichtigt sowie aufzeigt, ob eine vorzeitige Erneuerung des Bodens sinnvoll, machbar und finanzierbar ist. Im Rahmen des Projekts wird insbesondere zu prüfen sein, ob der bestehende Hallenboden schadstoffbelastet ist. Eine allfällige Belastung ist im eingebauten Zustand nicht gesundheitsgefährdend. Ein Rückbau des Belags erfordert jedoch besondere technische Schutzmassnahmen, was die Sanierung sowohl bautechnisch als auch finanziell aufwendiger macht.
Es ist zu beachten, dass diese Analyse einen gewissen Zeitaufwand erfordert, da sowohl technische Abklärungen als auch eine umfassende Beurteilung der Sporthalle notwendig sind. Darüber hinaus muss das Sanierungsprojekt terminlich mit den Nutzenden – insbesondere der Schule sowie den Vereinen – koordiniert werden. Es ist davon auszugehen, dass der Ersatz des Bodenbelags entsprechend Zeit beanspruchen wird.
Aus diesem Grund ist die in der Motion geforderte Durchführung einer Sanierung im Jahr 2026 nicht realistisch. Nach Abschluss der Analyse kann der Gemeinderat entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Vorziehung der Sanierung sinnvoll ist. Anschliessend wird der Gemeinderat dem Stadtrat ein entsprechendes Geschäft vorlegen.
Beschlussentwurf
Annahme als Motion