Motion: Wohnraum für Ukrainische Flüchtlinge

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.:M 211
Richtlinienmotion:---
Behandlung im Stadtrat:16.06.2022
Eingereicht am:17.03.2022
Eingereicht von:Christioph Meier (Grüne), Michael Rubin (Grüne), Michael Döhrbeck (Grüne), Carine Stucki-Steiner (Grüne), Paul Blösch (EVP), Marlene Oehme (EVP), Kathleen Lützleschwab Rickenbacher (SP)
Mitunterzeichnende:Bettina Bongard (SP), René Dancet (GLP), Stefan Dörig (GLP), Philipp Ledermann (GLP), Luzius Peter (SP), Tobias Soder (GLP), Dominik von Aesch (SP)
Beschluss Gemeinderat:10.05.2022
Aktenzeichen:nid 0.1.6.2 / 6.1
Ressort:Hochbau
Antrag Gemeinderat:Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Antrag

Der Gemeinde Nidau stellt freistehenden Wohnraum in gemeindeeigenen Liegenschaften für Menschen zur Verfügung die vor den Folgen der russischen Invasion in die Ukraine flüchten mussten. Der Gemeinderat wird beauftragt Unterbringungsmöglichkeiten dem Kanton zu melden, insbesondere die 2.5 Zimmerwohnung an der Hauptstrasse 73 und eventuell das Haus Hauptstrasse 75.

Begründung

Als Folge der russischen Invasion steigt die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine täglich. Der Kanton Bern rechnet mit
5 000 - 30 000 Flüchtlingen in naher Zukunft.

Die Stadt Nidau besitzt zwei Liegenschaften die sich für einen temporären Aufenthalt eignen.

  1. An der Hauptstrasse 73 (Turmhaus) ist kürzlich eine Zweizimmerwohnung frei geworden. Dies Wohnung kann unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.
  2. Das alte EW Gebäude (Hauptstrasse 75) kann mit kleinen Renovationsarbeiten für eine grössere Gruppe Flüchtlinge bereit gemacht werden. Der Aufwand ist minimal und der bewilligte Abbruch des Gebäudes kann ohne nennenswerte Einbusse für die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Mit diesen Sofortmassnahmen kann Nidau einen kleinen Beitrag zur Linderung der Not beitragen.

Antwort des Gemeinderates

Die freie 2-Zimmer-Wohnung an der Hauptstrasse 73 erfüllt die kantonalen Mindestanforderungen und wurde dem Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne Mitte März 2022 als mögliche Unterkunft für Flüchtlinge gemeldet. Die Wohnung ist möbliert und es besteht kein unmittelbarer Renovations- bzw. Umbaubedarf (z.B. Einbau von Küchen, Bädern).
Per Anfang Mai 2022 sind noch keine Personen eingezogen. Ein Einnahmeverzicht auf Grund des fehlenden Mietzinses wurde vom Gemeinderat beschlossen.

Das ehemalige Gebäude Hauptstrasse 75 der Elektrizitätsversorgung Nidau erfüllt die kantonalen Vorgaben an eine mögliche Unterkunft nicht, da ein erhöhter Renovationsbedarf besteht. In den leerstehenden Räumen fehlt es an einer Kocheinrichtung sowie entsprechender Sanitäranlagen. Das Gebäude hat keine Heizung, die Fenster sind undicht und die Brandschutzvorschriften können nicht erfüllt werden. Der Abriss des Gebäudes ist seit Langem geplant.

Stadtratsbeschluss

Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung.

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