Die Stadt Nidau hat die ihr nach eidgenössischem oder kantonalem Recht obliegenden Aufgaben im Bereich der Wasserversorgung seit 2005 an die Stadt Biel übertragen.
Die Aufgaben umfassen namentlich:
- die dauernde, sichere und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sowie der Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe mit Trink- und Brauchwasser in einwandfreier Qualität,
- die Gewährleistung eines ausreichenden Hydrantenlöschschutzes,
- die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen.
Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wie auch das Gas werden durch den Energie Service Biel/Bienne (ESB) sichergestellt.
Jede Liegenschaft in der Stadt Nidau muss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein. Die Anschlussgebühr wird nur einmal – wenn eine Baute an das Kanalisationsnetz angeschlossen wird – durch die Stadt Nidau erhoben.
Die Verbrauchsgebühren werden auf Grund des Abwasseranfalls pro Kubikmeter bemessen. Die jährliche Grundgebühr für Regenabwasser bemisst sich nach der entwässerten Fläche. Detaillierte Angaben zu den Reglementen und Gebühren sind im Abwasserreglement der Stadt Nidau in der Rechtssammlung der Stadt Nidau festgelegt. Unter Downloads steht das Gesuch um Befreiung von den Abwasserbenützungsgebühren zur Verfügung.
Die Aufgabenbereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden vollumfänglich mit Gebühren finanziert. Die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser bilden einen eigenen gebührenfinanzierten Rechnungskreis, der getrennt vom Steuerhaushalt geführt wird. Die gesamte Verrechnung sowie das Gebühreninkasso für Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas und den Hauskehricht (Abfall) wird für die Stadt Nidau durch den Energie Service Biel/Bienne (ESB) abgewickelt. Die Nidauerinnen und Nidauer erhalten pro Jahr insgesamt drei Teilrechnungen und eine Jahresabrechnung. Die Wasser-, Elektrizitäts- und Gaszähler werden für die Jahresrechnung jeweils im Dezember abgelesen.
Bei Fragen rund um die Rechnung (Umzugsmeldung für die Endabrechnung bzw. Neuanmeldung, Piktettdienst, Rechnungserläuterung, Zählerablesung, E-Rechnung usw.) steht der Kundendienst des ESB zur Verfügung.