Beschlüsse des Stadtrates von Nidau vom 20.06.2019
Auszug aus den Verhandlungen des Stadtrats von Nidau
2. Sitzung von Donnerstag, 20. Juni 2019, 19:00 Uhr in der Aula Schulhaus Balainen, Nidau.
Anwesend: 29 Mitglieder
Stadtratspräsidentin: Evard Amélie (Vorsitz)
Stadtratsbüro: Kast Esther, Baumann Markus, Kallen Noemi, Spycher Thomas
Mitglieder: Blösch-Althaus Paul, Bongard Bettina, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Gabathuler Leander, Grob Oliver, Hauser Joel, Jenni Hanna, Kallen Nils, Kessi Damian, Kessi Valérie, Lehmann Ralph, Leiser Matthias, Lucchini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Marolf Thomas, Pauli Pauline, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Sauter Viktor, Schneiter Marti Susanne, Stucki-Steiner Carine, Wingeyer Ursula
Abwesend: Münger Tamara
Vertretung des Gemeinderates
Stadtpräsidentin: Hess Sandra
Mitglieder: Eyer Marc, Fuhrer Martin, Friedli Sandra, Lutz Roland, Messerli Philippe, Schwab Kurt
Abwesend: -
Beschlüsse des Stadtrates
Protokoll Nr. 1 vom 21. März 2019 – Genehmigung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig:
- Das Protokoll der 1. Sitzung vom 21. März 2019 wird genehmigt.
Jahresrechnung 2018 - Genehmigung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 28 Ja / 1 Enthaltung gestützt auf Art. 54 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtordnung vom 24. November 2002:
ERFOLGSRECHNUNG |
Aufwand Gesamthaushalt |
CHF |
9‘381‘886.01 |
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Ertrag Gesamthaushalt |
CHF |
50‘516‘668.10 |
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Ertragsüberschuss |
CHF |
1‘134‘782.09 |
davon |
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Aufwand Allgemeiner Haushalt |
CHF |
47‘623‘691.65 |
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Ertrag Allgemeiner Haushalt |
CHF |
48‘840‘655.56 |
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Ertragsüberschuss |
CHF |
1‘216‘963.91 |
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Aufwand Abwasserentsorgung |
CHF |
1‘183‘119.30 |
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Ertrag Abwasserentsorgung |
CHF |
1‘057‘351.95 |
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Aufwandüberschuss |
CHF |
125‘767.35 |
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Aufwand Abfall |
CHF |
575‘075.06 |
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Ertrag Abfall |
CHF |
618‘660.59 |
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Ertragsüberschuss |
CHF |
43‘585.53 |
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INVESTITIONSRECHNUNG |
Ausgaben |
CHF |
1‘185‘427.95 |
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Einnahmen |
CHF |
0.00 |
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Nettoinvestitionen |
CHF |
1‘185‘427.95 |
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NACHKREDITE |
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CHF |
0.00 |
Stromreglement – Teilrevision
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 23 Ja / 6 Nein gestützt auf Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe a und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Die Änderungen der Artikel 24 und 26 des Reglements über die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie (Stromreglement) werden in der beiliegenden Fassung genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.
Neubau Schulhaus Beunden Ost - Projektierungskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 28 Ja / 1 Enthaltung gestützt auf Artikel 55, Absatz 1, Buchstabe d der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Der Projektierungskredit für die Erarbeitung des Vorprojektes und des Bauprojektes inklusive Kostenvoranschlag (Phasen 3.1 und 3.2, gemäss Leistungsmodell SIA) von CHF 1‘157‘000.00 inkl. MWST wird bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
Sanierung öffentliche Kanalisation Bahnhof - Investitionskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Der Investitionskredit für die Sanierung der öffentlichen Kanalisation Bahnhof von CHF 865‘000.00 inkl. MWST wird bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderung vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
Geschäftsführung Elektrizitätsversorgung 2020 – Eigentümerstrategie ab 2021 – Verpflichtungskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 23 Ja / 6 Nein gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Der Verpflichtungskredit (Konto 8710.3132.06) von CHF 130‘000.00 inkl. MWST für die provisorische Geschäftsführung der Elektrizitätsversorgung Nidau im Jahr 2020 und die Erarbeitung einer Eigentümerstrategie ab 2021 wird bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.
Sanierung 0.4kV-Leitungen Aalmattenweg West– Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Kreditabrechnung „Sanierung 0.4kV-Leitungen Aalmattenweg West (Verbindungsleitungen Verteilkabinen und Hausanschlüsse)“ über brutto CHF 153‘059.25 wird genehmigt.
Sanierung 0,4kV-Leitungen Strandweg–Dr. Schneiderstrasse – Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Kreditabrechnung „Sanierung 0,4kV-Leitungen Strandweg – Dr. Schneiderstrasse“ über brutto CHF 142‘917.00 wird genehmigt.
Sanierung 0.4kV-Leitungen am Oberen Kanalweg West – Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 26 und 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Ein Nachkredit von CHF 7‘468.70 wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung „Sanierung der 0.4kV-Leitung Oberer Kanalweg West“ über brutto CHF 102‘468.70 inkl. MWST wird genehmigt.
Sanierung 0,4kV-Leitungen Gerberweg – Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Kreditabrechnung „Sanierung der 0,4kV-Leitungen am Gerberweg (Verbindungsleitungen Verteilkabinen und Hausanschlüsse)“ von brutto CHF 141‘590.35 wird genehmigt.
M 188 Überparteiliche Motion zur Protokollführung im Gemeinderat
Annahme als Richtlinienmotion mit 28 Ja / 1 Nein
P 210 Umstrukturierung des Bereiches Sicherheit ein Risiko?
Einstimmige Annahme und gleichzeitige Abschreibung
I 126 Chaos in- und Exodus aus der Infrastrukturabteilung
Der Interpellant erklärt sich gestützt auf Artikel 36 der Geschäftsordnung des Stadtrates mit der Auskunft befriedigt.
P 179 Umgestaltung Innenhof Schulgasse 2 – Fristverlängerung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 16 Ja / 13 Nein gestützt auf Artikel 34 der Geschäftsordnung des Stadtrates:
- Für die Motion M 157/2013, R. Zoss (übernommen durch Sandra Friedli, übernommen durch Ushanthini Muthiah-Nadarasa, übernommen durch Brigitte Deschwanden Inhelder), wird eine Fristverlängerung um zwei Jahre, d.h. bis Juni 2021, bewilligt.