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Eine zeitgemässe Bauordnung für Nidau

24.08.2021

Mit der baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» erhält die Stadt Nidau nach 40 Jahren eine aktuelle und zeitgemässe Bauordnung. Die baurechtlichen Grundlagen werden vereinfacht sowie flexibilisiert und Entwicklungspotenziale optimal genutzt. In den kommenden Wochen wird die Teilgrundordnung öffentlich aufgelegt.

Die letzte Revision der Ortsplanung von Nidau trat 1980 in Kraft. Mit der nun vorliegenden baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» erhält die Stadt Nidau nach 40 Jahren für einen Grossteil des Stadtgebietes eine zeitgemässe Bauordnung, die den heutigen Anforderungen gerecht wird und das aktuelle übergeordnete Recht von Bund und Kanton berücksichtigt. Zentrale Grundlage für das neue Regelwerk ist das städtebauliche Leitbild von Nidau, welches die Stossrichtung der Wohn- und Arbeitsraum-Entwicklung von Nidau festlegt.

«Mit dieser Revision werden die baurechtlichen Grundlagen vereinfacht und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen für eine massvolle Bevölkerungsentwicklung in den kommenden Jahren», so Stadtpräsidentin Sandra Hess. «Wir wollen die Potenziale zur sanften und qualitativen Siedlungsentwicklung nach innen nutzen, insbesondere in den Gebieten in Nähe des Stadtkerns.».

Damit diese Zielsetzungen erreicht werden, sieht die neue baurechtliche Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» neben formellen Änderungen im Bereich der Begriffe und Messweisen einen Strauss von Massnahmen vor. Unter anderem die Erhöhung der Fassaden- und Gesamthöhen, die Erhöhung oder der Verzicht auf Nutzungsziffern, die Anpassung der Grenzabstände oder aber die Flexibilisierung der Vorschriften zum Dachausbau. Zeitgemässe Bestimmungen zur Energienutzung und zu ökologischen Aspekten ergänzen die Bauvorschriften. Weiter werden grosse Teile des Stadtgebietes im neuen Bauzonenplan einem «Nahwärmeverbund erneuerbare Energien» zugewiesen. Die Uferschutzplanung «Nidau-Büren-Kanal» wird als eigenes Planwerk in das Instrument der Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» integriert.

Vom 26. August 2021 bis am 27. September 2021 wird die baurechtliche Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» öffentlich aufgelegt, anschliessend folgen die Einspracheverhandlungen. Im kommenden Jahr folgt die Beschlussfassung im Gemeinderat sowie im Stadtrat mit der Möglichkeit des fakultativen Referendums. Nicht Gegenstand der öffentlichen Auflage der Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» sind das Gurnigel- und das Weidteilequartier, der AGGLOlac-Perimeter, das Gebiet westlich des Guido-Müller-Platzes sowie die Altstadt von Nidau.

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