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Gemeinderatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2022

14.12.2022

Fernwärmeanschluss Kindergarten Strandweg 

Der Gemeinderat beschliesst den Anschluss des Kindergartens «Ziegelhütte» am Strandweg 1 an das Fernwärmenetz der Energieverbund Bielersee AG und genehmigt hierfür einen Verpflichtungskredit von 30 500 Franken inkl. MWST für das Jahr 2023. Die Stadt Nidau schliesst dazu einen Wärmelieferungsvertrag mit der Energieverbund Bielersee AG ab.

 

Neubau Schulhaus Beunden Ost

Der Gemeinderat hat folgende Arbeitsgattungen Neubau Schulhaus Beunden Ost vergeben:

  • BKP 271 Gipserarbeiten im Betrag von 233 592 Franken.
  • BKP 273 Innentüren aus Holz im Betrag von 275 181 Franken.
  • BKP 273.3 Allgemeine Schreinerarbeiten im Betrag von 238 643 Franken.
  • BKP 273.11 Wandschränke im Betrag von 274 666 Franken.
  • BKP 281.1 Fugenlose Bodenbeläge im Betrag von 517 667 Franken.
  • BKP 282.5 Wandbekleidungen in Holz im Betrag von rund 724 300 Franken.
  • BKP 421 Gärtnerarbeiten im Betrag von rund 453 700 Franken.
  • BKP 283.41 Deckenbekleidungen Holzlamellen im Betrag von rund 303 300 Franken.

Die Inbetriebnahme des neuen Schulhauses ist für August 2023 vorgesehen.

 

Sanierung Kreisel Kreuzweg (Ipsachstrasse/Hauptstrasse)

Der Kanton beabsichtigt den Kreisel Kreuzweg, welcher ein Unfallschwerpunkt darstellt, zu sanieren. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Projektänderung der Kreiselsanierung. Er ist mit der geplanten Stossrichtung weiterhin einverstanden und begrüsst die Umgestaltung zu einer zeitgemässen Verkehrsanlage.

 

Abstimmungs- und Wahlausschuss: Ersatzwahlen

Infolge des Rücktritts von Bruno Wingeyer (SVP) und Ursula Wingeyer (SVP) als Mitglieder des ständigen Abstimmungs- und Wahlausschusses der Stadt Nidau hat der Gemeinderat folgende Personen als Ersatz gewählt:

  • Fritz Oertli, SVP, als neues Mitglied
  • Sophie Dysli, SVP, als neues Mitglied

 

Lohnmassnahmen 2023

Der Gemeinderat beschliesst gestützt auf das vom Stadtrat im November genehmigte Budget die Lohnmassnahmen für das Jahr 2023. Er legt die Quote für die individuellen Lohnerhöhungen des Personals mit insgesamt 1 Prozent fest.

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