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Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2021

15.12.2021

Offener Bücherschrank Mittelstrasse

Der Stadtrat von Nidau hat an seiner Sitzung vom 21. März 2019 die Motion «Mobiler Bücherschrank» als Richtlinienmotion überwiesen. In der Antwort auf die Motion hatte der Gemeinderat in Aussicht gestellt, Kosten für die Erstellung eines Bücherschranks zu übernehmen, vorausgesetzt, eine Trägerschaft garantiert die Realisierung und den Betrieb mittels eines Konzepts.

Im Juni 2021 hat die IG offener Bücherschrank Mittelstrasse ein entsprechendes Konzept eingereicht, um an der Mittelstrasse in Nidau einen offenen Bücherschrank zu realisieren und zu betreiben. Der vorgesehene Standort befindet sich im Perimeter des geschützten Ortsbilds. Für die Ausführung müssen deshalb besondere Auflagen erfüllt werden. Der Gemeinderat der Stadt Nidau bewilligt einen Nachkredit von 15 000 Franken, für den Bau des Bücherschranks durch ein lokales Unternehmen. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Versicherung betragen 220 Franken. Der Unterhalt wird von der IG offener Bücherschrank Mittelstrasse sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sichergestellt. Eine Eröffnungsfeier des offenen Bücherschranks Mittelstrasse ist für Frühling 2022 geplant. 


Verkehrsberuhigung Weidteilequartier

Basierend auf dem Gesamtverkehrskonzept der Stadt Nidau und als direkte Folge der im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung eingereichten Eingaben genehmigt der Gemeinderat einen Planungskredit in der Höhe von 41 000 Franken für eine 3. Etappe von verkehrsberuhigenden Massnahmen.

Mit diesem Projekt sollen die Quartiere nördlich der Zihl, d.h. die Lyss-Strasse und das ganze Weidteilequartier, das Gebiet zwischen Gugler- und Gurnigelstrasse sowie das Hofmattenquartier verkehrsberuhigt werden. Vorgesehen ist die flächendeckende Einführung von Tempo 30 sowie die Einführung von Begegnungszonen (Tempo 20) an ausgewählten Stellen. Beispielsweise soll auf der Lyss-Strasse vor der Schule Weidteile eine Begegnungszone eingeführt werden. Mit diesen Massnahmen soll die Wohn- und Lebensqualität im Quartier erhöht, die Schulweg- und Verkehrssicherheit verbessert sowie die Quartieraufwertung insgesamt vorangetrieben werden.

In der öffentlichen Mitwirkung zum Gesamtverkehrskonzept wurde am häufigsten und mit grossem Nachdruck die rasche Umsetzung von verkehrsberuhigenden Massnahmen in allen Stadtteilen gefordert. Die Verkehrsberuhigung nördlich der Zihl ist ein Nachfolgeprojekt auf die grossflächige Einführung von Tempo 30 in Nidau West, Beunden, Grasgarten, Aalmatten sowie von ersten Begegnungszonen (Tempo 20) an ausgewählten Lagen im Rahmen der 1. und der 2. Etappe Verkehrsberuhigung. Der Investitionskredit für die Umsetzung der Massnahmen wird dem Stadtrat voraussichtlich 2022 vorgelegt, die Umsetzung ist für 2023 geplant.

Zudem genehmigt der Gemeinderat einen Planungskredit für die Ausarbeitung eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts Gurnigel-, Kelten- und Guglerstrasse. In einem partizipativen Prozess sollen die Bedürfnisse und Anforderungen an diese Strassenräume abgeholt werden. Dafür setzt der Gemeinderat eine Begleitgruppe ein. Die Umsetzung des BGKs Gurnigel-, Kelten- und Guglerstrasse ist ab 2025 geplant.


Erdungen – Änderung Verrechnungspraxis

In elektrischen Anlagen dient die Erdung als Schutzmassnahme. Durch das Erden von Anlageteilen oder Geräten soll verhindert werden, dass im Fehlerfall normalerweise nicht unter Spannung stehende, leitfähige Teile Spannung führen und so Personen, Tiere oder Sachen gefährden können. Die Erdungen sind Bestandteil der Hausinstallationen und fallen somit in den Zuständigkeitsbereich der Hauseigentümer. Seit dem 1. Januar 2021 werden bei Anpassungen an den Hausinstallationen und Erdungen die Kosten an den Hauseigentümer weiterverrechnet.


Rückzug Beschwerden

Der Gemeinderat der Stadt Nidau zieht die Beschwerden gegen die Verfügungen des Kantonalen Jugendamtes (KJA) vom 6. Juni 2017, 23. April 2019, 2. Juni 2020 und 17. Mai 2021 in Sachen Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Sachaufwendungen und Infrastrukturkosten im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Jahre 2017, 2019, 2020 und 2021 zurück.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat in einem Pilotverfahren die Beschwerde der Stadt Bern in exakt derselben Angelegenheit unter Kostenfolge abgewiesen. Die Stadt Bern hat -nach eingehender Prüfung und unter Beizug von mehreren Rechtsexperten- auf ein Weiterziehen an das Bundesgericht verzichtet.

Auf Grund dessen beschliesst der Gemeinderat der Stadt Nidau, die hängigen Beschwerden seitens der Stadt Nidau zurückzuziehen, da keine Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang besteht.


Nachkredit für personelle Ersatzmassnahmen

Der Gemeinderat bewilligt Nachkredite von insgesamt 52 000 Franken zur Finanzierung von personellen Ersatzmassnahmen auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen. Er bewilligt zur Entlastung der AHV Zweigstelle während 4 Monaten, von Januar bis und mit April 2022, eine befristete Erhöhung des Stellenetats um 20%, d.h. von 1.8 auf 2.0 Stellen.


Lohnmassnahmen 2022

Der Gemeinderat beschliesst gestützt auf das vom Stadtrat im November genehmigte Budget die Lohnmassnahmen für das Jahr 2022. Er legt die Quote für die individuellen Lohnerhöhungen des Personals mit insgesamt 1 Prozent fest.

 

Legislativversammlung

Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der Legislativversammlung des Landschaftswerk Biel-Seeland zur Kenntnis.

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