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Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. Mai 2025

28.05.2025

Der Gemeinderat verabschiedet folgende Geschäfte zuhanden des Stadtrats:

  • P 237 Auslegeordnung Zukunft EVN
  • M 229 Zustand und Strategie Guggerhaus und Unterer Kanalweg 19

Alle Stadtratsgeschäfte stehen unter www.nidau.ch/stadtrat2025 zur Verfügung. 

 

Betriebs- und Hochwasserschutzkonzept Strandbad

Der Gemeinderat nimmt das Betriebs- und Hochwasserschutzkonzept des Strandbads Nidau zur Kenntnis. Dies, nachdem er mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 entschieden hat, den Hochwasserschutz eigenständig sicherzustellen und auf einen Leistungsvertrag mit der Zivilschutzorganisation Nidau plus zu verzichten (siehe Medienmitteilung vom 18. Dezember 2024). Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Bereich Hochbau, in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Sicherheit, ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt. Das Konzept wurde im November 2024 in einer intensiven Übung erfolgreich getestet, damit alle relevanten Beteiligten die Abläufe in der Praxis erproben konnten. Mit dem finalisierten Konzept ist die Stadt Nidau nun gerüstet, um das Strandbad vor zukünftigen Hochwassergefahren zu schützen und den Schutz der Infrastruktur nachhaltig zu gewährleisten. Des Weiteren wurde seit 2023 ein umfangreiches Betriebskonzept für das Strandbad erstellt, das den reibungslosen Betrieb des Strandbads gewährleistet und zahlreiche Vorteile zugunsten der Besuchenden beinhaltet.

 

Delegationen und Arbeitsgruppen

Der Gemeinderat hat die Liste der Delegationen und Arbeitsgruppen aktualisiert. Die Liste steht hier zur Verfügung.

 

Nachkredite

  • Der Gemeinderat genehmigt einen Nachkredit in der Höhe von 15 000 Franken zu Lasten der Erfolgsrechnung 2025 für die Grundreinigung des Verwaltungsgebäudes an der Schulgasse 2.
  • Der Gemeinderat genehmigt einen Nachkredit in der Höhe von 8 600 Franken zu Lasten der Erfolgsrechnung 2025 für die Beschaffung von Signalisationsmaterial.

 

Legislativversammlung

Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der Legislativversammlungen folgender Institutionen zur Kenntnis:

  • Schweizerischer Gemeindeverband

Weitere Informationen.

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