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Medienmitteilung - Gemeinderatsbeschlüsse vom 7. Juli 2020

08.07.2020

Totalrevision Polizeireglement der Stadt Nidau – Eröffnung Vernehmlassung

Der Gemeinderat schickt das totalrevidierte Polizeireglement der Stadt Nidau in die Vernehmlassung und unterbreitet die Vorlage den ortsansässigen Parteien sowie der Kantonspolizei.

Das geltende Polizeireglement der Stadt Nidau stammt aus dem Jahr 1985. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des derzeit geltenden Polizeireglements hatten die Gemeinden noch deutlich mehr Kompetenzen und Zuständigkeiten bei den Polizeiaufgaben als dies heute der Fall ist. Die polizeilichen Massnahmen sind heute im kantonalen Recht abschliessend geregelt. Auch die im aktuellen Polizeireglement der Stadt Nidau geregelten Sachbereiche haben in den letzten 35 Jahren erhebliche Änderungen erfahren.

Die Revisionsbedürftigkeit des kommunalen Polizeireglements von Nidau wurde bereits vor längerer Zeit erkannt. Mit der Revision sollte aber zugewartet werden, bis Klarheit über die Auswirkungen der im Jahr 2019 beschlossenen Totalrevision des kantonalen Polizeigesetzes auf die Gemeinden besteht. Das neue kantonale Polizeigesetz und die neue kantonale Polizeiverordnung sind per 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit Urteil 1C_181/2019 vom 29. April 2020 hat das Bundesgericht vier Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes aufgehoben, weil sie mit der Bundesverfassung nicht vereinbar waren. Für die nun vorgelegte Revision des kommunalen Polizeireglements sind die aufgehobenen Bestimmungen aber ohne unmittelbaren Einfluss.

Die Vernehmlassung dauert vom 10. August bis am 14. September 2020. Das mit den Vernehmlassungsergebnissen bereinigte Reglement soll dem Nidauer Stadtrat voraussichtlich im November 2020 vorgelegt werden.

 

Hindernisfreie Bushaltestellen – Planungskredit

Der Gemeinderat von Nidau genehmigt einen Planungskredit über CHF 4‘200.-  für den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen Ruferheim, Milanweg und Guglerstrasse.

  

Erste Grundsatzentscheide Abfallkonzept

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. Februar 2020 eine Arbeitsgruppe für die Bearbeitung des Themas Abfallbeseitigung & Recycling eingesetzt. Ähnlich wie die Arbeitsgruppe zur Revision des Stromreglements soll die Bildung der Arbeitsgruppe eine gesamtheitliche und ressortübergreifende Bearbeitung des Themas erlauben. Aufgrund der Empfehlungen der Arbeitsgruppe hat der Gemeinderat nun folgende erste folgende Grundsatzentscheide gefällt:

Grünabfälle

Einmal pro Woche werden alle Rüst- und Gartenabfälle direkt bei den Nidauerinnen und Nidauern zu Hause abgeholt. Die Transport- und Entsorgungskosten werden über die ordentlichen Grundgebühren finanziert. Die Spezialfinanzierung Abfall weist ein gesundes Eigenkapital aus. Die Ergebnisse der Jahre 2015–2018 waren jeweils positiv. Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf eine gesonderte Gebührenerhebung für die Grünabfälle.

Zentrale Sammelstelle

Die heutige zentrale Sammelstelle Nidau weist verschiedene Mängel aus. So entsprechen das Sammelangebot und die Infrastruktur nicht mehr den heutigen Bedürfnissen.

Die Stadt Biel befindet sich an der Planung eines zentralen Recyclinghofs. Geplant ist die Eröffnung auf Ende 2021, unter Voraussetzung der Zustimmung durch den Bieler Stadtrat und Bevölkerung. Falls das Projekt realisiert wird, will sich der Gemeinderat dem Bieler Recyclinghof anschliessen, um der Nidauer Bevölkerung eine bedarfsgerechte und effiziente Entsorgung von Abfällen zu ermöglichen. Der neue Recyclinghof wird auf dem Areal der früheren Stadtgärtnerei neben dem neuen Werkhof errichtet und wird auch samstags geöffnet sein. Der Recyclinghof ist für die Nidauerinnen und Nidauer per Fahrrad, Bus und auch mit dem Auto gut erreichbar. Die Stadt Nidau wird das Voranschreiten des Projekts weiter verfolgen.

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