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Imam Prediger früherer Sozialhilfebezüger

25.10.2017

Stadt Nidau unterstützt unverzügliche Untersuchung der schweren Vorwürfe


Gemäss Recherchen und Berichterstattungen diverser Medien gibt es Indizien, dass eine Person aus Nidau in einer Bieler Moschee als Prediger aktiv ist und im Ausland mit Hasspredigten auftritt. Dabei geht es um radikalislamische Mobilisierung und Missbrauch von rechtsstaatlichen Strukturen und sozialen Institutionen. Die im Fokus stehende Person ist ein langjähriger Klient der Sozialen Dienste Nidau.


Unabhängig vom Ausgang der Untersuchungen verurteilt die Stadt Nidau jegliche radikale Mobilisierung sowie den Missbrauch von rechtsstaatlichen Strukturen und sozialen Institutionen.
Die Stadt Nidau hält in diesem Zusammenhang Folgendes fest:


- Die Sozialen Dienste der Stadt Nidau haben alles Interesse daran, dass missbräuchlicher Sozialhilfebezug aufgedeckt wird.
- Die Stadt Nidau unterstützt die Aufdeckung von strafrechtlich relevanten und staatsgefährdenden Aktivitäten.
- Grundsätzlich wird Sozialhilfe unabhängig von persönlichen Überzeugungen ausgerichtet, solange diese Überzeugungen strafrechtlich nicht relevant sind.
- Die Sozialen Dienste haben jedoch weder den Auftrag noch die Möglichkeiten «staatschützerische» Abklärungen zu führen. Sobald die Sozialen Dienste jedoch ernsthafte Hinweise auf Strafdelikte (auch geplante) haben, sind sie verpflichtet, diese Informationen an die Polizei und die kantonale Meldestellen weiterzuleiten. Dies ist in der Vergangenheit in andern Fällen auch mehrmals erfolgt.
- Es liegt im Interesse der Stadt Nidau und im öffentlichem Interesse, dass die zur Zeit vermuteten Vorfälle unverzüglich untersucht und aufgedeckt werden können.
- Aus Datenschutzgründen darf die Stadt Nidau zum jetzigen Zeitpunkt keine personenbezogenen Auskünfte erteilen.

Für die lokalen Sozialbehörden ist es unabdingbar, dass griffige gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind und diese zu einer effizienten Missbrauchsbekämpfung beitragen.

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