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Medienmitteilung - Aus dem Gemeinderat

11.12.2019

Neubau Schulhaus Beunden Ost – Vorprojekt

Der Gemeinderat nimmt das Vorprojekt Neubau Schulhaus Beunden Ost zur Kenntnis und gibt die nächste Projektphase, das Bauprojekt nach SIA Phase 32, frei. Das bewilligungsfähige Bauprojekt inklusive Kostenvoranschlag wird die Grundlage für den Verpflichtungskredit und die Ausführung des neuen Schulhauses bilden. Der Verpflichtungskredit soll nach Verabschiedung durch den Stadtrat am 27. September 2020 zur Volksabstimmung kommen.

 

Projektierungskredit Risssanierung Unterer Kanalweg 19

Die Liegenschaft der Kita Aarehüpfer am Unteren Kanalweg 19 muss saniert werden. Die West – und Nordfassade weisen zum Teil grössere Risse auf. Zur Erarbeitung des Sanierungsprojekts inklusive Kostenschätzung genehmigt der Gemeinderat einen Projektierungskredit in der Höhe von CHF 8‘000.

 

Projektierungskredit Sanierung Guggerhaus Hauptstrasse 78

Das Guggerhaus an der Hauptstrasse 78 ist sanierungsbedürftig und kann in jetzigem Zustand nicht vermietet werden. Die Haustechnik ist nur noch zum Teil funktionsfähig und muss ersetzt werden. Zur Erarbeitung eines Vorprojekts und eines Sanierungskonzepts inklusive Kostenschätzung für die gesamte Liegenschaft genehmigt der Gemeinderat einen Projektierungskredit in der Höhe von CHF 15‘000. Ziel einer Sanierung ist es, die Liegenschaft soweit instand zu stellen, dass die Wohnungen wieder bewohnt bzw. vermietet werden können. Auch eine Nutzung von einzelnen Geschossen als Büro ist denkbar.

 

Sanierung Kreisel Kreuzweg (Ipsachstrasse/Hauptstrasse)

Der Kanton beabsichtigt den Kreisel Kreuzweg, welcher ein Unfallschwerpunkt darstellt, zu sanieren. Die Stadt Nidau wurde während dem Auflageverfahren angehört und zur Stellungnahme eingeladen. Der Gemeinderat ist mit der geplanten Stossrichtung einverstanden und begrüsst die Umgestaltung zu einer zeitgemässen Verkehrsanlage.

 

Reglement und Verordnung über die Kinderbetreuung – zweite Lesung

Der Gemeinderat hat die Verordnung über die Kinderbetreuung verabschiedet. Darin werden die Abgabe der Betreuungsgutscheine für Kita und Tageseltern und das Angebot der Ferienbetreuung im Detail geregelt.

Die Betreuungsgutscheine werden erstmals für die Periode vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 abgegeben. Für den Start des Gutscheinsystems hat der Gemeinderat keine finanzielle Beschränkung beschlossen. Der Gemeinderat will damit einen möglichst guten Start in das neue System ermöglichen. Ziel ist, dass möglichst viele Familien von einem Gutschein profitieren können. Nach der Einführungsphase wird der Gemeinderat die Situation erneut beurteilen. Die Abteilung Bildung, Kultur und Sport wird die betroffenen Eltern und interessierte Personen anlässlich eines Informationsabends im Januar 2020 über die Abgabe der Betreuungsgutscheine informieren.

Das Ferienbetreuungsangebot wird erstmals während der drei Schulferienwochen im Herbst 2020 angeboten. Ab Herbst 2020 wird während acht Wochen Ferienbetreuung angeboten, nämlich während den Sportferien, den Frühlingsferien, der ersten und der letzten Woche Sommerferien und während der Herbstferien. Die Abteilung Bildung, Kultur und Sport wird die Eltern der Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse noch vor den Sommerferien 2020 über das Angebot genauer informieren.

 

Administration Betreuungsgutscheine – befristete, projektbezogene Anstellung

Die Stadt Nidau stellt per 1. August 2020 Betreuungsgutscheine für KiTas aus. Gesuche können ab Januar 2020 eingereicht werden. Damit diese fristgerecht geprüft, ausgestellt und verfügt werden können, bewilligt der Gemeinderat eine auf Ende Juni 2020 befristete, projektbezogene Erhöhung des Beschäftigungsgrades der zuständigen Sachbearbeitungsstelle um 20%.

 

Paradice

Der Gemeinderat schätzt das Angebot einer offenen Eisbahn, welche sowohl von der Nidauer Bevölkerung wie von den Nidauer Schulen genutzt werden kann. Er unterstützt deshalb die Veranstalter der PARADICE mit einem Beitrag von CHF 2‘000.

 

Nachkredit Gesamtverkehrskonzept

Der Gemeinderat genehmigt für das Gesamtverkehrskonzept der Stadt Nidau einen Nachkredit in der Höhe von CHF 10‘000 für die Fertigstellung des Konzepts inkl. Einarbeitung der Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung.

Zum einen sind die Zusatzarbeiten darauf zurückzuführen, dass die Begleitgruppe nachträglich durch die IG Zihlstrasse erweitert und das Gesamtverkehrskonzept mit Überlegungen zur Verkehrsberuhigung der Zihlstrasse ergänzt wurde. Weiter wurden die vom Kanton Bern vorgeschlagenen Sofortmassnahmen bezüglich Ortsdurchfahrt geprüft und Empfehlungen abgegeben. Die Sofortmassnahmen sind anschliessend auch in das Gesamtverkehrskonzept eingeflossen.

Zum anderen liegen die Zusatzkosten für das Gesamtverkehrskonzept an der aufwändigen Startphase. Zusätzliche überregionale Konzepte mussten geprüft und die Neuerungen eingearbeitet werden. Zudem mussten für eine konsolidierte Ausgangslage zusätzliche Daten beschafft und die vorliegenden Messwerte aufwändiger verifiziert und plausibilisiert werden.

Das Gesamtverkehrskonzept ist unter www.nidau.ch/gesamtverkehrskonzept einsehbar. Die öffentliche Mitwirkung findet vom 13. Januar bis zum 12. Februar 2020 statt. Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen
erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind bei der Stadtkanzlei Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau einzureichen, wo die Unterlagen eingesehen werden können (vgl. Medienmitteilung vom 8. November 2019). Ein öffentlicher Informationsanlass findet am Mittwoch, 15. Januar 2020 um 19 Uhr im Schulhaus Balainen (Aula) statt.

 

Genehmigung baurechtliche Teilgrundordnung Guido-Müller-Platz West mit UeO, Anpassung Energievorschriften

Die Änderung des Kantonalen Energiegesetzes wurde am 10. Februar 2019 an der Urne abgelehnt. Vorgesehen waren Verschärfungen im Gebäudebereich, welche in der teilbaurechtlichen Grundordnung Guido-Müller-Platz berücksichtigt wurden. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Folge der Ablehnung des kantonalen Energiegesetzes die Energievorschriften in Art. 307 Abs. 3 Bst. b und c der baurechtlichen Teilgrundordnung Guido-Müller-Platz von Amtes wegen streicht.

 

Abstimmungs- und Wahlausschuss - Mutationen

Infolge von zwei Rücktritten aus dem ständigen Abstimmungs- und Wahlausschuss der Stadt Nidau hat der Gemeinderat folgende Personen als Ersatz gewählt:

-       Selina-Maria Roth, EVP

-       Danièle Hafner, FDP

 

Legislativversammlung

Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der Legislativversammlungen folgender Institutionen zur Kenntnis:

-       Verein seeland biel/bienne

 

Weitere Informationen.

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