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Medienmitteilung - Aus dem Gemeinderat

01.05.2019

Wehrbrücke Port/Brügg: Stadt Nidau fordert Massnahmen

Die Stadt Nidau unterstützt die vom Kanton Bern getroffenen Sofortmassnahmen in Zusammenhang mit der Belastbarkeit der Wehrbrücke Port/Nidau. Hingegen ist die Gemeinde über die Kommunikation dieses Entscheides und das Fehlen von flankierenden Umleitungsmassnahmen irritiert. Deshalb fordert die Stadt Nidau vom kantonalen Tiefbauamt die nötigen Massnahmen betreffend der Verkehrsführung und der Sicherheit im Stedtli Nidau. Ein entsprechendes Schreiben wurde vom Gemeinderat zuhanden des Kantons verabschiedet.

 

Die Stadt Nidau hat zur Kenntnis genommen, dass aus Sicherheitsgründen auf Weisung des kantonalen Tiefbauamts seit Anfang April auf der Wehrbrücke Port/Brügg Tempo 30 und eine Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen gilt. Nidau unterstützt diese Sofortmassnahmen, damit die Sicherheit gewährleistet werden kann. Hingegen hat die Art und Weise der Verhängung von Sofortmassnahmen und der Informationswege zu Irritationen geführt. Als hauptbetroffene Gemeinde der verhängten Sofortmassnahmen hätte es Nidau erwartet, vorgängig offiziell informiert zu werden. Ebenfalls unerfreulich war, dass der Kanton keinerlei flankierende Umleitungsmassnahmen vorgesehen hat. Es muss nun davon ausgegangen werden, dass der gesamte Schwerverkehr durchs Stedtli Nidau fliesst. Insbesondere vor dem Hintergrund der ohnehin ungenügenden Sicherheitsverhältnisse auf dem betroffenen Perimeter in Nidau richtet sich der Gemeinderat in einem Schreiben an das Kantonale Tiefbauamt und fordert folgende umfassende Massnahmen:

  • Als Hauptleidtragende der Sofortmassnahmen wird das Kantonale Tiefbauamt gebeten, basierend auf einer Analyse der Verkehrsflüsse gut durchdachte und grossflächige Umleitungsmassnahmen vorzukehren, um die zusätzliche Verkehrsbelastung für Nidau soweit wie möglich einzudämmen.
  • Des Weiteren wird es als vordringlich erachtet, die Verkehrssicherheit auf dem Perimeter der Hauptstrasse zu verbessern. Dringend sind dabei insbesondere Massnahmen zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit bei der Querung der Hauptstrasse sowie zur Gewährleistung der Sicherheit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf der Brücke über den Nidau-Büren-Kanal. Die Massnahmen sind umgehend anzugehen und umzusetzen.
  • Ferner erwartet werden eine Standortbestimmung und eine klare Vorgehensweise bezüglich des Projekts zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt.
  • Ebenfalls zentral ist die Sicherstellung der Koordination mit den Projekten zur Umgestaltung des Bahnhofgebiets.
  • Nicht zuletzt wird eine Berichterstattung zum Sicherheitszustand der beiden Brücken auf dem Perimeter der Hauptstrasse über den Nidau-Büren-Kanal und die Zihl gefordert, insbesondere ob die Tragsicherheit mit der massiven Zusatzlast gewährleistet ist.
  • Aufgrund der neuen Ausgangslage und der Dringlichkeit der Situation wird es schliesslich als elementar erachtet, den Porttunnel und die neue Kanalbrücke Port-Brügg vorzuziehen und rasch möglichst umzusetzen. Gegebenenfalls könnte es eine Möglichkeit sein, diese im laufenden Dialogverfahren prioritär zu behandeln, um anschliessend, da nicht bestritten, realisieren zu können.

Die veränderte Situation hat ebenfalls Auswirkungen auf das Gesamtverkehrskonzept der Stadt Nidau. Das Projekt hat der Stadtrat im November 2018 genehmigt. Als vordringlich erachtet werden die Verbesserung der Schulwegsicherheit sowie die Verkehrsberuhigung der Quartiere. Eine entsprechende Kreditvorlage für die Umsetzung entsprechender Massnahmen soll dem Stadtrat noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

 

Strafanzeige Amtsgeheimnisverletzung – Sistierung des Verfahrens

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung formell zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern das Verfahren „Strafanzeige Amtsgeheimnisverletzung“ im Januar 2019 mangels konkreter Hinweise auf eine mögliche Täterschaft sistierte. Die Stadt Nidau reichte im November 2017 Strafanzeige ein gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung. Dabei ging es um Informationen, welche im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Fall Abu Ramadan in Presse und Fernsehen veröffentlicht wurden. Einige der veröffentlichten Informationen konnten nur aus vertraulichen Dokumenten der Sozialkommission der Stadt Nidau bzw. der Sozialen Dienste der Stadt Nidau entstammen. Im Verfahren wurde der Emailverkehr der Stadtverwaltung analysiert, die Abteilungsleiterin der Sozialen Dienste sowie die Journalisten der Berichte befragt. Die Staatsanwaltschaft konnte daraus keine konkreten Hinweise zur Identifizierung einer Täterschaft aus dem grossen Kreis an aktuellen und ehemaligen Personen mit Zugang zu den vertraulichen Informationen eruieren, weshalb sie das Verfahren sistiert.

 

Nachkredit Mobiliarbeschaffung Burgerbeunden

Wegen steigenden Schülerzahlen in der Sekundarstufe I wird auf das Schuljahr 2019/20 am Schulstandort Burgerbeunden eine Klasse eröffnet. Für die neue Klasse braucht es neues Mobiliar. Der Gemeinderat bewilligt dafür einen Nachkredit von CHF 30‘000.

 

Nachkredit Honorare

Der Gemeinderat genehmigt einen Nachkredit von CHF 50‘000 für das Konto Honorare externe Berater, Gutachter, Fachexperten. Dies für fachliche Unterstützung und Organisationsaufgaben, damit die Umstrukturierung der Abteilung Infrastruktur sowie deren Aufgabenerfüllung sachgerecht vorangetrieben werden können.

 

Landschaftswerk Biel-Seeland AG – Generalversammlung 2019

Der Gemeinderat nimmt die Geschäfte der nächsten Generalversammlung der Landschaftswerk Biel-Seeland AG zur Kenntnis.

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