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Neue Nutzungsbestimmung im Bereich der Nidauer Altstadt

10.12.2020

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Baurechtliche «Teilgrundordnung Altstadt» genehmigt. Dieses Planungsinstrument ist Teil einer Gesamtortsplanung der Stadt Nidau. Sie ermöglicht Nidauerinnen und Nidauern eine zeitgemässe und sinnvolle Nutzung der vorhandenen Bauten.

Am 16. Oktober 2020 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die baurechtliche «Teilgrundordnung Altstadt» bewilligt. Ab sofort können Baugesuche basierend auf der neuen «Teilgrundordnung Altstadt» verfasst werden.

Die «Teilgrundordnung Altstadt» ermöglicht den Nidauerinnen und Nidauern eine den heutigen Bedürfnissen entsprechende Gebäudenutzung im Bereich der Altstadt. Sie umfasst neue Möglichkeiten im Bereich der Gebäudenutzung und -erweiterung sowie Regelungen im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung. Demzufolge ist es unter anderem Hausbesitzern erlaubt, ihre Dachräume vollständig zu Wohnbereichen auszubauen. Zudem können auf einigen Dächern der Altstadt Solaranlagen angebracht werden, sofern es dem Ortsbild entspricht.

Die «Teilgrundordnung Altstadt» ist Teil einer umfassenden Ortsplanungsrevision der Stadt Nidau. Da die rechtsgültige Ortsplanung über 40 Jahre alt ist und nicht mehr den heutigen Standards entspricht, muss diese von der Stadt Nidau überarbeitet und angepasst werden. Aufgrund der planerischen Komplexität, hat die Stadt in Absprache mit dem Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) beschlossen, die Ortsplanungsrevision in Teilen durchzuführen. Dies soll die planerische Herausforderung vereinfachen und eine öffentliche Mitwirkung und Diskussion sicherstellen. 

Die amtliche Publikation im Nidauer Anzeiger erfolgte am 10. Dezember 2020, resp. im Amtsblatt des Kantons Bern vom 9. Dezember 2020. Die baurechtliche Teilgrundordnung Altstadt tritt am Tag nach der Publikation der rechtskräftigen Genehmigung in Kraft.

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