Stadtratsbeschlüsse vom 20. November 2025
4. Sitzung vom Donnerstag, 20. November 2025, 19:00 Uhr in der Aula Schulhaus Weidteile, Nidau
Anwesend: 29 Mitglieder
Stadtratspräsident: Rubin Michael (Vorsitz)
Stadtratsbüro: Zahnd François, Schwab Martin, Ledermann Philipp, Cura Sacha
Mitglieder: Baumann Markus, Dancet René, Dörig Stefan, Edelmann Sasha, Gabathuler Leander, Geiser Eliane, Kallen Noemi, Kuby Hannah, Induni Paolo, Liechti Hugo, Lützelschwab Rickenbacher Kathleen, Meier Christoph, Meier Hans Peter, Meier Svenja, Münger Tamara, Oehme Marlene, Pauli Pauline, Peter Luzius, Ruef Catherine, Soder Tobias, Stampfli Christian, Stampfli Monika, Volery Tabea, Von Aesch Dominik
Abwesend: Fischer Martin
Vertretung des Gemeinderats
Stadtpräsidentin: Hess Sandra
Mitglieder: Cattaruzza Beat, Egger Tobias, Evard Amélie, Friedli Sandra, Lutz Roland, Schweizer Joel
Beschlüsse des Stadtrats
1. Protokoll der 3. Sitzung vom 18. September 2025 – Genehmigung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 68 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats:
- Das Protokoll der 3. Sitzung vom 18. September 2025 wird genehmigt.
2. Rechnungsprüfung – Wahl externe Revisionsstelle 2026 bis 2029
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Der Stadtrat bestimmt die T+R AG als Revisionsstelle.
- Das Mandat für die externe Revisionsstelle dauert vom 1. Januar 2026 bis zum Ende der Legislaturperiode, d.h. bis 31. Dezember 2029.
3. Liegenschaft Dr. Schneiderstrasse 3 – Sicherung der Gebäudestruktur – Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Abrechnung über das Projekt «Liegenschaft Dr. Schneiderstrasse 3 – Sicherung der Gebäudestruktur» wird genehmigt.
4. Sanierung Pumpwerk Guglerstrasse - Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Abrechnung über das Projekt «Sanierung Pumpwerk Guglerstrasse» wird genehmigt.
5. Sanierung Transformatorenstation Progressia - Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Abrechnung über das Projekt «Sanierung Transformatorenstation Progressia» wird genehmigt.
6. Ersatz der Transformatorenstation Milanweg - Kreditabrechnung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
- Die Abrechnung über das Projekt «Ersatz der Transformatorenstation Milanweg» wird genehmigt.
7. Sanierung Mess-/Schalt- und Transformatorenstation Aalmatten – Abrechnung Restkredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe h der Stadtordnung:
1. Die Abrechnung über den Restkredit «Sanierung Mess-/Schalt- und Transformatorenstation Aalmatten» wird genehmigt.
8. Finanzplan 2025 - 2030 - Kenntnisnahme
- Der Stadtrat von Nidau nimmt gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Stadtordnung den Finanzplan 2025 – 2030 zur Kenntnis.
9. Budget 2026 - Genehmigung
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Reglements über die Übertragung der Aufgaben in den Bereichen Feuerwehr und Gemeindeführung in Katastrophen und Notlagen:
- Die Feuerwehrdienstersatzabgabe für das Jahr 2026 wird auf 10.5 Prozent des einfachen Steuerbetrages festgesetzt.
- Die Ersatzabgabe beträgt mindestens 40 Franken und darf den vom kantonalen Recht festgelegten Höchstsatz nicht überschreiten.
- Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 18 Ja / 11 Nein gestützt auf Artikel 55 Buchstabe e der Stadtordnung und unter Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss Artikel 35 der Stadtordnung:
- Das mit einem Gesamtaufwandüberschuss von 3 741 872 Franken (Allgemeiner Haushalt: 3 722 322 Franken; Spezialfinanzierungen: 19 550 Franken) abschliessende Budget für das Jahr 2026 wird genehmigt.
- Im Jahre 2026 werden folgende Gemeindesteuern erhoben:
a) Auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) das 1,7fache der kantonalen Einheitsansätze.
b) Eine Liegenschaftssteuer von 1,5 ‰ des amtlichen Wertes. - Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
10. Änderung der Rechtsform der Elektrizitätsversorgung Nidau – Überführung in eine Aktiengesellschaft im Mehrheitseigentum der Stadt Nidau
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 21 Ja / 5 Nein / 3 Enthaltungen gestützt auf Artikel 53 der Stadtordnung:
I. Den Stimmberechtigten wird die Zustimmung zu folgendem Beschlussentwurf empfohlen:
Die Einwohnergemeinde Nidau, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrats vom 20. November 2025, gestützt auf Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe b und e der Stadtordnung, beschliesst:
- Die Elektrizitätsversorgung der Stadt Nidau wird auf den 1. Januar 2027 aus der Stadtverwaltung ausgegliedert und in eine initial im vollständigen Eigentum der Stadt Nidau stehende Aktiengesellschaft nach Artikel 620 ff. Obligationenrecht überführt.
- Die Aktiven und Passiven der Elektrizitätsversorgung der Stadt Nidau (ohne öffentliche Beleuchtung) auf der Basis der Bestandesrechnung vom 31. Dezember 2026 gehen per 1. Januar 2027 auf die zu gründende EV Nidau AG über. Die Stadt Nidau erhält dafür eine Beteiligung mit einem Nominalwert von 1 000 000 Franken und ein Aktionärsdarlehen von 3 400 000 Franken.
- Das Reglement über die EV Nidau AG vom 8. März 2026 gemäss Beilage wird genehmigt.
- Das Elektrizitätsreglement vom 8. März 2026 gemäss Beilage wird genehmigt.
- Der Gemeinderat wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche für die Gesellschaftsgründung und den Vollzug der Übertragung von Rechten und Pflichten der Elektrizitätsversorgung auf die zu gründende Gesellschaft erforderlichen rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen und Zessionen abzugeben sowie Grundbuch- und Handelsregisteranmeldungen usw. zu veranlassen.
II. Der Entwurf des Gemeinderats für die Botschaft des Stadtrats an die Stimmberechtigten wird genehmigt und die redaktionelle Bereinigung der im Rahmen der Stadtratsdebatte vorgebrachten Argumente der Mehrheits- und Minderheitsmeinung gestützt auf Artikel 67 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrats an das Ratsbüro übertragen.
11. Neubeschaffung Kommunalfahrzeug - Investitionskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst einstimmig bei einer Enthaltung gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Das Projekt Neubeschaffung Kommunalfahrzeug wird genehmigt und dafür ein Investitionskredit von 230 000 Franken bewilligt.
- Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt.
- Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Dieser wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat kann diese Kompetenz an die zuständige Verwaltungsabteilung delegieren.
12. Temporäre Freiraumgestaltung Bibliotheks-/Bahnhofsplatz - Investitionskredit
Der Stadtrat von Nidau beschliesst mit 9 Ja / 14 Nein / 6 Enthaltungen gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe a der Stadtordnung:
- Die temporäre Freiraumgestaltung des Bibliotheks- und Bahnhofplatzes wird abgelehnt.
13. M 230 Gestaltungskonzept Bibliotheksplatz
Annahme und gleichzeitige Abschreibung mit 21 Ja / 1 Nein / 7 Enthaltungen
14. M 234 Des conditions de travail facilitées pour les professionnels à Nidau
Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion
15. M 235 Une commission des finances pour assurer la santé financière de Nidau
Die Motion wird mit 25 Ja / 4 Nein teilweise angenommen.
- Die Änderung der Stadtordnung wird abgelehnt.
- Es wird eine Finanzkommission im Sinne von Art. 70 ff. der Stadtordnung (SRS 101.1) geschaffen.
16. I 151 Gesunder Sport: neuer Turnhallenboden Beunden
Die Interpellation wird nach Artikel 75 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt.
17. I 152 Illegaler Aufenthalt
Die Interpellation wird nach Artikel 75 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt.
18. I 153 Ewige Baustelle Nidau
Die Interpellation wird nach Artikel 75 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt.
19. Einfache Anfrage «Grünfläche vor dem Feuerwehrmagazin»
Die einfache Anfrage wird nach Artikel 79 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt.
