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Verkehrsmassnahme

25.10.2021

Aufhebung von sechs öffentlichen Parkplätzen der Weissen Zone am Strandweg, Einfahrt Parkplatz Strandbad Nidau und Höhe Werkhof.

Der Gemeinderat der Stadt Nidau verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:

 

Aufhebung von sechs öffentlichen Parkplätzen der Weissen Zone am Strandweg, Einfahrt Parkplatz Strandbad Nidau und Höhe Werkhof.

 

Grund der Massnahme:

Installation schwenkbare Höhenbegrenzung (2.10 m) als Massnahme gegen das illegale Besetzen des Parkplatzes Strandbad durch Fahrende sowie zur besseren Erreichbarkeit der Sammelstelle.

 

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher oder französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers enthalten.

Weitere Informationen.

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