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Gemeinderat - Regierung

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Alle vier Jahre wählen die Stimm- und Wahl-Berechtigten von Nidau ihre Stadtregierung (Exekutive), die sieben Mitglieder des Gemeinderats.

Sechs Mitglieder des Gemeinderats werden im Proporzverfahren gewählt.

Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident wird separat im Majorzverfahren gewählt.


Regieren im Kollegium
Der Gemeinderat ist eine Kollegialbehörde. Das heisst: Die Beratungen sind nicht öffentlich und alle Mitglieder vertreten die Beschlüsse des Gremiums gegen aussen – unabhängig von ihrer persönlichen Haltung. Im Gemeinderat vertreten die einzelnen Mitglieder die Geschäfte aus ihrem Ressort. Bei der Vorbereitung ihrer Geschäfte arbeiten sie mit den entsprechenden Verwaltungsabteilungen zusammen. Die Kompetenzen des Gemeinderates sind in der Stadtordnung festgehalten (Art. 60 bis Art. 66).

 

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