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Interpellation: Verwaltung Bootsplätze und Abbruch Schloss-Strasse 21

19.12.2023
Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 145
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 14.03.2024
Eingereicht am: 14.12.2023
Eingereicht von: Dancet René (GLP)
Mitunterzeichnende:

Cura Sascha, Gabathuler Leander, Ledermann Philipp, Peter Luzius, Soder Tobias

Beschluss Gemeinderat: 20.02.2024
Aktenzeichen:

nid 0.1.6.2 / 7.9

Ressort: Hochbau
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat.

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Welches sind die Beweggründe des Gemeinderates, die Neuorganisation der Bootsplätze, inkl. bauliche- und administrative Massnahmen, im Verlaufe des Jahres 2023 so aktiv und kostspielig voranzutreiben?
  2. Wie viele Bootsabstellplätze (Trockenplätze) standen in der Vergangenheit in Nidau zur Verfügung und wie viele Plätze sollen es zukünftig insgesamt (z.B. inkl. Erweiterung Schloss-Strasse) sein?
  3. Wie wurde das Geschäft (Bootsplätze und Abbruch Schloss-Strasse 21) budgetiert?
  4. Mit welchen Gesamtkosten (Herrichtung aller Flächen, Baumassnahmen, interne/externe Administration und Planung, Abbruch Schloss-Strasse etc.) rechnete der Gemeinderat zum Zeitpunkt des Umsetzungsentscheides (März 2023?)?
  5. Welche Gesamtkosten sind bis Ende 2023 angefallen?
  6. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der im März 2023 angekündigten und per 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzten «Neuen Nutzungsordnung für Bauabstellplätze» und dem im November 2023 angekündigten «Abbruch Schloss-Strasse 21»?
  7. Wurde der Abriss der Schloss-Strasse 21 (insbesondere in Bezug auf die notwendigen Grundlagen wie Abrissbewilligung, Fällen von Bäumen etc.) geprüft und was waren die Ergebnisse dieser Abklärungen?
  8. Kann die gültige Nutzungsordnung (inkl. den in Anhang 1 dargestellten Stellplätzen) ohne Abbruch der Schloss-Strasse 21 umgesetzt werden? Wenn nicht: Aus welchen Gründen wurde der Abbruch nicht im Vorfeld thematisiert und das Geschäft als Gesamtes geplant und dem Stadtrat zum Entscheid vorgelegt?
  9. Nach welchem Verfahren erfolgte die Vergabe der Verwaltung der Bootsplätze? Welche Alternativen wurden geprüft und ggf. aus welchen Gründen abgelehnt?

 

 

Begründung

Im Bieler Tagblatt vom 7. Dezember 2023 wird der Abriss des Pavillons an der Schloss-Strasse 21 und die damit verbundene Geschichte ausführlich dargestellt. Der Artikel wirft kein gutes Licht auf unser «Stedtli». Auffallend ist, dass die Beweggründe der Stadt weniger mit der bisherigen Nutzung (Vermietung) des Pavillons oder mit einer defekten Heizung zu tun haben, sondern vielmehr mit der zukünftigen Nutzung des Areals.

Der Gemeinderat hat dieses Geschäft im laufenden Jahr 2023 an verschiedenen Sitzungen behandelt. Der Stadtrat wurde entsprechend informiert: Im März über die neue Nutzungsordnung für Bootsabstellplätze (Kosten 93'000 CHF), im September über die Vergabe der Verwaltung dieser Abstellplätze und im November über den für die Abstellung der Boote wohl unerlässlichen Abbruch der Schloss-Strasse 21 (Nachkredit von 50'000 CHF).

Es ist nicht ganz einfach, in diesem Geschäft den «roten Faden» zu finden. In einem Geschäft, das nicht in den Legislaturzielen unserer Stadt aufgeführt ist und auch anderweitig nicht als prioritär oder dringlich aufgetaucht ist. Die häppchenweise Information, die Aufteilung in einzelne Entscheide und die Argumentation für den Abbruch der Schloss-Strasse 21 (welcher gemäss Information des Gemeinderates offenbar nicht im Zusammenhang mit der neuen Nutzungsordnung für Abstellplätze steht, sondern mit einem defekten Heizsystem begründet wird) lassen viel Raum für Fragen.

Abschliessend sei erwähnt, dass die Lagerung von Booten in der Wintersaison durchaus auch ein Element der Standortattraktivität darstellt. Die Fragen betreffen daher nicht die Abstellung von Booten, sondern die Art und Weise wie der Gemeinderat dieses Geschäft im laufenden Jahr vorangetrieben hat: Schritt für Schritt und offenbar unter dem Radar von Budget und möglichen Zuständigkeiten des Stadtrats.

 

Antwort des Gemeinderates

 1.    Welches sind die Beweggründe des Gemeinderates, die Neuorganisation der Bootsplätze, inkl. bauliche- und administrative Massnahmen, im Verlaufe des Jahres 2023 so aktiv und kostspielig voranzutreiben?

Die Stadt Nidau verfügt über ungedeckte Trockenplätze (Parzelle 17 und Teil von Parzelle 525) sowie gedeckte Hallenplätze (Alpha-Halle auf der Parzelle 525 und Müllerhalle auf der Parzelle 1252), die als Abstellplätze für Boote und dergleichen genutzt werden. Die Verwaltung der beiden Trockenplätze (Parzelle 17 und Trockenplatz auf Parzelle 525) hat sich für die Abteilung Infrastruktur in den letzten Jahren zunehmend als aufwändig erwiesen. Weil es auf beiden Trockenplätzen keine Markierungen für die Abstellplätze und keine Vorgaben für deren Nutzung gab, konnten Eigentümer ihre Boote und dergleichen nach Belieben abstellen. Mit den Jahren wurde deshalb insbesondere Parzelle 17 unübersichtlich und der Bedarf einer Rechtsgrundlage entsprechend grösser. Darüber hinaus war es der Abteilung Infrastruktur mangels Rechtsgrundlage nicht möglich, beispielsweise bei ungerechtfertigter Nutzung eines Abstellplatzes Massnahmen zeitnah und effizient zu ergreifen (Entfernung eines Bootes etc.). Insbesondere in den letzten Jahren gab es diverse Boote, die ohne entsprechenden Mietvertrag und ohne Bezahlung eines Mietzinses auf der Parzelle 17 abgestellt wurden und teilweise komplett beschädigt waren. Die Eigentümer ausfindig zu machen und entsprechende rechtliche Massnahmen zu ergreifen (insb. die Umplatzierung und teilweise Entsorgung eines Boots), hat unverhältnismässige finanzielle und zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen. Die Abteilung Infrastruktur hat deshalb eine Nutzungsordnung für die beiden Trockenplätze entworfen, welche sachgerecht und klar ist und den Bedürfnissen der Mieter gerecht wird.

Für die Umsetzung der Nutzungsordnung per 01. Oktober 2023 musste die Parzelle 17 vorgängig instand gestellt werden. Dazu waren die Erstellung eines Mergelplatzes im nicht-asphaltieren Bereich sowie die Markierung der eigentlichen Bootsplätze notwendig. Ausserdem wurde der Zaun mit weiteren Toren ergänzt, um die Zufahrt zur Parzelle bzw. zu den jeweiligen Bootsplätzen sicherzustellen. Ansonsten hat der Zaun keine Änderungen erfahren und blieb mehrheitlich unverändert (unveränderte Höhe etc.). Die Kosten im Zusammenhang mit dem Zaun in der Höhe von 5 000 Franken wurden im Jahr 2023 budgetiert. Sämtliche Arbeiten waren für die künftige Nutzung der Parzelle 17 notwendig.

 

2.    Wie viele Bootsabstellplätze (Trockenplätze) standen in der Vergangenheit in Nidau zur Verfügung und wie viele Plätze sollen es zukünftig insgesamt (z.B. inkl. Erweiterung Schloss-Strasse) sein?

Mangels Markierungen gab es bislang keine konkrete Anordnung und damit auch keine konkret vorgegebene Anzahl Bootsplätze. Insbesondere im Sommer wurden auf der Parzelle 17 mehrheitlich Bootsanhänger platziert, welche teilweise sogar gestapelt wurden. Die Anzahl Boote und Bootsanhänger hat in der Vergangenheit ganzjährlich variiert. Gerade wegen dieser unübersichtlichen Situation hat der Bereich Hochbau eine Nutzungsordnung ausgearbeitet. Bis zur Umsetzung der Nutzungsordnung und der Instandstellung der Parzelle 17 haben sich pro Jahr ca. 200 Boote und Bootsanhänger auf der Parzelle 17 befunden.

 

Wie auf dem Anhang zur Nutzungsordnung ersichtlich, befinden sich neu 98 Bootsplätze auf der Parzelle 17. Allerdings werden die Bootsplätze 14 und 15 nicht vermietet, um für eine allfällige Durchführung von Grossveranstaltungen auf dem Expo-Areal die Zufahrt sicherstellen zu können. Auf dem Trockenplatz der Parzelle 525 sind insgesamt 28 Bootsplätze vorgesehen. Sollte die Baracke bestehen bleiben, dann würden nur die 11 Bootsplätze im westlichen Bereich realisiert werden (Bootsplätze Nr. 18-28, vgl. Anhang 1 der Nutzungsordnung).

 

3.    Wie wurde das Geschäft (Bootsplätze und Abbruch Schloss-Strasse 21) budgetiert?

Der Gemein­derat beschloss am 14. März 2023 den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 93'000.00 für die Instandstellung der Parzelle Nr. 17. Diese Instandstellungskosten beliefen sich somit auf mehr als 75 000 Franken (Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a Abs. 1 Gemeindeverordnung) und durften deshalb nicht in das Budget aufgenommen werden. Dafür war ein besonderer Verpflichtungskredit notwendig.

Die am 7. November 2023 beschlossene Ausgabe von CHF 50'000.00 betrifft demgegenüber den Abbruch der Baracke auf der Parzelle Nr. 525. Die Kosten für den Abbruch der Baracke wurden auf 50 000 Franken veranschlagt und liegen damit unter der Aktivierungsgrenze gemäss Gemeindeverordnung. Sie wurden deshalb (als Nachkredit) im Budget bei den Liegenschaften des Finanzvermögens aufgenommen.

Gemeinsam ist den beiden Vorhaben zwar, dass sie der geplanten künftigen Nutzung der Parzellen für Trockenplätze dienen. In diesem Sinn weisen sie einen Zusammenhang auf. Eine flächendeckende Umsetzung der Vorhaben auf beiden Parzellen ist aber keineswegs zwingend. Der Gemeinderat ging denn auch von Anfang an davon aus, dass die Nutzung nicht zwingend an allen vorgesehenen Standorten flächendeckend umgesetzt werden muss. Bereits vor der Instandstellung fanden sich auf Teilen der Parzelle 525 Trockenplätze für Boote. Auch der Nut­zungsordnung Parzellen 17 und 525 vom 14. März 2023 wäre nicht zu entnehmen, dass zwingend beide Parzellen vollständig dieser Nutzung zugeführt werden müssen. Das Vorha­ben betreffend die Parzelle 17 einerseits und das Vorhaben betreffend die Parzelle 525 an­derseits lassen sich grundsätzlich sehr wohl unabhängig voneinander umsetzen.

 

4.    Mit welchen Gesamtkosten (Herrichtung aller Flächen, Baumassnahmen, interne/externe Administration und Planung, Abbruch Schloss-Strasse etc.) rechnete der Gemeinderat zum Zeitpunkt des Umsetzungsentscheides (März 2023?)?

Zum Zeitpunkt des Gemeinderatsentscheids ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass sich die Höhe der Kosten entsprechend dem Geschäft auf 93 000 Franken belaufen. Der Abbruch der Baracke und die damit verbundenen Kosten wurden bereits im Budget berücksichtigt und bewilligt. Für den Vollzug ist gemäss Funktionendiagramm Infrastruktur der Bereich Hochbau zuständig. Welche

 

5.    Gesamtkosten sind bis Ende 2023 angefallen?

Insgesamt belaufen sich alle Kosten im Zusammenhang mit der Instandstellung der Parzelle 17 auf rund 70 000 Franken. Gegenüber dem bewilligten Verpflichtungskredit in der Höhe von 93 000 Franken sind die tatsächlichen Kosten damit deutlich tiefer ausgefallen.

 

6.    Welcher Zusammenhang besteht zwischen der im März 2023 angekündigten und per 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzten «Neuen Nutzungsordnung für Bauabstellplätze» und dem im November 2023 angekündigten «Abbruch Schloss-Strasse 21»?

Die Ölheizung der Baracke ist seit 2021 regelmässig ausgefallen, weshalb mehrfach hohe Reparaturkosten angefallen sind. Anfang 2022 hat sich abgezeichnet, dass das Heizsystem keinen weiteren Winter mehr überleben wird. Ausserdem weist der Öltank diverse Risse auf und darf deshalb nicht mehr betrieben werden.  Eine Reparatur oder der Ersatz durch ein traditionelles Ölheizungssystem ist aufgrund der aktualisierten kantonalen Energiegesetzgebung (Art. 40a KEnG und Art. 20a KEnV mit Anhang 4) nicht mehr erlaubt. Die Option einer Wärmepumpe würde zu erheblich höheren Stromkosten führen. Selbst die Alternative eines Fernwärmeanschlusses würde zusätzliche Investitionen für die notwendigen Anpassungen erfordern. Eine wirtschaftliche Lösung ist kaum möglich und somit unverhältnismässig. Darüber hinaus erfüllt die Liegenschaft die aktuellen energetischen Anforderungen und Standards nicht: Sie verfügt über keine ausreichende Dämmung und die alten Fenster sind energietechnisch ineffizient und marode. Ein Umbau oder eine Sanierung der Baracke, um die erforderlichen Energievorschriften zu erfüllen, würde erhebliche Kosten verursachen und wäre völlig unverhältnismässig. Aufgrund der unzureichenden Heizung und der mangelnden Energieeffizienz drängt sich der Abbruch der Baracke auf. Zeitgleich hat die Abteilung Infrastruktur wegen der chaotischen Verhältnisse auf der Parzelle 17 und dem Trockenplatz auf der Parzelle 525 sowie wegen dem Bedarf nach einer Rechtsgrundlage eine Nutzungsordnung entworfen (vgl. Frage 1). Wegen des ohnehin notwendigen Abbruchs der Baracke hat sich die Frage der künftigen Nutzung der Parzelle 525 gestellt. Eine künftige Nutzung des gesamten Trockenplatzes auf der Parzelle 525 für zusätzliche Bootsplötze würde langfristig zu einer verbesserten Nutzung und Werterhaltung der Liegenschaft beitragen: Zum einen ergeben sich aus der Vermietung von Bootsplätzen ein minimaler Unterhaltsaufwand und eine Reduktion der Instandhaltungskosten des Areals. Zum anderen können durch die Zusammenarbeit mit externen Unternehmen für die Platzbewirtschaftung Personalressourcen gewonnen werden.

Konkret sieht die Nutzungsordnung unter anderem zusätzliche Bootsplätze auf dem Trockenplatz der Parzelle 525 vor. Die beabsichtige neue Nutzung kann aber auch ohne den Abbruch umgesetzt werden: Im Falle eines Abbruchs der Baracke werden sämtliche im Anhang 1 vorgesehenen Bootsplätze auf dem Trockenplatz 525 realisiert. Sollte der Abbruch hingegen nicht erfolgen, würden lediglich die Bootsplätze Nr. 18-28 realisiert und der Anhang entsprechend angepasst werden.

Die Nutzungsordnung wurde nach aktuellem Stand der damaligen Kenntnisse erarbeitet. Der Gemeinderat hat die Nutzungsordnung im Bewusstsein beschlossen, dass im Hinblick auf die konkrete Anzahl Bootsplätze möglicherweise noch Anpassungen erforderlich sind. Der Abbruch der Baracke ist allerdings für die Umsetzung der beabsichtigten Nutzung nicht notwendig.

 

7.    Wurde der Abriss der Schloss-Strasse 21 (insbesondere in Bezug auf die notwendigen Grundlagen wie Abrissbewilligung, Fällen von Bäumen etc.) geprüft und was waren die Ergebnisse dieser Abklärungen?

Ja. Die Abklärungen haben ergeben, dass eine Abbruchbewilligung notwendig ist. Ein entsprechendes Gesuch ist unterdessen eingereicht worden. Im besagten Perimeter befindet sich kein geschützter Baumbestand. Eine entsprechende Bewilligung für das Fällen von Bäumen ist dementsprechend nicht notwendig. Wenn möglich, wird aber auf die Fällung der bestehenden Bäume verzichtet.

 

8.    Kann die gültige Nutzungsordnung (inkl. den in Anhang 1 dargestellten Stellplätzen) ohne Abbruch der Schloss-Strasse 21 umgesetzt werden? Wenn nicht: Aus welchen Gründen wurde der Abbruch nicht im Vorfeld thematisiert und das Geschäft als Gesamtes geplant und dem Stadtrat zum Entscheid vorgelegt?

Vgl. Antwort zu Frage 6. Die Umsetzung der beabsichtigten Nutzung kann auch ohne Abbruch erfolgen, die Nutzungsordnung müsste aber entsprechend angepasst werden. Sollte die Baracke nicht abgebrochen werden, würde sich die Anzahl der Bootsplätze auf dem Trockenplatz der Parzelle 525 von 28 um 17 Bootsplätze reduzieren. Es würden in diesem Fall nur die Bootsplätze Nr. 18-28 erstellt werden. Im Anhang 1 würden die Bootsplätze im Bereich der Baracke entfernt und die Nummerierung der übrigen Bootsplätze im westlichen Bereich angepasst (Neu Nr. 1-11 statt 18-28).

 

9.    Nach welchem Verfahren erfolgte die Vergabe der Verwaltung der Bootsplätze? Welche Alternativen wurden geprüft und ggf. aus welchen Gründen abgelehnt?

Die Verwaltung und Bewirtschaftung der Parzelle 17 wurde im Rahmen eines Pilotprojekts für die Dauer von einem Jahr an die Barkenhafen AG ausgelagert. Grundsätzlich sind für die Verwaltung und die Bewirtschaftung der Parzelle 17 weitere Firmen in Frage gekommen. Die Barkenhafen AG ist deshalb der geeignete Partner, weil im Gegensatz zu den umliegenden Firmen die Vermietung und Verwaltung von Bootsplätzen zum Kerngeschäft der Barkenhafen AG gehört. Gegenüber allen anderen Firmen verfügt sie in diesem Bereich über das beste Knowhow. Darüber hinaus wurden die umliegenden Firmen nicht in Betracht gezogen, weil sie Bootswerfte sind und deshalb einige Mieter der Parzelle 17 gleichzeitig Kunden dieser Firmen sind. Um allfällige Interessenskonflikte zu vermeiden, erscheint die Barkenhafen AG gegenüber den übrigen in Frage kommenden Firmen somit am geeignetsten.

Für die Leistungserbringung wird die Barkenhafen AG mit insgesamt 10 000 Franken entschädigt. Gemäss den gemeindeeigenen beschaffungsrechtlichen Vorgaben im Funktionendiagramm können Aufträge bis zu 30 000 Franken im freihändigen Verfahren vergeben werden.

 

 

 

Vorstoss im Original

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Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 145 Verwaltung Bootsplätze und Abbruch Schloss Strasse 21 22.12.2023

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