Interpellation: Umsetzung LEG EV Nidau
| Vorstossart: | Interpellation |
| Vorstoss-Nr.: | I 154 |
| Richtlinienmotion: | --- |
| Behandlung im Stadtrat: | |
| Eingereicht am: | 20.11.2025 |
| Eingereicht von: | Schwab Martin (SP), Dörig Stefan(GLP) |
| Mitunterzeichnende: |
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| Beschluss Gemeinderat: | |
| Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 9.16 |
| Ressort: | |
| Antrag Gemeinderat: |
Antrag
Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Inwieweit ist das EVN auf die Einführung von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) vorbereitet?
2. Ist das EVN bereit, ab sofort, die für die Planung von LEGs relevanten Informationen (Netztopologie, Anschlusssituationen) gemäss Art. 19g Abs. 3 StromVV zur Verfügung zu stellen?
3. Werden interessierte Organisationen diese Informationen beim EVN via Formular (Excel-csv) abrufen können oder plant das EVN diese zu veröffentlichen (z.B. via LEGhub.ch)?
4. Ist die EVN bereit, ab dem 01.01.2026, die für den Betrieb eines LEG relevanten Informationen (Lastgangwerte) in 15-Minuten-Zeitintervallen gemäss Art. 19g Abs. 4 StromVV digital zur Verfügung zu stellen?
5. Plant das EVN die Daten per Ende Monat (z.B. via SDAT-CH) oder mittels Live-Schnittstellen den LEGs zugänglich zu machen (z.B. via Open Data Portal, via API)?
6. Sind diese geplanten Schnittstellen allenfalls kompatibel mit dem Label SmartGridready?
7. Welche quantitativen Kostenauswirkungen haben die zusätzlichen Messaufwände für LEGs (inkl. Daten zur Verfügung stellen) auf die Netzkosten der EVN?
8. Wie sieht die Strategie für den Datenschutz aus, da hierbei personenbezogene Daten erhoben werden, gemäss Datenschutzgesetz vom 25. September 2020?
Begründung
Diverse Studien stellen der Schweiz für die digitale Souveränität, insbesondere in der kommunalen Verwaltung ein schlechtes Zeugnis aus. Auch die nidauer Verwaltung ist im grossen Masse von Technologien grosser nicht europäischer Konzernen abhängig. Die jüngsten politischen Irritationen haben z. B. Microsoft dazu bewogen gewissen Sourcecode von den USA in die Schweiz zu verschieben, sodass die US-Regierung keinen Zugriff darauf hat. Dies sollte die Anwender umso mehr beunruhigen. Häufig wird nur der Speicherort der Daten berücksichtigt ohne die Software und die IT-Infrastruktur zu berücksichtigen. Bei Cloudanwendungen sind oft nicht einmal die Softwarekonzerne in der Lage den Datenstandort zu bestimmen. Dies verunmöglicht eine datenschutzkonforme Speicherung der Daten. Verantwortlich bleibt dabei der Anwender, in diesem Fall die Gemeinde Nidau. Auch Software funktioniert häufig nicht, wenn sie nicht nach Hause telefonieren kann. Das IP-Telefon bleibt stumm, wenn die Leitung über den Atlantik unterbrochen ist.
Es ist daher eminent wichtig, digital souverän und handlungsfähig zu bleiben, auch in potenziellen Krisenzeiten.
Vorstoss im Original
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| I 154 Umsetzung LEG EV Nidau | 21.11.2025 |
