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Interpellation: Umsetzung LEG EV Nidau

21.11.2025

 

Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 154
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 19.03.2026
Eingereicht am: 20.11.2025
Eingereicht von: Schwab Martin (SP), Dörig Stefan(GLP) 
Mitunterzeichnende:

 

Beschluss Gemeinderat: 17.02.2026
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 9.16
Ressort: Tiefbau und Umwelt
Antrag Gemeinderat: Geht an den Stadtrat.

 

Antrag

Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1. Inwieweit ist das EVN auf die Einführung von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) vorbereitet?

 

2. Ist das EVN bereit, ab sofort, die für die Planung von LEGs relevanten Informationen (Netztopologie, Anschlusssituationen) gemäss Art. 19g Abs. 3 StromVV zur Verfügung zu stellen?

 

3. Werden interessierte Organisationen diese Informationen beim EVN via Formular (Excel-csv) abrufen können oder plant das EVN diese zu veröffentlichen (z.B. via LEGhub.ch)?

 

4. Ist die EVN bereit, ab dem 01.01.2026, die für den Betrieb eines LEG relevanten Informationen (Lastgangwerte) in 15-Minuten-Zeitintervallen gemäss Art. 19g Abs. 4 StromVV digital zur Verfügung zu stellen?

 

5. Plant das EVN die Daten per Ende Monat (z.B. via SDAT-CH) oder mittels Live-Schnittstellen den LEGs zugänglich zu machen (z.B. via Open Data Portal, via API)?

 

6. Sind diese geplanten Schnittstellen allenfalls kompatibel mit dem Label SmartGridready?

 

7. Welche quantitativen Kostenauswirkungen haben die zusätzlichen Messaufwände für LEGs (inkl. Daten zur Verfügung stellen) auf die Netzkosten der EVN?

 

8. Wie sieht die Strategie für den Datenschutz aus, da hierbei personenbezogene Daten erhoben werden, gemäss Datenschutzgesetz vom 25. September 2020?

 

Begründung

Diverse Studien stellen der Schweiz für die digitale Souveränität, insbesondere in der kommunalen Verwaltung ein schlechtes Zeugnis aus. Auch die nidauer Verwaltung ist im grossen Masse von Technologien grosser nicht europäischer Konzernen abhängig. Die jüngsten politischen Irritationen haben z. B. Microsoft dazu bewogen gewissen Sourcecode von den USA in die Schweiz zu verschieben, sodass die US-Regierung keinen Zugriff darauf hat. Dies sollte die Anwender umso mehr beunruhigen. Häufig wird nur der Speicherort der Daten berücksichtigt ohne die Software und die IT-Infrastruktur zu berücksichtigen. Bei Cloudanwendungen sind oft nicht einmal die Softwarekonzerne in der Lage den Datenstandort zu bestimmen. Dies verunmöglicht eine datenschutzkonforme Speicherung der Daten. Verantwortlich bleibt dabei der Anwender, in diesem Fall die Gemeinde Nidau. Auch Software funktioniert häufig nicht, wenn sie nicht nach Hause telefonieren kann. Das IP-Telefon bleibt stumm, wenn die Leitung über den Atlantik unterbrochen ist.

Es ist daher eminent wichtig, digital souverän und handlungsfähig zu bleiben, auch in potenziellen Krisenzeiten.

 

Antwort des Gemeinderates

 

1. Inwieweit ist das EVN auf die Einführung von Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) vorbereitet?

Die Stadt Nidau hat per 1. Januar 2026 einen Rahmenvertrag mit dem ESB abgeschlossen. Darin ist die Abwicklung sämtlicher Eigenverbrauchslösungen einschliesslich Lokaler Elektrizitätsgemeinschaften im Umfang des gesetzlichen Minimums geregelt.

 

2. Ist das EVN bereit, ab sofort, die für die Planung von LEGs relevanten Informationen (Netztopologie, Anschlusssituationen) gemäss Art. 19g Abs. 3 StromVV zur Verfügung zu stellen?

Ja. Die entsprechenden Informationen sind bereits heute online verfügbar unter
https://www.nidau.ch/verwaltung/abteilungen/infrastruktur/tiefbau-und-umwelt/elektrizitaetsversorgung/zev-vzev-und-leg

 

3. Werden interessierte Organisationen diese Informationen beim EVN via Formular (Excel-csv) abrufen können oder plant das EVN diese zu veröffentlichen (z.B. via LEGhub.ch)?

Derzeit ist dies nicht vorgesehen.

 

4. Ist die EVN bereit, ab dem 01.01.2026, die für den Betrieb eines LEG relevanten Informationen (Lastgangwerte) in 15-Minuten-Zeitintervallen gemäss Art. 19g Abs. 4 StromVV digital zur Verfügung zu stellen?

Ja. Das EVN verfügt gemäss Vorgaben über eine Umsetzungsfrist von drei Monaten. Sofern noch keine Smart Meter installiert sind, beträgt diese Frist vier Monate.

 

5. Plant das EVN die Daten per Ende Monat (z.B. via SDAT-CH) oder mittels Live-Schnittstellen den LEGs zugänglich zu machen (z.B. via Open Data Portal, via API)?

Geplant ist eine monatliche Bereitstellung der Daten per Ende Monat über SDAT-CH. Der Datenversand erfolgt über die Plattform von Quickline.

 

6. Sind diese geplanten Schnittstellen allenfalls kompatibel mit dem Label SmartGridready?

Nein. Das lokale beziehungsweise individuelle Energiemanagement bei Endkundinnen und Endkunden erfolgt über Drittanbieter und liegt nicht im Aufgabenbereich des Netzbetreibers.

 

7. Welche quantitativen Kostenauswirkungen haben die zusätzlichen Messaufwände für LEGs (inkl. Daten zur Verfügung stellen) auf die Netzkosten der EVN?

Gemäss regulatorischen Vorgaben sind die Messkosten ab dem Jahr 2026 separat von den Netzkosten auszuweisen. Die entsprechenden Preise sind im Elektrizitäts und Netznutzungstarif 2026 publiziert.

 

8. Wie sieht die Strategie für den Datenschutz aus, da hierbei personenbezogene Daten erhoben werden, gemäss Datenschutzgesetz vom 25. September 2020?

Die eingesetzte Lösung stützt sich auf die Branchenvorgaben des VSE und wurde einer zertifizierten Datenschutzprüfung durch das Metas unterzogen. Zusätzlich besteht zwischen der Stadt Nidau und dem ESB ein Auftragsbearbeitungsvertrag.

 

Geht an den Stadtrat.

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 154 Umsetzung LEG EV Nidau 21.11.2025

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