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Interpellation: Zwangsräumung in Nidau

02.02.2024

 

Vorstossart: Interpellation
Vorstoss-Nr.: I 146
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat:
Eingereicht am: 02.02.2024
Eingereicht von: Stampfli Monika (GLP)
Mitunterzeichnende:

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Beschluss Gemeinderat:
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 8.2
Ressort: Hochbau
Antrag Gemeinderat:

 

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wusste der Gemeinderat resp. ein erweiterter Kreis von Personen aus der Stadtverwaltung von der Wohnsituation von Hans G.?
  2. Bestand ein regelmässiger Austausch mit Hans G.? Falls ja: Institutionalisiert und in welcher Regelmässigkeit?
  3. Bestand ein regelmässiger Austausch mit der Stadt Biel diesbezüglich? Wenn ja, institutionalisiert und in welcher Regelmässigkeit?
  4. Wieviele weitere Menschen leben in Liegenschaften von Nidau, welche nicht angemeldet sind und/oder keine Miete bezahlen?
  5. Werden weitere Menschen von der Stadt Nidau, auch in weiteren Belangen, bevorzugt behandelt?
  6. Wieso kam der Rechtsstaat im Fall von Hans G. nicht zu tragen (Anmeldepflicht / Zahlen einer Miete etc.)?
  7. Von wann bis wann dauerte das Verfahren, um in der Angelegenheit von Hans G. den Räumungsbefehl zu erhalten (Start Anfrage bis zum Erhalt des Räumungsbefehls)?
  8. Was sind die nötigen Argumente, um einen Räumungsbefehl zu erwirken?
  9. Wie teuer ist das Beantragen eines Räumungsbefehls beim Regierungsstatthalteramt?
  10. Wie lange ist ein Räumungsbefehl durchsetzbar und wann wäre der aktuelle Räumungsbefehl abgelaufen?
  11. Welche weiteren Argumente als die des ablaufenden Räumungsbefehls sprachen dafür, dass die Räumung im Dezember und nicht im folgenden Frühjahr durchgeführt wurde?

 

Begründung

Gemäss Zeitungsberichten wurde anfangs Dezember 2023 in Nidau die Zwangsräumung der Wohnsituation von Hans G. eingeleitet. Hans G. scheint seit mehreren Jahren unangemeldet und gratis in einer Immobilie der Stadt Nidau gewohnt zu haben. Diverse Fragen stehen zur Zwangsräumung und der angebotenen Wohnsituation an Hans G. im Raum. In einem Rechtsstaat sollte es auch Platz für Menschen haben, die nicht der «Norm» entsprechen. Die bestehenden Spielregeln sollten aber für alle, für Staat wie auch die betroffenen Menschen möglichst gleich oder zumindest nachvollziehbar sein. Willkür darf in keiner Art und Weise Platz in unserer Stadt haben. Die Frage, ob eine Ausweisung im Winter in diesem speziellen Fall auf Willkür beruhte oder ohne Augenmass durchgeführt wurde, sollen die oben gestellten Fragen erhellen. 

 

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document I 146 Zwangsräumung in Nidau 02.02.2024

Weitere Informationen.

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