Motion: Des conditions de travail facilitées pour les professionnels à Nidau
| Vorstossart: | Motion |
| Vorstoss-Nr.: | M 234 |
| Richtlinienmotion: | --- |
| Behandlung im Stadtrat: | 20.11.2025 |
| Eingereicht am: | 19.06.2025 |
| Eingereicht von: | Pauli Pauline, Zahnd François |
| Mitunterzeichnende: |
Baumann Markus, Edelmann Sasha, Geiser Eliane, Fischer Martin, Gabathuler Leander, Volery Tabea, Kuby Hannah, Liechti Hugo, Meier Hans Peter, Meier Svenja, Oehme Marlene, Schwab Martin, Soder Tobias, Stampfli Christian, Stampfli Monika, Zahnd François |
| Beschluss Gemeinderat: | 28.10.2025 |
| Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 9.6 |
| Ressort: | Sicherheit |
| Antrag Gemeinderat: | Annahme als Richtlinienmotion |
Antrag
Le Conseil Municipal est chargé de modifier le règlement de parking (Nr. 761) et l’ordonnance liée afin de prévoir des cartes de stationnement pour les entreprises ainsi que la possibilité de réserver des places de parc pour les entreprises.
Der Gemeinderat wird beauftragt, das Parkierungsreglement (Nr. 761) und die damit verbundene Verordnung dahingehend zu ändern, dass Parkkarten für Handwerker, Spitex etc. sowie die Möglichkeit, Parkplätze für Unternehmen zu reservieren, vorgesehen werden.
Begründung
Les places de parc ne cessent de diminuer en ville de Nidau. Ainsi, les conditions de travail des artisans et autres professionnels opérant dans notre ville et plus particulièrement au domicile de leur client sont rendues difficiles.
Pour éviter le parking sauvage, à cheval sur un trottoir, et qui met en danger la sécurité de tous les utilisateurs (piétons, vélos, transports publics et autres véhicules), il est demandé à la Ville de Nidau d’introduire une carte de stationnement pour les entreprises et autres acteurs exerçant une activité professionnelle (ex. Spitex) ainsi que d’envisager de réserver des places de parc pour les entreprises.
A l’image des Villes de Bienne ou de Berne, ces macarons réservés aux professionnels permettent aux entreprises de se parquer sur toutes les places de parc de la Ville pour permettre l’exercice de leurs activités. Des limitations et exceptions peuvent néanmoins être prévues. De même, des places de parc adaptées aux besoins des professionnels (plus larges, plus longues) peuvent être prévues à des endroits stratégiques.
Le développement de la présente motion devrait être faite en collaboration avec l’association KMU NIU, afin que la solution envisagée correspond au mieux aux besoins des professionnels.
In der Stadt Nidau gibt es immer weniger Parkplätze. Dadurch werden die Arbeitsbedingungen von Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden, die in unserer Stadt und insbesondere am Wohnsitz ihrer Kunden tätig sind, erschwert.
Um das wilde Parken auf dem Trottoir zu verhindern, das die Sicherheit aller Benutzer (Fussgänger, Velos, öffentliche Verkehrsmittel und andere Fahrzeuge) gefährdet, wird die Stadt Nidau aufgefordert, eine Parkkarte für Unternehmen und andere Akteure, die eine berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Spitex), einzuführen sowie die Reservierung von Parkplätzen für Unternehmen in Betracht zu ziehen.
Nach dem Vorbild der Städte Biel oder Bern ermöglichen diese für Gewerbetreibende reservierten Plaketten den Unternehmen, auf allen Parkplätzen der Stadt zu parkieren, um die Ausübung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. Es können jedoch Einschränkungen und Ausnahmen vorgesehen werden. Ebenso können an strategischen Orten Parkplätze vorgesehen werden, die an die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden angepasst sind (breiter, länger).
Die Ausarbeitung dieses Antrags sollte in Zusammenarbeit mit dem Verein KMU NIU erfolgen, damit die angestrebte Lösung den Bedürfnissen der Berufsleute möglichst gut entspricht.
Antwort des Gemeinderates
1. Formelles
Wie die nachfolgende inhaltliche Beantwortung dieses Vorstosses zeigt, steht für die Umsetzung des vorgebrachten Anliegens nicht die Reglementsanpassung im Vordergrund, sondern die Prüfung der Anordnung von spezifischen Parkplätzen resp. die eingeschränkte Nutzungsberechtigung bestimmter Parkplätze. Deshalb handelt es sich bei der vorliegenden Motion um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.
2. Inhaltliche Beantwortung
Das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Stadt Nidau (Parkierungsreglement; SRS 761.1) bezweckt gemäss Artikel 1 die Verbesserung der Verfügbarkeit von Parkplätzen im gesamten Gemeindegebiet. Dabei werden die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner, der Geschäftsbetriebe und deren Kunden sowie weiterer Benutzenden mit ausgewiesenem Interesse angemessen berücksichtigt.
Artikel 5 des Parkierungsreglements regelt die Bezugsberechtigung von Parkbewilligungen (ehemals Parkkarten, heute digitale Bewilligungen). Demnach besteht für Parkbewilligungen für öffentliche Parkplätze bis maximal einer Woche eine allgemeine Bezugsberechtigung. Die Berechtigung zum Bezug von Parkbewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer über einer Woche richtet sich nach Artikel 5 des Parkierungsreglements und ist in Artikel 4 der Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Stadt Nidau (Parkierungsverordnung, SRS 761.11)
wie folgt konkretisiert:
Anspruch auf eine Parkbewilligung haben
- Personen, die schriftenpolizeilich in der Gemeinde angemeldet sind, für die auf ihren Namen und ihre Adresse eingelösten Motorfahrzeuge;
- Geschäftsbetriebe, die in der Gemeinde ansässig sind, für die auf ihren Firmennamen und ihre Firmenadresse eingelösten Motorwagen.
Weiter kann die Gemeinde Parkbewilligungen ausstellen
- an Geschäftsbetriebe, die in der Gemeinde ansässig sind, für die auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingelösten Motorfahrzeuge, wenn ein eigener privater Parkplatz für das betreffende Fahrzeug fehlt,
- an Geschäftsbetriebe, die in der ganzen Gemeinde tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind, für die auf ihren Firmennamen und ihre Firmenadresse eingelösten Motorfahrzeuge
- an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- und Kantonsverwaltung mit Arbeitsort Nidau, wenn ein begründeter Anspruch auf die regelmässige Fahrzeugbenutzung besteht,
- an Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, sowie Handwerker, welche regelmässig in Nidau zur Berufsausübung tätig sind,
- an Besitzerinnen und Besitzer von Booten mit Liegeplatz in Nidau,
- in weiteren begründeten Fällen.
Demnach stellt die Stadt Nidau bereits heute für Geschäftsbetriebe, Pflegepersonal (u.a. Spitex), Handwerker etc. Parkbewilligungen für die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen aus (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d Parkierungsverordnung). Dieses Anliegen ist somit in den heutigen Rechtsgrundlagen berücksichtigt.
Allerdings verleiht die Parkbewilligung keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Die Parkbewilligungen sind grundsätzlich für alle öffentlichen Parkplätze gültig, mit Ausnahme des Zentrumsbereichs und der Parkplätze Strandbad, Fussballplatz und Barkenhafen, wobei für den Zentrumsbereich in Artikel 6 Absatz 2 der Parkierungsverordnung für Handwerker, Spitex etc. explizit vorgesehen ist, die Parkkarten auch im Zentrumsbereich gelten lassen zu können.
Da die Parkbewilligungen keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz verleihen, kann es vorkommen, dass beispielsweise in Folge von Dauerparkierung durch Anwohnende oder Mitarbeitende von Geschäftsbetrieben in Nidau an einer bestimmten Stelle keine öffentlichen Parkplätze z.B. für die Spitex oder einen Handwerker frei sind.
Ergänzend zu den Parkbewilligungen besteht die Möglichkeit, mit einem sogenannten Signalisationsauftrag öffentliche Parkplätze temporär zu reservieren. Dies wird insbesondere von Privatpersonen bei einem Umzug für Einzeltage genutzt oder von Handwerkern meistens tage- oder wochenweise, wenn diese auf ihr Material oder Werkzeug aus ihrem Geschäftsauto in unmittelbarer Nähe angewiesen sind. Für die Spitex wurde aufgrund der bekannten Herausforderungen eine Sonderregelung mit der Securitas vereinbart. Sofern es in unmittelbarer Nähe feststellbar keinen freien öffentlichen Parkplatz hat, kann die Spitex kurzzeitig ausserhalb der markierten Parkfelder parkieren, ohne eine Parkbusse zu erhalten. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug weder den Verkehrsfluss noch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und als Fahrzeug der Spitex zu erkennen ist (entweder aufgrund der Anschrift oder einer physischen Parkkarte im Fahrzeug).
Insgesamt hat der Gemeinderat aber in Bezug auf die Optimierung des Parkraummanagements den Handlungsbedarf bereits seit längerem erkannt. Gestützt auf das Gesamtverkehrskonzept der Stadt Nidau wird in einem nächsten Umsetzungsprojekt für das gesamte Gemeindegebiet das bestehende Parkraumbewirtschaftungskonzept überprüft sowie Grundsätze des Mobilitätsmanagements erarbeitet. Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 4. Februar 2025 genehmigte der Gemeinderat das Projekt Mobilitäts- und Parkraummanagement und bewilligte für die Jahre 2025 und 2026 einen Verpflichtungskredit von 97 000 Franken. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt über die Spezialfinanzierung «Parkplatzersatzabgaben». Der allgemeine Haushalt wird dadurch nicht belastet. Dieses Projekt entspricht der Massnahme Nr. 61 der Finanzstrategie der Stadt Nidau. Diese Massnahme erzielte in der konsolidierten Bewertung aller Fraktionen mit 3.4 Punkten eine hohe Zustimmung.
Im Rahmen dieses Projekts wird der Gemeinderat in der Gesamtinteressensabwägung Optimierungen prüfen und dabei auch evaluieren, ob und wenn ja an welchen Standorten spezifisch reservierte Parkplätze für bestimmte Nutzungsgruppen sinnvoll wären. Dies auch unter Berücksichtigung, dass diese Parkplätze dann gegebenenfalls anderen Nutzungsgruppen wie Anwohnenden etc. genau an diesem Standort nicht mehr zur Verfügung stehen. In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des heutigen Parkierungsreglements besteht bereits die rechtliche Grundlage für Parkplätze mit eingeschränkter Nutzungsberechtigung. Beispiele aus der heutigen Praxis sind etwa Behindertenparkplätze, Güterumschlag etc. Denkbar wäre auch eine Erweiterung von Zonen mit weissen Parkplätzen. Der Gemeinderat ist sehr bestrebt, pragmatische Lösungen zu erzielen, vom Austausch mit anderen Städten zu profitieren und die Anliegen des KMU einzubeziehen.
Stadtratsbeschluss
Einstimmige Annahme als Richtlinienmotion
Vorstösse um Original
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Motion Des conditions de travail facilitées pour les professionnels à Nidau | 20.06.2025 |
