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Motion: Dringlich: Abbruch des Pavillons an der Schlossstrasse 21 stoppen.

15.03.2024

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 219
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat:
Eingereicht am: 15.03.2024
Eingereicht von: Schwab Martin (SP)
Mitunterzeichnende:

Dancet René

Beschluss Gemeinderat:
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 8.7
Ressort: Hochbau
Antrag Gemeinderat:

 

Antrag

Der Gemeinderat wird beauftragt, den Abbruch des Pavillons an der Schlossstrasse 21 zu stoppen und den Pavillion gewinnbringend zwischenzunutzen. Das Bedarf einer Änderung der Nutzungsordnung.

Das hängige Ausweisungsverfahren CIV 23 4804 (Vollstreckungsverfahren) beim Regionalgericht in Biel der langjährigen Mieter ist umgehend zu sistieren. Die Angebote der Mieter sind vom Gemeinderat auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und mit den Mietern ist eine aussergerichtliche Lösung zu finden.

 

Begründung

Der Pavillon ist für eine wirtschaftliche, kostengünstige und gewinnbringende Zwischennutzung geeignet. Die Beheizung des Pavillons ist durch den Ersatz der bestehenden alten Klimageräten mit energieeffizienten Wärmepumpen-Klimakombigeräten problemlos möglich.

Den langjährigen Mietern (mehr als 20 Jahre) wurde bei Vertragsabschluss eine Zwischennutzung bis zu einer definitiven Überbauung des Areals versprochen.

Mit der Begründung, keine weiteren Investitionen zu tätigen, wurde der Mieterschaft nach Heizungsproblemen im Winter 2021/2022 von der Abteilung Infrastruktur eine Kündigung in Aussicht gestellt. Alle Angebote für eine wirtschaftliche Zwischennutzung der Mieterschaft blieben unbeantwortet oder wurden abgelehnt. Nach der Kündigung im September 2022 wurde ein Erstreckungsgesuch der Mieterschaft bis zum Abriss des Pavillons wegen eines unmittelbar bevorstehenden Abbruchs abgelehnt.

Es ist nicht zielführend, ohne mit der Mieterschaft an einen Tisch zu sitzen, gewinnbringende Angebote auszuschlagen und nur noch über Anwälte zu kommunizieren.

In einer Zwischennutzung sollte möglichst ohne, oder mit geringen Investitionen eine gewinnbringende Lösung gefunden werden. Da der Pavillon für eine Zwischennutzung absolut geeignet ist und von der Mieterschaft sogar eine Miete der kompletten Liegenschaft mit Übernahme aller Unterhalts- und Nebenkosten gemacht wurde, ist es unverständlich, weshalb mit gröseren Investitionen eine andere Zwischennutzung mit weniger Einnahmen angestrebt wird.

In der Antwort auf die Interpellation I145 schreibt der Gemeinderat unter der Frage 8 folgendes: Die Umsetzung der beabsichtigten Nutzung kann auch ohne Abbruch erfolgen, die Nutzungsordnung müsste aber entsprechend angepasst werden.

Deshalb sollte als nächster Schritt eine Anpassung der Nutzungsordnung folgen, damit eine weitere wirtschaftliche, kostengünstige und gewinnbringende Nutzung möglich ist.

 

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 219 Dringlich Abbruch des Pavillions an der Schlossstrasse 21 stoppen. 15.03.2024

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