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Motion: Ersatz alte Bushaltestellen Linie 4 und 6

24.03.2020

Vorstossart:

Motion
Vorstoss-Nr.: M 195
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17. und 18.06.2020
Eingereicht am: 05.03.2020
Eingereicht von: Evard Amélie (FDP), Schneiter Marti Susanne (FDP)
Mitunterzeichnende:

---

Beschluss Gemeinderat: 05.05.2020
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 4.2
Ressort: Hochbau
Antrag Gemeinderat: Annahme als Motion

Antrag

Wir beauftragen den Gemeinderat, im Rahmen der Neuerstellung der fünf Bushaltestellen für die Buslinie 3 auch gleichzeitg die bestehenden Wartehäuschen der Buslinie 4 und 6 zu erneuern.

Wir beauftragen den Gemeinderat folglich:

- Punkt 1, dass im Zuge der Beschaffung für die Busunterstände Linie 3, der Ersatz aller Wartehäuser in Nidau vorzunehmen ist (nach einheitlichem Konzept).

- Punkt 2, für den Fall, dass die Wartehäuser aus Kostengründen etappiert ersetzt werden, die bestehenden Busunterstände kurzfristig und auf pragmatische Art instand gestellt werden. (Putzen-Pinsel-Farbe).

Begründung

Um die neuen Bushaltstellen zu erstellen hat der Gemeinderat neue Wartehäuschen evaluiert. Es ist zu prüfen, ob ein Mengenrabatt ausgehandelt werden kann, wenn weitere drei bis vier Wartehäuschen zum gleichen Zeitpunkt angeschafft werden. Falls dies aus Kostengründen nicht umgesetzt werden kann, sind die bestehenden Wartehäuschen auf pragmatische Art kurzfristig instand zu halten. Da die bestehenden Häuschen sehr ins Alter gekommen sind und teilweise beschädigt wurden, schmeicheln sie dem Ortsbild nicht.

Antwort des Gemeinderates

a)    Formelles

Nach Artikel 49 Absatz 1 der Stadtordnung kann jedes Mitglied des Stadtrats mit einer Motion das Begehren stellen, dass der Gemeinderat dem Stadtrat ein bestimmtes Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten oder des Stadtrats zum Beschluss unterbreitet.

Das Anliegen der vorliegenden Motion liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des kreditkompetenten Organs (Stadtrat oder Gemeinderat), abhängig vom Projekt und der Höhe des beantragten Kredits für dessen Umsetzung. Wie das bereits ausgearbeitete Projekt zeigt, fällt die Kompetenz nach Art. 54, Abs. 1 Bst a der Stadtordnung in die Zuständigkeit des Stadtrates. In dem Sinne wird die Motion als zulässig erachtet. Nachfolgend wird dargelegt, weshalb der Gemeinderat dem Stadtrat die Annahme der Motion beantragt.

b)    Inhaltliche Beantwortung

Der Gemeinderat anerkennt das Anliegen im Vorstoss und ist sich des Handlungsbedarfs bewusst. Die bestehenden Buswartehäuser „Ruferheim“, „Beunde“ (zwei Wartehäuser an der Hauptstrasse südlich Nidau-Büren-Kanal), „Schloss“, „Guglerstrasse“ und „Milanweg“ befinden sich in einem schlechten und unschönen, baulichen Zustand. Der Bereich Hochbau beabsichtigt, diese durch einheitliche Buswartehäuser zu ersetzen. Der nötige Investitionskredit ist im Investitionsprogramm 2020 für die Jahre 2021 bis 2023 bereits eingestellt.

In einer Gesamtbetrachtung soll durch die Auswahl des Buswartehausmodells über das Gemeindegebiet von Nidau ein zeitgemässes und neues Erscheinungsbild entstehen. Auf dem Gebiet der Stadt Biel sind bereits seit Längerem fast alle Buswartehäuser einheitlich gestaltet. Ausnahmen bilden etwa die Buswartehäuser mit historischem Wert bspw. Kreuzweg oder Altstadt Ost. Das Bieler Buswartehausmodell ist aus dem Siegerprojekt eines Architekturwettbewerbs von 1997 (bauzeit architekten Bushaltestellen-System für die Stadt Biel, Anerkennungs-Preis Berner Heimatschutz 2000) entwickelt worden.

Da alle Buslinien von Nidau von den Verkehrsbetrieben Biel bedient werden, ist es naheliegend, das baugleiche Modell auch für Nidau zu prüfen. Das «Bieler Modell» überzeugt sowohl durch ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis, als auch durch seine filigrane und elegante Erscheinung. Zudem hat es sich in Bezug auf Robustheit, Vandalensicherheit, Langlebigkeit und tiefe Unterhaltskosten bewährt.

Es ist vorgesehen, dem Stadtrat gleichzeitig mit der Beantwortung der Motion den erforderlichen Investitionskredit für den Ersatz der Bushaltestellen der Buslinie 4 und 6 zu beantragen. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat die Annahme der Motion. Im Falle einer Annahme soll die Abschreibung zusammen mit der Behandlung des Investitionskredites behandelt werden.

 

Stadtratsbeschluss

Einstimmige Annahme

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M195 Ersatz alte Bushaltstelle Linien 4 und 6 26.03.2020

Weitere Informationen.

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