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Motion: Mise en place d’un radar indicateur de vitesse DSD fixe à la Dr. Schneider-Strasse

21.06.2022
Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 213
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17.11.2022
Eingereicht am: 16.06.2022
Eingereicht von: Pauli Pauline (PRR)
Mitunterzeichnende:

Von Aesch Dominik, Hafner Lukas, Fischer Martin, Zahnd François, Aellig Jessica, Gabathuler Leander, Baumann Markus, Münger Tamara, Oehme Marlene, Ledermann Philipp, Stucki-Steiner Carine, Blösch Paul, Schwab Martin, Meier Christoph, Lützelschwab Käthy, Weibel Daniel 

Beschluss Gemeinderat: 25.10.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 6.4
Ressort: Sicherheit
Antrag Gemeinderat: Annahme als Richtlinienmotion

Antrag

Le Conseil Municipal est prié d’introduire un radar indicateur de vitesse DSD fixe à la Dr.  Schneider-Strasse afin d’assurer la vitesse de 30km/h.

Der Gemeinderat wird gebeten, ein fest installiertes DSD-Geschweindigkeitsradar auf der Dr.Schneider-Strasse einzuführen, um die Fahrer zu sensibilisieren und Tempo 30 zu gewährleisten.

Begründung

Le respect de la vitesse dans la zone 30km/h doit être vérifié. Automobilistes, cyclistes, utilisateurs d’appareils électriques, tous doivent respecter la limitation de vitesse.  Cette rue est un axe très fréquenté, encore davantage durant l’été lorsque la piscine est ouverte.

Les utilisateurs de la route ne sont pas les seuls à utiliser cet axe. La rue du Dr. Schneider est également très fréquentée par les enfants pour se rendre à l’école. Leur sécurité est une priorité. En l’absence de passage piétons, il est primordial que la vitesse des utilisateurs de la route soit respectée pour permettre aux piétons de traverser en sécurité.

Ce genre d’appareil sensibilise les usagers de la route à leur vitesse et permet de renforcer la sécurité sur le chemin de l’école.

 

Die Einhaltung der Geschwindigkeit in der 30km/h-Zone muss überprüft werden. Autofahrer, Radfahrer, Benutzer von E-Scootern, usw, alle müssen sich an die Geschwindigkeitsbe-grenzung halten. Diese Strasse ist eine stark frequentierte Verkehrsachse, inbesondere im Sommer, wenn das Schwimmbad geöffnet ist.

Die Strassenbenutzer sind nicht die einzigen, die diese Achse nutzen. Die Dr. Schneider-Strasse wird auch von Kindern auf dem Weg zur Schule stark frequentiert. Ihre Sicherheit ist eine Priorität. Da in den 30/km/h-Zone die Zebrastreifen grundsätzlich aufgehoben sind, ist es von grösster Bedeutung, dass die Geschwindigkeit durch die fahrenden Verkehrsteilnehmer eingehalten wird, damit die Fussgänger die Strasse sicher überqueren können.

Ein solches Gerät sensibilisiert die Verkehrsteilnehmer und sorgt für mehr Sicherheit auf dem Schulweg. 

 

Antwort des Gemeinderates

 

1) Formelles

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidungsverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

 

2) Inhaltliche Beantwortung

Der Gemeinderat teilt das Anliegen der Motion, dass die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit überprüft werden muss und eine DSD (Digital Safety Display) Geschwindigkeitsanzeige die Verkehrsteilnehmenden sensibilisiert. Deshalb steht bereits seit Beginn der Umsetzung der Verkehrsberuhigungsprojekte eine Geschwindigkeitsanzeige (Smiley) beinahe ununterbrochen im Einsatz, wobei deren Standort ca. alle zwei Wochen verschoben wird. Die Erfahrungen mit der heute im Einsatz stehenden Geschwindigkeitsanzeige und die entsprechenden Datenauswertungen zeigen die Wirkung des Smileys klar auf, insbesondere da dank dem Smiley die Geschwindigkeit bei der Ausfahrtsmessung deutlich tiefer ist als jene der Einfahrtsmessung. Basierend auf den bisherigen positiven Erfahrungen sowie den Bedürfnissen von Seiten Bevölkerung und Politik anerkennt der Gemeinderat das Anliegen, an neuralgischen Punkten wie der Dr. Schneider-Strasse, zusätzliche Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen, die dauerhaft oder mindestens für längere Zeit am entsprechenden Standort im Einsatz bleiben. Entsprechend ist der Gemeinderat bereit, die erforderlichen Schritte an die Hand zu nehmen und beantragt die Annahme des Vorstosses.

Um über die Geschwindigkeitsanzeigen zur Sensibilisierung hinaus Geschwindigkeitsüberschreitungen zu büssen, müssen als Voraussetzung gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 28. September 2001 über die Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen die realisierten Massnahmen spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung überprüft werden. Nach der Einführung von Tempo 30 auf der Dr. Schneider-Strasse im Herbst 2021 wurden die erforderlichen Geschwindigkeitsmessungen in den letzten Wochen und Monaten durchgeführt und die Erfolgskontrolle beim Kanton zur Prüfung eingereicht. Erst wenn die Erfolgskontrolle positiv ausfällt und der Kanton die Zone offiziell abnimmt, können reguläre Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Wenn die angestrebten Ziele nicht erreicht wurden, sind zuerst zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.

Gleichzeitig zur Erfolgskontrolle laufen derzeit basierend auf dem Ressourcenvertrag zwischen der Stadt Nidau und der Kantonspolizei Bern die erforderlichen Abklärungen zu den Möglichkeiten, neben den mobilen Geschwindigkeitskontrollen zusätzlich stationäre Geschwindigkeitskontrollen (Radar) einrichten zu können.

 

Stadtratsbeschluss 

Annahme als Richtlinienmotion mit 29 Ja/1 Enthaltung

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 213 Mise en place d un radar indicateur de vitesse DSD fixe a la Dr. Schneider Strasse 24.06.2022

Weitere Informationen.

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