Motion: Nutzung von elektrischen Miettrottinetts- und Velos auf dem Gemeindegebiet von Nidau ermöglichen
Vorstossart: | Motion |
Vorstoss-Nr.: | M 231 |
Richtlinienmotion: | --- |
Behandlung im Stadtrat: | 18.09.2025 |
Eingereicht am: | 20.03.2025 |
Eingereicht von: | Schwab Martin (SP) und Peter Luzius (SP) |
Mitunterzeichnende: |
Dörig Stefan, Kuby Hannah, Oehme Marlene, Ruef Catherine |
Beschluss Gemeinderat: | 19.08.2025 |
Aktenzeichen: | nid 0.1.6.2 / 9.2 |
Ressort: | Sicherheit |
Antrag Gemeinderat: | Annahme als Motion |
Antrag
Der Gemeinderat wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen und technischen Grundlagen zu schaffen, damit die Nutzung von elektrischen Miettrottinettes- und Velos auf dem Gemeindegebiet von Nidau geregelt und sicher ermöglicht wird.
Begründung
Elektrische Miettrottinetts- und Velos wie jene von z.B. Velospot, haben sich in vielen Städten als praktisches Verkehrsmittel etabliert und werden insbesondere von jungen Menschen, Pendlerinnen und Pendlern sowie Touristen genutzt.
Sie ergänzen den bestehenden öffentlichen Verkehr und können zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs sowie der damit verbundenen Umweltbelastung beitragen.
Derzeit sind die elektrischen Miettrottinetts auf dem Gemeindegebiet von Nidau aufgrund GPS-basierter Sperrzonen nicht benutzbar. Sobald ein solches in das Gebiet von Nidau
eingefahren wird, schaltet es sich automatisch ab. Diese Einschränkung führt zu Frustration bei der Bevölkerung, insbesondere bei jungen Menschen, die diese Fortbewegungsmittel als praktische und flexible Mobilitätslösung schätzen.
Eine geregelte Zulassung von elektrischen Miettrottinetts und die Schaffung von Velospots auf dem Gemeindegebiet ist daher anzustreben. Dabei müssen die Verkehrssicherheit, der Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger sowie die Ordnung im öffentlichen Raum gewährleistet werden.
Fazit:
Die geregelte Zulassung von elektrischen Miettrottinetts und Velos auf dem Gemeindegebiet von Nidau ermöglicht es, das städtische Mobilitätsangebot zeitgemäss zu erweitern. Durch eine sorgfältige Planung und klare Regelungen, kann ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Mobilität geleistet werden, ohne dabei die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu gefährden. Ziel ist es, den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Besuchenden von Nidau eine moderne, nachhaltige und unkomplizierte Mobilitätsoption zur Verfügung zu stellen.
Antwort des Gemeinderates
a) Formelles
Gemäss Artikel 49 der Nidauer Stadtordnung kann jedes Mitglied des Stadtrats mit einer Motion das Begehren stellen, dass der Gemeinderat dem Stadtrat ein bestimmtes Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten oder des Stadtrats zum Beschluss unterbreitet. Der erforderliche Verpflichtungskredit für die Umsetzung des vorliegenden Begehrens fällt basierend auf der aktuellen Kostenschätzung für den Abschluss eines mehrjährigen Vertrags in die Ausgabenzuständigkeit des Stadtrats, weshalb das Anliegen motionsfähig ist.
b) Inhaltliche Beantwortung
Die Voraussetzung für die Einführung eines Velo- und Trottinettverleihsystems in Nidau ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit einem Anbieter. Bereits mit Beschluss vom 19. März 2015 erklärte der Stadtrat ein Postulat für die Erweiterung des Veloverleihsystems nach Nidau erheblich und überwies dem Gemeinderat den Prüfauftrag. Anlässlich der Beratung des Budgets 2017 hat der Stadtrat mit Beschluss vom 24. November 2016 allerdings beschlossen, das im Budget 2017 eingestellte Vorhaben zu streichen und mit Beschluss vom 16. März 2017 wurde das Postulat sodann formell abgeschrieben.
Im Gesamtverkehrskonzept der Stadt Nidau von 2020 wurde die Einführung eines Veloverleihsystems in mittelfristiger Perspektive im Zeithorizont ab 2027 wieder aufgenommen (Massnahmenblatt 9.10 Förderung neue Mobilitätsangebote und -lösungen, S. 91). Im Finanzplan ist die Investition im Jahr 2028 eingestellt. Auch das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Biel-Seeland und das Agglomerationsprogramm Biel/Lyss unterstützen den Ausbau des Bikesharing-Angebots im Agglomerationskern. Subventionsberechtigt sind allerdings ausschliesslich die einmaligen Investitionskosten für die Installation der Stationen. Für ein funktionierendes Verleihsystem schlagen aber insbesondere die nicht subventionsberechtigten jährlich wiederkehrenden Betriebskosten u.a. für den Unterhalt und die Ausgleichslogistik (Rückführung der Velos nach Gebrauch an die beliebtesten Startpunkte) zu Buche. Dies auch deshalb, da die Fahrzeugflotte gemäss dem aktuellen Standard im Eigentum der Betreiberfirma bleiben mit dem Vorteil, dass die Fahrzeuge sowie die Software des Veloverleihsystems stets auf dem neuesten Stand sind, ohne dass für die Gemeinde zusätzlicher Investitionsaufwand anfällt. Gemäss einer aktuellen Marktabklärung ist für den Betrieb der vorgesehenen Stationen in Nidau mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund 50 000 Franken zu rechnen. Die einmaligen Investitionskosten für die Einrichtung der Stationen dürften demgegenüber verhältnismässig gering ausfallen.
Damit die Einführung eines Veloverleihsystems in Nidau als Teil eines zusammengewachsenen Agglomerationskerns Sinn macht, muss sie mindestens mit der Stadt Biel koordiniert erfolgen, idealerweise erfolgt die Einführung in Koordination mit weiteren Gemeinden des Agglomerationskerns. Die diesbezüglichen Abstimmungen mit der Region (Verein seeland.biel/bienne) und der Stadt Biel wurden bereits aufgenommen. Der aktuelle Vertrag der Stadt Biel läuft von 2025 bis 2027. D.h. bei Annahme der Motion müsste die Planung und Durchführung des Beschaffungsverfahrens ab 2026 aufgenommen und dem kreditkompetenten Organ ein entsprechendes Geschäft für einen mehrjährigen Vertragsabschluss im Jahr 2027 unterbreitet werden für die Einführung des Verleihsystems ab 2028.
Den aktuellen Vertrag hat die Stadt Biel mit dem Anbieter PubliBike abgeschlossen, nachdem sich PubliBike und Intermobility (Velospot) im Jahr 2022 zusammengeschlossen hatten. Wie die Stadt Biel im Bericht an den Stadtrat vom November 2024 schreibt, ist PubliBike faktisch der einzige Anbieter, der die spezifischen Voraussetzungen an den Unterhalt und den Betrieb erfüllt. Mit dem neuen Vertrag sollen die bisherigen Defizite ausgeräumt und das bestehende Netz gezielt ausgebaut werden. Zudem ist PubliBike berechtigt, E-Trottinetts ins Netz zu speisen (mit Parkierungspflicht an den Velostationen), die Stadt Biel beteiligt sich jedoch nicht an der Finanzierung des E-Trottinett-Angebots. Im Gesamtverkehrskonzept von Nidau sind Trottinetts nicht vorgesehen. Bei der Annahme der Motion müsste im Rahmen der Umsetzung und der konkreten Beschaffung geprüft werden, ob eine analoge Handhabung wie die Stadt Biel auch für Nidau sinnvoll wäre.
Grundsätzlich steht der Gemeinderat dem Verleih von E-Trottinetts eher skeptisch gegenüber, würde aber ein Verleihsystem mit einem Mix aus Velos und E-Bikes begrüssen. Denn insgesamt ist der Gemeinderat überzeugt, dass ein zukunftstaugliches und regional verankertes Veloverleihsystem für alle von Vorteil wäre. Dies insbesondere mit dem Ziel, dass kurze Distanzen – zu Freizeitzwecken oder für die Fahrt zur Ausbildungsstätte oder zum Arbeitsplatz – vermehrt mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurückgelegt werden. Die hohen jährlichen Betriebskosten belasten allerdings den allgemeinen Haushalt und stehen in einem Zielkonflikt zu den grundsätzlichen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Finanzstrategie. Diesen Zielkonflikt gilt es politisch abzuwägen. Sollte das Anliegen mehrheitsfähig sein, wäre aus Sicht des Gemeinderats der Zeitpunkt ideal, um die Einführung und den Vertragsabschluss per Anfang 2028 aufzugleisen.
Vorstoss im Original
Typ | Titel | Bearbeitet |
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M 231 Nutzung von elektrischen Miettrottinetts und Velos auf dem Gemeindegebiet von Nidau ermöglichen | 21.03.2025 |