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Motion: Quotenlösung Asylwesen

21.11.2019

Vorstossart:

Motion
Vorstoss-Nr.: M 194
Richtlinienmotion: ja
Behandlung im Stadtrat: 17. und 18.06.2020
Eingereicht am: 21.11.2019
Eingereicht von: Lützelschwab Rickenbacher Kathleen (SP)
Mitunterzeichnende:

Bongard Bettina, Deschwanden Inhelder Brigitte, Döhrbeck Michael, Egger Tobias, Kallen Nils, Kallen Noemi, Kast Esther, Kessi Damian, Kessi Valérie, Luchhini-Gutiérrez Olea Maria del Carmen, Romdhani Soumaya, Rubin Michael, Stucki-Steiner Carine

Beschluss Gemeinderat: 18.02.2020
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 1.16
Ressort: Soziales
Antrag Gemeinderat: Ablehnung

Antrag

Die Schweiz soll sich unbedingt an einer Quotenlösung in Europa im Hinblick auf die an europäischen Häfen ankommenden Geflüchteten beteiligen. Es können nicht einzelne Länder die Verantwortung für die Aufnahme und Unterbringung der geflüchteten Menschen übernehmen. Die Gemeinde Nidau soll dem Bund die Bereitschaft zeigen, der Quote entsprechend, einzelne Geflüchtete aufzunehmen.

 

Begründung

Die Zahlen der Asylgesuche in der Schweiz sind stark rückläufig. So wurden im Jahr 2018 knapp über 15' 000 neue Asylgesuche gestellt, was dem tiefsten Wert seit über zehn Jahren entspricht. Auch im Jahre 2019 sind die Zahlen weiterhin rückläufig. Trotzdem sind weltweit Millionen von Menschen auf der Flucht. An den Grenzen Europas riskieren denn auch täglich Menschen ihr Leben, um in Europa ein Asylgesuch stellen zu können.

Seit Anfang 2019 sind laut UNHCR bereits hunderte Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer ertrunken - die Dunkelziffer dürfte weit höher sein. Aus diesen Gründen versuchen NGO’s mit Bootseinsätzen auf dem Mittelmeer das zu übernehmen, was eigentlich die Pflicht des Staates wäre - Menschen in Seenot zu retten. Die Arbeit der NGO 's wird oft verhindert und die Schiffe können nicht in europäische Häfen einlaufen. So mussten 2019 zahlreiche Schiffe teilweise wochenlang mit Geflüchteten an Bord im Mittelmeer verharren.

Es ist nachvollziehbar, dass nicht Länder wie Italien oder Malta alleine die Verantwortung für die Aufnahme und Unterbringung dieser geflüchteten Menschen tragen können. Europa diskutiert derzeit fixe Quoten zur Verteilung der Geflüchteten. Die Schweiz muss ihre Verantwortung übernehmen. Während zahlreiche Menschen auf dem Mittelmeer ertrinken oder nach ihrer Rettung wochenlang auf dem Mittelmeer verharren, werden in der Schweiz mangels Asylgesuchen Asylunterkünfte geschlossen. Die Schweiz verfügt über Infrastruktur und Möglichkeiten, sich an der Aufnahme der Gestrandeten zu beteiligen. Dafür benötigt die Schweiz aber auch Kantone und Gemeinden, die bereit sind, die Personen unterzubringen. Nidau soll sich zur Unterbringung in der Gemeinde anbieten, inbesondere auch, weil Nidau in Besitz von leerstehenden Gebäuden ist. Damit beteiligt sich Nidau nicht nur direkt an der Rettung dieser Menschen, sondern unterstützt auch die primären Ankunftsländer und stellt sicher, dass diese ihr in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiertes Recht auf Einreichung eines Asylgesuchs wahrnehmen können.

 

Antwort des Gemeinderates

a) Formelles

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (Richtlinienmotion). Der Gemeinderat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Gemeinderat.

b) Inhaltliche Beantwortung

Die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden liegt vollumfänglich beim Bund. Die Personen werden nach einem (Quoten-)Schlüssel gemäss Einwohnendenzahlen auf die Kantone verteilt. Der Kanton Bern verteilt die Personen des Asylbereichs auf die Verwaltungsregionen proportional zur Einwohnendenzahl. Eine „Quotenregelung“ für die Kantone und die Verwaltungsregionen des Kantons Bern ist also bereits in Kraft. Entschlösse sich der Bund, sich an einer europäischen Lösung zur Linderung der Not der geflüchteten Menschen zu beteiligen, würde der nationale und kantonale Mechanismus weiterhin spielen. Innerhalb der Verwaltungsregionen zeigt sich allerdings, dass der Anteil an Personen aus dem Asylbereich in Biel und Nidau minim über dem kantonalen Durchschnitt liegt (0.71% versus 0.67%, Bundesamt für Statistik 2018). In den ersten 5-7 Jahren ist der Bund (und Kanton) zuständig für die existentielle Sicherung der Personen im Asylbereich. Nach 5-7 Jahren wechselt die Zuständigkeit für die existentielle Sicherung von Kanton zu den Gemeinden. Zu diesem Zeitpunkt sind immer noch über 80% der Personen auf Sozialhilfeunterstützung angewiesen. Die Direktion Gesundheit Soziales Integration prognostiziert für die Stadt Nidau einen überproportional hohen Anteil an solchen Übertragungen in den nächsten drei Jahren. Eine proportionale Verteilung der Asylsuchenden Personen ist somit auf Kantons- und Bezirksebene erfüllt, und auf Ebene Stadt Nidau mehr als erfüllt.

Zudem zeigte die vom Kanton in Auftrag gegebene Ecoplan-Studie, dass sich ein zu hoher Anteil an Flüchtlingen ganz direkt auf die Sozialhilfequote einer Region auswirkt. Gemäss Studie ist die hohe Sozialhilfequote der Gemeinden Nidau und Biel und anderer Gemeinden des Bezirks Biel auf die Krise der Uhrenbranche, auf daraus resultierend überdurchschnittlich niedrige Mietzinsen zurückzuführen, was wiederum dazu führte, dass diese günstigen Wohnungen in den 80-90-iger Jahren von den Hilfswerken für die Unterkunft von Asylsuchenden und Flüchtlingen genutzt wurden. Eine schwache wirtschaftliche Entwicklung und die Zweisprachigkeit erschwerten die wirtschaftliche Integration dieser Personen. Angesichts der bereits existierenden proportionalen Verteilung auf Kantone und Verwaltungsregionen und aufgrund der in der Ecoplanstudie beschriebenen Zusammenhänge erachtet der Gemeinderat eine Intervention beim Bundesrat als nicht zielführend.

 

Stadtratsbeschluss

Ablehnung mit 14 Nein / 14 Enthaltungen

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 194 Quotenlösung Asylwesen 22.11.2019

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