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Motion: Une commission des finances pour assurer la santé financière de Nidau

20.06.2025

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 235
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 20.11.2025
Eingereicht am: 19.06.2025
Eingereicht von: Pauli Pauline (PRR), Dancet René (GLP) 
Mitunterzeichnende:

Dörig Stefan, Edelmann Sasha, Fischer Martin, Ledermann Philipp, Meier Hans Peter, Oehme Marlene, Peter Luzius, Schwab Martin, Soder Tobias, Stampfli Christian, Stampfli Monika, Zahnd François 

Beschluss Gemeinderat: 20.11.2025
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 9.7
Ressort: Präsidiales
Antrag Gemeinderat: Teilweise Annahme und gleichzeitige Abschreibung

 

Antrag

Le Conseil Municipal est prié de modifier le règlement de Ville afin d’y inclure les bases légales nécessaires à la création d’une commission des finances.  

Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Stadtordnung zu ändern, um die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Finanzkommissions aufzunehmen.  

 

Begründung

La situation financière de Nidau est préoccupante :

-       Le budget présente depuis de nombreuses années un déficit structurel,

-       Les comptes annuels affichent des résultats négatifs,

-       L’endettement atteint un niveau record, entrainant des frais d’intérêts conséquents

-       Les investissements sont reportés faute de capitaux disponibles.

 

Face à ces constats, et pour faire face aux défis financiers à venir, le Conseil municipal a besoin de soutien. La stratégie financière développée ainsi que le groupe de travail Finance constitué ne sont pas suffisants. Seule une commission, avec une base légale, permettrait de soutenir le Conseil municipal et d’avoir une légitimité face au Conseil de Ville.

 

La commission des finances devrait exister au plus vite ; si possible dès la prochaine législature, à savoir au 1er janvier 2026. Ses tâches consisteraient en l’examen du budget, des comptes et du plan financier, et d’accompagner le Conseil municipal dans l’assainissement des finances municipales. Elle émettrait des recommandations à l’intention du Conseil de Ville mais n’aurait pas de pouvoir de décision.

 

Die Finanzlage von Nidau ist besorgniserregend:

- Der Budget weist seit vielen Jahren ein strukturelles Defizit auf,

- Die Jahresrechnungen weisen negative Ergebnisse aus,

- Die Verschuldung erreicht ein Rekordniveau und führt zu hohen Zinskosten,

- Investitionen werden aufgrund des Mangels an verfügbarem Kapital verschoben.

 

Angesichts dieser Feststellungen und um die künftigen finanziellen Herausforderungen zu meistern, benötigt der Gemeinderat Unterstützung. Die entwickelte Finanzstrategie sowie die gebildete Arbeitsgruppe Finanzen sind nicht ausreichend. Nur eine Kommission mit einer gesetzlichen Grundlage würde den Gemeinderat unterstützen und gegenüber dem Stadtrat legitimiert sein.

 

Die Finanzkommission sollte so schnell wie möglich existieren, wenn möglich bereits in der nächsten Legislaturperiode, d.h. ab dem 1. Januar 2026, existieren. Ihre Aufgaben würden darin bestehen, das Budget, die Rechnung und den Finanzplan zu prüfen und den Gemeinderat bei der Sanierung der städtischen Finanzen zu begleiten. Sie würde Empfehlungen an den Stadtrat aussprechen, hätte aber keine Entscheidungsbefugnis.

 

 

Antwort des Gemeinderates

 

 

1. Allgemeines

Bei dem vorliegenden Vorstoss handelt es sich um eine Motion im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats, ggf. der Volksabstimmung.

Mit der Motion M 235 wird verlangt: «Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Stadtordnung zu ändern, um die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung einer Finanzkommission aufzunehmen.»

Der Gemeinderat beantragt, den Vorstoss teilweise anzunehmen, wobei auf eine Verankerung einer Finanzkommission in der Stadtordnung verzichtet werden soll. Stattdessen soll gemäss Art. 70 ff. der Stadtordnung (SRS 101.1) eine nichtständige Kommission eingesetzt werden – als Nachfolgeorganisation der bisher vom Gemeinderat eingesetzten «Finanzgruppe».

 

2. Ausgangslage und bisherige Praxis

Die Frage nach der angemessenen Einbindung des Stadtrats in finanzpolitisch zentrale Prozesse – insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Finanzstrategie und der Konsolidierung der städtischen Finanzen – ist seit geraumer Zeit Gegenstand kontroverser Diskussionen. Das Anliegen, die finanzpolitischen Zielsetzungen auf eine breite politische Abstützung zu stellen, ist nachvollziehbar und wurde durch den Gemeinderat in seinen Zielen für die Legislatur 2022/25 im Kapitel «Steuerung von Aufgaben und Finanzen» aufgenommen. In diesem Zusammenhang beschloss der Gemeinderat am 16. August 2022 die Einsetzung einer Begleitgruppe, welche ihn bei der Erarbeitung der Finanzstrategie unterstützen sollte. In dieser Gruppe ist jede Fraktion mit einem Mitglied vertreten. Die Begleitgruppe wurde als beratendes Organ ausgestaltet und begleitete insbesondere die inhaltliche Erarbeitung einer realistischen und umsetzbaren Finanzstrategie für die Stadt Nidau einschliesslich der Prüfung möglicher Massnahmen zur Zielerreichung. Zur Erinnerung: Die anlässlich der Stadtratssitzung vom 18. September 2025 vom Gemeinderat vorgelegte Finanzstrategie basiert insbesondere auf folgenden Pfeilern:

  • Nettoinvestitionen reduzieren,
  • Aufwand senken,
  • Mehreinnahmen generieren.

Die Strategie bildet die finanzpolitische Leitlinie für die kommenden Jahre.

 

3. Inhalt der Motion M 235

Mit der Motion M 235 wird eine Anpassung der Stadtordnung verlangt, um die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer dauerhaften Finanzkommission zu schaffen. Diese Kommission soll den Gemeinderat in finanzpolitischen Fragen begleiten und insbesondere das Budget, die Jahresrechnung und den Finanzplan vorberaten. Entscheidungsbefugnisse sollen ihr – wie von den Motionärinnen und Motionären vorgesehen – nicht zukommen.

 

4. Haltung des Gemeinderats

Der Gemeinderat steht dem Anliegen einer verstärkten finanzpolitischen Begleitung durch eine parlamentarische Fachkommission grundsätzlich offen gegenüber. Eine solche Kommission kann insbesondere bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Finanzstrategie – einschliesslich der Prüfung von Massnahmen zur Erreichung der finanziellen Zielsetzungen – einen wichtigen Beitrag leisten. Auch bei der Erarbeitung des Budgets, der Analyse der Jahresrechnung und der Beurteilung des Finanzplans kann sie den politischen Meinungsbildungsprozess unterstützen und zur Stärkung der finanzpolitischen Fachkompetenz des Stadtrats beitragen.

Er lehnt die Aufnahme einer solchen Kommission in die Stadtordnung jedoch ab, da diese den grundlegenden Strukturen und Zuständigkeiten vorbehalten ist. Die Stadtordnung soll nicht mit Detailregelungen zu beratenden Kommissionen beladen werden.

Der Gemeinderat schlägt stattdessen vor, eine nichtständige Kommission gestützt auf Art. 70 ff. der Stadtordnung (SRS 101.1) einzusetzen. Diese Lösung gewährleistet die notwendige Flexibilität, ermöglicht eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten (siehe unten) und erlaubt eine sachgerechte Ausgestaltung entsprechend dem konkreten «politischen Bedarf». Die vorgeschlagene Lösung trägt dem Wunsch der Motion Rechnung, ohne in die Stadtordnung eingreifen zu müssen. Damit wird ein pragmatischer Mittelweg gewählt.

Als Kosten fielen insbesondere Sitzungsgelder für die Mitglieder der Kommission sowie für das eingesetzte Administrativpersonal an. Das Präsidium der Kommission würde vom Vorsteher bzw. der Vorsteherin des Ressorts Finanzen übernommen. Die administrative Unterstützung sowie die organisatorische und fachliche Betreuung der Kommission würden durch die Abteilung Finanzen sichergestellt.

 

5. Abgrenzung zur Geschäftsprüfungskommission

Bei der Einrichtung beratender Fachgremien des Stadtrats muss eine klare Abgrenzung zur Geschäftsprüfungskommission (GPK) erfolgen. Nur durch eine präzise und nachvollziehbare Aufgabenverteilung lassen sich Doppelspurigkeiten und Kompetenzüberschneidungen vermeiden.

In diesem Sinne ist sicherzustellen, dass eine allfällige Finanzkommission künftig insbesondere die Massnahmen im Rahmen der Finanzstrategie sowie das Budget, die Jahresrechnung und den Finanzplan zuhanden des Stadtrats berät und entsprechende Empfehlungen formuliert. Die GPK bleibt vorberatendes Organ für Verpflichtungskredite und für die Prüfung der Abrechnungen von Verpflichtungskrediten.

Die gewählten Kommissionsmitglieder sollten idealerweise über Kompetenzen und/oder Fachkenntnisse im Bereich der öffentlichen Finanzen verfügen.

In der Stadt Biel wurde eine ähnliche Kommission temporär geschaffen. Diese hat folgende Aufgaben:

  • Vorberatung des Budgets, der Jahresrechnung und des Finanzplans,
  • Begleitung der Umsetzung der Finanzstrategie,
  • Erarbeitung von Empfehlungen an den Stadtrat.

Die Kommission ist ausschliesslich beratend tätig und verfügt über keine Entscheidkompetenzen.

 

6. Schlussfolgerung und weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat beantragt, den Vorstoss teilweise anzunehmen, wobei auf eine Verankerung einer Finanzkommission in der Stadtordnung verzichtet wird. Stattdessen soll gemäss Art. 70 ff. der Stadtordnung (SRS 101.1) eine nichtständige Kommission eingesetzt werden – als Nachfolgeorganisation der bisher vom Gemeinderat eingesetzten «Finanzgruppe».

Der Gemeinderat wird dem Stadtrat die rechtlichen Grundlagen und weitere Unterlagen zum Beschluss unterbreiten. Die Umsetzung könnte rasch erfolgen, idealerweise bereits anlässlich der Stadtratssitzung im März oder Juni 2026.

 

Stadtratsbeschluss

Die Motion wird mit 25 Ja / 4 Nein teilweise angenommen.

  • Die Änderung der Stadtordnung wird abgelehnt.
  • Es wird eine Finanzkommission im Sinne von Art. 70 ff. der Stadtordnung (SRS 101.1) geschaffen.

 

Vorstösse um Original

Vorstösse um Original
Typ Titel Bearbeitet
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