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Motion: Verkauf Liegenschaft Hauptstrasse 78 ("Guggerhaus")

18.06.2021

 

Vorstossart: Motion
Vorstoss-Nr.: M 205
Richtlinienmotion: Nein
Behandlung im Stadtrat: 16.06.2022
Eingereicht am: 17.06.2021
Eingereicht von:

Leander Gabathuler (SVP)

Mitunterzeichnende:

Markus Baumann, Oliver Grob, Ursula Wingeyer, Roland Rutishauser, Viktor Sauter

Beschluss Gemeinderat: 17.05.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 5.13
Ressort: Präsidiales
Antrag Gemeinderat: Ablehnung

Antrag

  1. Der Gemeinderat soll den Verkauf der Liegenschaft Hauptstrasse 78 (“Guggerhaus”) einleiten, sobald seine städteplanerische/strategische Funktion erfüllt ist.

 

Begründung

Nach dem klaren Volksnein zur Sanierung des Guggerhauses vom 13. Juni 2021 soll der Gemeinderat nun den Verkauf der Liegenschaft einleiten. Das Verdikt ist klar: Die Bevölkerung möchte keine Unsummen Steuergeld für eine Sanierung verpulvern, zumal die Stadt Nidau an anderen Orten Prioritäten für Investitionen setzen sollte, die der breiten Bevölkerung zu Gute kommen. Die Sanierung und Vermietung von Wohnhäusern ist aus unserer Sicht keine Gemeindeaufgabe und eine deutliche Mehrheit der Stimmenden stützte am 13. Juni 2021 dieses Kernargument des Referendumskomitees.

Mit der Neugestaltung der Ortseinfahrt und der Neuerschliessung diverser Parzellen hat das Guggerhaus seinen strategischen Zweck erfüllt, wofür es vor ein paar Jahren auch gekauft wurde. Der Gemeinderat soll nun nach potentiellen Käufern suchen und die Liegenschaft zum Verkauf ausschreiben. Ein Verkauf ca. zum Kaufpreis soll angestrebt werden, sodass die Stadt Nidau zwar wie beabsichtigt über mehrere Jahre hinweg die städtebauliche planerische Freiheit für das Gebiet erworben hat, jedoch unter dem Strich keinen finanziellen Aufwand dafür verbuchen muss und womöglich schaut beim Verkauf sogar ein kleiner Buchgewinn für die Gemeinde heraus. Ein Privater kann dann ein Projekt mit eigenem Geld für das schöne Guggerhaus realisieren.

 

Antwort des Gemeinderates

1. Allgemeines

Die Motionäre verlangen, dass das Guggerhaus an der Hauptstrasse 78 veräussert wird, nachdem das Volk eine Sanierung abgelehnt hat. Aus Sicht der Motionäre hat das Gugger-haus seinen strategischen Zweck erfüllt, nachdem die Erschliessung verschiedener Parzelle gelöst und die Ortseinfahrt neugestaltet ist.

 

2. Erwägungen des Gemeinderats

Ausgangslage

Die Liegenschaft Hauptstrasse 78 (Guggerhaus) befindet sich in der Vorstadt Süd. Die Stadt hat die Liegenschaft im Jahr 2013 erworben, um die Optionen für eine gute Stadtentwicklung im Bereich der südlichen Vorstadt zwischen dem Bahnhof und dem Brückenkopf zum Kanal sichern und die Entwicklung aktiv mitgestalten zu können. Die Stadt besitzt in diesem Peri-meter weitere Liegenschaften. Das Guggerhaus wird im kantonalen Bauinventar als schützenswert eingestuft. Die Liegenschaft ist in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht bewohnbar und sanierungsbedürftig.

Die Stimmbevölkerung hat den Sanierungskredit von 1.465 Mio. Franken am 13. Juni 2021 abgelehnt, nachdem gegen den Kreditbeschluss des Stadtrates das Referendum ergriffen worden war.

Bei seinen Überlegungen zum Umgang mit dem Guggerhaus sowie den weiteren Liegenschaften in der Vorstadt Süd lässt sich der Gemeinderat von verschiedenen strategischen Grundlagen leiten:

  • Kommunale Immobilienstrategie (2021)
  • Städtebauliches Leitbild (2013)
  • Revision der baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» (2021). 

Kommunale Immobilienstrategie

Für die zukünftige Ausrichtung des Immobilienportfolios der Stadt Nidau hat der Gemeinderat am 14. Dezember 2021 eine Immobilienstrategie verabschiedet. Sie legt die Grundsätze und Stossrichtungen zur Erreichung der langfristigen Ziele und der Deckung der immobilienspezifischen Bedürfnisse fest.

Die Immobilienstrategie hält fest, dass die Stadt durch den bewussten Kauf und die gezielte Bewirtschaftung von Grundstücken die Stadtentwicklung langfristig beeinflussen, erwünschte Entwicklungen antizipieren und ermöglichen sowie unerwünschten Entwicklungen entgegenwirken kann.

Die Liegenschaften in der Vorstadt Süd gehören zum Finanzvermögen der Stadt Nidau. Für sie ist gemäss Immobilienstrategie ein Entwicklungskonzept zu erstellen. Die zukünftige Nutzung und deren Bedarf ist zu klären. Das Entwicklungskonzept ist mit den übergeordneten Grundkonzepten und Richtlinien der Stadt Nidau abzustimmen.

 

Stadtentwicklung

Das städtebauliche Leitbild von Nidau setzt den Schwerpunkt auf die Innenentwicklung. Ge-eignete Gebiete sollen prioritär entwickelt werden, während andere Gebiete in ihrem Cha-rakter bewahrt werden. Die Vorstadt Süd gehört zu den bedeutenden Räumen von Nidau: Sie wird als Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiet ausgewiesen, d.h. es handelt sich um ein Gebiet mit neuer Ausrichtung, neuer Qualität und Verdichtung. Das Gebiet liegt an der wichtigen Hauptachse Bahnhof Biel – Altstadt – Brücke Südufer – Port, die aufgewertet und würdig gestaltet werden soll.

Die Revision der baurechtlichen Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» setzt diese Ziele um. Sie wurde am 18. November 2021 vom Stadtrat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Die Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» befindet sich derzeit im Genehmigungsprozess beim Kanton.

Entsprechend ihrer strategischen Bedeutung für die Stadtentwicklung wird die Vorstadt Süd in der Teilgrundordnung «Weiteres Stadtgebiet» als Zone mit Planungspflicht (ZPP) fest-gelegt. Für die ZPP Vorstadt Süd wird gemäss ZPP-Bestimmungen die Realisierung einer qualitativ hochwertigen, dichten Überbauung mit gemischten Nutzungen unter Berück-sichtigung und Weiterentwicklung des heutigen Baubestandes angestrebt. Die gesamte Planung hat insbesondere die neu geplante städtebauliche Situation rund um den Bahnhof Nidau zu berücksichtigen. Mit dieser Regelung sind die Interessen der Stadt in einem ersten Schritt gesichert.

 

Folgerungen für das Guggerhaus

Die Stadt Nidau verfolgt für das Gebiet der Vorstadt Süd ambitionierte Ziele. Sie soll zu einer Visitenkarte auf der Hauptachse zwischen dem Nidau-Büren-Kanal, dem Bahnhof und der Altstadt werden.

Der Gemeinderat will deshalb den Planungsprozess mit hoher Priorität vorantreiben. Er klärt zurzeit das Vorgehen und mögliche Zusammenarbeitsmodelle mit externen Partnern. Als Eigentümerin verschiedener Liegenschaften, unter anderem des Guggerhauses, kann die Stadt ihre Interessen optimal einbringen. Sobald diese Interessen in hinreichender Weise gesichert sind, beabsichtigt der Gemeinderat, das Guggerhaus und allenfalls weitere Liegenschaften im Planungsgebiet der ZPP Vorstadt Süd zu veräussern oder im Baurecht an Baurechtsnehmende abzugeben. Vorbehalten bleibt die Weiternutzung des Guggerhauses oder anderer Liegenschaften mit einer öffentlichen Nutzung oder privaten Nutzung von öffentlichen Interessen. In diesem Fall würde(n) die Liegenschaft(en) ins Verwaltungsvermögen überführt.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist es das Ziel des Gemeinderats, das Guggerhaus zu vermieten. Dies ist einerseits notwendig, um Leerstände, Vandalenakte und Hausbesetzungen zu ver-meiden. Andererseits hat die Stadt ein Interesse daran, Erträge aus den Mietzinseinnahmen zu generieren. Dazu ist jedoch eine minimale Sanierung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich.

Das Haus könnte mit einem einfachen Standard, als Wohnhaus mit Wohnungen im tieferen Preissegment, z.B. an Wohngemeinschaften, oder zur Nutzung an einen in Nidau ansässigen Verein oder eine Organisation, vermietet werden. Ein entsprechender Kreditantrag wird dem finanzkompetenten Organ (vermutlich Stadtrat) zu gegebenem Zeitpunkt unterbreitet.

Der Gemeinderat teilt somit die Meinung der Motionäre insofern, dass das Guggerhaus nach Erreichen der strategischen gemeinderätlichen Zielsetzungen zur Stadtentwicklung, unter Vorbehalt einer geeigneten öffentlichen Nutzung, veräussert oder im Baurecht abgegeben werden soll. Er sieht den Zeitpunkt für diesen Schritt aber noch nicht gekommen, weil die Interessen der Stadt noch nicht hinreichend gesichert sind. Diese sind im anstehenden Prozess der Projektentwicklung und Planung entsprechend zu sichern.

Nach Genehmigung der Zone mit Planungspflicht ist für das Gebiet Vorstadt Süd ein qualitätssicherndes Verfahren (z.B. Studienauftrag nach SIA) durchzuführen. Das Ergebnis ist anschliessend in eine Überbauungsordnung zu überführen. Die Projektentwicklung ist von der Dauer des Planungsprozesses abhängig und auch von den politischen Prozessen und jeweiligen Entscheidungen.

 

Stadtratsbeschluss

Einstimmige Ablehnung

 

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document M 205 Verkauf Liegenschaft Hauptstrasse 78 ("Guggerhaus") 02.02.2022

Weitere Informationen.

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