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Postulat: Richterliche Verbote und bauliche Massnahmen auch auf Parzellen Dritter

07.09.2021

 

Vorstossart: Postulat
Vorstoss-Nr.: P 225
Richtlinienmotion: ---
Behandlung im Stadtrat: 17.03.2022
Eingereicht am: 11.08.2021
Eingereicht von: Oliver Grob (SVP)
Mitunterzeichnende:

Leander Gabathuler (SVP), Ursula Wingeyer (SVP), Markus Baumann (SVP), Roland Rutishauser (SVP), Viktor Sauter (SVP)

Beschluss Gemeinderat: 08.02.2022
Aktenzeichen: nid 0.1.6.2 / 5.18
Ressort: Sicherheit
Antrag Gemeinderat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Antrag

Prüfauftrag: Der Gemeinderat soll die betroffenen Parzellenbesitzer kontaktieren und bitten, dass diese ihre Parzellen ebenfalls mit richterlichen Verboten belegen und baulich sichern sollen.

 

Begründung

Ein 2018 von der SVP eingereichter Vorstoss forderte die Erstellung von richterlichen Verboten und die Ergreifung von baulichen Massnahmen zur Verhinderung bzw. Bekämpfung von illegalen Landbesetzungen von Fahrenden. Zahlreiche Gemeinden haben solche Massnahmen umgesetzt, was nun erfreulicherweise auch Wirkung zeigt. Lange hat sich der Nidauer Gemeinderat um das Problem herum gewindet und damals auch in der Vorstossantwort verlauten lassen, dass richterliche Verbote kaum etwas bringen.

Mit grosser Genugtuung stellen wir fest, dass der Gemeinderat nun endlich für zahlreiche Parzellen, die im Besitz der Stadt Nidau sind, richterliche Verbote erlassen hat (vergl. Amtsanzeiger Nr. 16). Dadurch hat die Gemeinde mehr Mittel in der Hand, bei illegalen Besetzungen Sanktionen auszusprechen. Auch werden an diversen Stellen nun wirksame und kostengünstige bauliche Massnahmen umgesetzt. Das ist positiv und dürfte die allermeisten illegalen Landbesetzungen künftig verhindern.

Allerdings gibt es einige Parzellen, die nicht im Besitz der Stadt Nidau sind sondern z.B. von Ipsach oder Biel. Etwa der Parkplatz bei den Fussballclubs oder das Expo-Areal wurden in der Vergangenheit immer wieder illegal besetzt, was künftig verhindert werden soll. Hier ist Nidau jedoch auf die Mithilfe dieser Parzellenbesitzer angewiesen.

 

Antwort des Gemeinderates

Sowohl für den Parkplatz Erlenweg beim Fussballplatz sowie für das Expo Areal wurde die Massnahme eines richterlichen Verbots bereits getroffen. Beide sind seit Mitte 2021 rechtskräftig. Für die Umsetzung der geplanten baulichen Massnahmen beim Parkplatz Erlenweg ist derzeit das Baubewilligungsverfahren hängig. Bezüglich Expo Areal wird auf die bereits umgesetzten baulichen Massnahmen sowie auf die angenommene Richtlinienmotion M 202 verwiesen.

 

Stadtratsbeschluss

Annahme als Postulat und gleichzeitige Abschreibung mit 19 Ja / 9 Enthaltungen

 

 

Vorstoss im Original

Vorstoss im Original
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document P 225 Richterliche Verbote und bauliche Massnahmen auch auf Parzellen Dritter 02.02.2022

Weitere Informationen.

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