Anschluss- und Abwasserentsorgungsgebühren
Die Wasser- und Abwasserversorgung in der Stadt Nidau wird seit dem 1. Januar 2005 durch den Energie Service Biel/Bienne sichergestellt.
Im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung haben Liegenschaftseigentümer verschiedene Gebühren zu entrichten.
Jede Liegenschaft in der Stadt Nidau muss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein. Im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung haben Liegenschaftseigentümer folgende Gebühren zu entrichten:
- Die Anschlussgebühr wird nur einmal – wenn eine Baute an das Kanalisationsnetz angeschlossen wird – durch die Abteilung Infrastruktur erhoben.
- Die Verbrauchsgebühren werden auf Grund des Abwasseranfalls pro Kubikmeter bemessen.
- Die jährliche Grundgebühr für Regenabwasser bemisst sich nach der entwässerten Fläche.
Detaillierte Angaben zu den Reglementen und Gebühren finden Sie im Abwasserreglement (unter Bauwesen, öffentliche Werke, Energie und Verkehr) in der Rechtssammlung der Stadt Nidau. Unter Dokumente finden Sie das Gesuch um Befreiung von den Abwasserbenützungsgebühren.
Dokumente
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Gesuch Befreiung Abwasserbenützungsgebühren | 26.05.2017 | |
Info Anschlusskosten / einmalige Anschlussgebühren | 05.07.2023 |
Kontakt
Bauverwaltung