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Betreuungsgutschein

Für Eltern, welche in Nidau wohnhaft sind, stellt die Abteilung Bildung, Kultur und Sport (BKS) Betreuungsgutscheine aus.

Betreuungsgutscheine können für den Besuch einer Kindertagesstätte für Kinder ab drei Monaten bis Ende Kindergarten beantragt werden.

Betreuungsgutscheine für die Betreuung durch eine Tagesfamilien-Organisation richten sich nach dem Angebot der Institution.

Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann elektronisch mittels KiBon oder in Papierform gestellt werden.

 

Vorgehen

1. Antrag stellen

2. Vertrag mit einer Kindertagesstätte oder einer Tagesfamilien-Organisation abschliessen.

3. Abteilung BKS prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit und

    stellt den Betreuungsgutschein aus.

 

Betreuungsgutscheine können ab Mitte Februar 2020 für die Periode vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2021 beantragt werden.

 

Weitere Informationen.

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