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Datensperre

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verlangen, dass Ihre Daten nur gezielt und sehr beschränkt an Dritte (Private und offizielle Stellen) weitergegeben werden dürfen.

Im Rahmen von Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede betroffene Person die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.

Mögliche Gründe sind:

  • Schutz vor: Neid, Missgunst, Belästigungen, Neugierde
  • Sicherheitsprobleme
  • Schutz der Privatsphäre

Die Datensperre können Sie mit diesem Formular beantragen. Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte beim Einwohnerschalter der Stadt Nidau ein.

Weitere Informationen.

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