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Einbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.

Die Einbürgerung erfolgt im ordentlichen oder im erleichterten Verfahren.

Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Ehegatten oder Kinder von Schweizer Staatsangehörigen sowie junge AusländerInnen der dritten Generation haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung.

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Dort erhalten Sie die Gesuchsunterlagen sowie alle weiteren Auskünfte.

Staatssekretariat für Migration
Abteilung Bürgerrecht
Quellenweg 6

3003 Bern-Wabern

E-Mail: einbuergerung@sem.admin.ch
Telefon: 058 465 11 11

 

Ordentliche Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Alle Auskünfte erhalten Sie auf der Website vom Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.

Für die Aushändigung der Formulare und weitere Auskünfte sind wir als Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig.
Sie erreichen uns unter 032 332 94 11, einbuergerung@nidau.ch oder am Einwohnerschalter, vorzugsweise mit Terminvereinbarung.

 

Einbürgerungsstatistik

Hier gelangen Sie zu den Einbürgerungsstatistiken ab 2018, sortiert nach ursprünglicher Nationalität, Geschlecht und Alter.

einbürgerungsstatistik
Typ Titel Dokumentdatum
Datei PDF document Einbürgerungsstatistik 2023 17.01.2024
Datei PDF document Einbürgerungsstatistik 2022 16.01.2023
Datei PDF document Einbürgerungsstatistik 2021 19.01.2022
Datei PDF document Einbürgerungsstatistik 2020 26.01.2021
Datei PDF document Einbürgerungsstatistik 2019 29.01.2020
Datei PDF document Einbürgerungsstatistik 2018 29.01.2019

Weitere Informationen.

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