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Gemeinsame elterliche Sorge

Die Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter. Nach Bedarf werden Besuchsrechtsregelungen getroffen, Sorgerecht- und Unterhaltsvereinbarungen mit der Hilfe der Sozialen Dienste erstellt und Vaterschaftsabklärungen durchgeführt.

 

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