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Pflegekinder

Wenn minderjährige Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern leben können und in einer anderen Familie (Pflegefamilie) leben und betreut werden, spricht man von einem Pflegeverhältnis. In solchen Fällen soll eine Instanz eine Aufsicht ausüben und den Kindern wie den Pflegeeltern die nötige Unterstützung vermitteln.

Werden Kinder nur tagsüber fremdbetreut, spricht man von Tageseltern, Tagesmutter oder Tagesvater. Wenn die Kinder auch über die Nacht in der anderen Familie bleiben, spricht man von Familienpflege oder Pflegefamilien (Pflegemutter, Pflegevater).  

 

Pflegekinderaufsicht
Die Pflegekinderaufsicht liegt seit 01.01.2024 bei der Dienststelle für Kinder und Jugendliche (DKJ) der Stadt Biel. Sie berät und beaufsichtigt Pflegefamilien und Tageseltern, wenn minderjährige Kinder ausserhalb ihrer Familie untergebracht werden müssen. Sie arbeitet im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes des Kantons Bern.
Bei auftretenden Problemen werden Pflegefamilien und Tageseltern und Kinder von Fachpersonen beraten. Es wird gemeinsam nach gangbaren Lösungen gesucht. Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen.

 

Pflegefamilien
Pflegeeltern, die ein Kind in Wochen- oder Dauerpflege betreuen, benötigen vor der Aufnahme des Pflegekindes eine Bewilligung des Kantonalen Jugendamtes des Kantons Bern. Bevor eine Bewilligung für die Familienpflege oder einen Tagespflegeplatz erteilt wird, klärt die Pflegekinderaufsicht die Eignung ab. Später unterstützt die Aufsicht die Betroffenen bei der Platzierungsvorbereitung sowie bei der Ausarbeitung des Pflegevertrages. Sie begleitet und überwacht das Pflegeverhältnis.
Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob die Eltern die Platzierung von sich aus vorgenommen haben oder ob die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Platzierung angeordnet hat.

Tageseltern
Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber (ohne Übernachtung) in ihrem Haushalt betreuen, müssen dies dem Kantonalen Jugendamt melden. Die Tageseltern werden von der Pflegekinderaufsicht begleitet und beaufsichtigt.

Vermittlung von Tageseltern
Wenn Sie daran interessiert sind, ein Angebot als Tagesmutter bzw Tagesfamilie zu machen, setzen Sie sich bitte direkt mit der Fachstelle Pflegekinder der Stadt Biel in Verbindung. Dort werden Sie beraten und informiert über die notwendigen Bewilligungen. 

Weitere Informationen.

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