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Steuern

Die Haupteinnahmequelle der Stadt Nidau sind die Erträge aus den Steuern von natürlichen und juristischen Personen. Entsprechend sorgfältig kümmern wir uns um alle Anliegen und Aufgaben im Zusammenhang mit den Steuern.

Steuererklärung abgeben
Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai. Die Steuererklärung können Sie persönlich abgeben oder uns per Post senden.

Fristverlängerung beantragen
Für Fristverlängerungen ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig. 

Mahngebühr

Wenn sie die Eingabefrist überschreiten, kostet dies eine Gebühr von CHF 60.-

Veranlagung und Inkasso
Die Prüfung, Berechnung und Rechnungsstellung erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Bei Fragen zur definitiven Veranlagung, der Nachbestellung von Steuerformularen, der Steuerrechnung oder bei Zahlungsverzug wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Verwaltung (Adresse siehe rechts unten).

Steuererlass und Bedürftigkeit Art. 41 StG
Bei dauerhafter finanzieller Notlage, gibt es die Möglichkeit um Steuererlass oder bei Bedürftigkeit gemäss Art. 41 StG, das steuerbare Einkommen auf Null zu setzen.

Steuerregister
Wir führen auch das Steuerregister der Gemeinde. Dies beinhaltet die Abklärungen über den steuerrechtlichen Wohnsitz sowie die Nachführung von Mutationen wie Zu- bzw. Wegzüge, Zivilstandsänderungen, Namensänderungen und Todesfälle.

 

Steuerverwaltung Stadt Nidau
Schulgasse 2, 2560 Nidau
032 332 94 25
 

Kontakt:

Loïc Wessner

Sachbearbeiter Steuern

Kantonale Steuerverwaltung
Dienstleistungszentrum Seeland
Bahnhofplatz 10, 2501 Biel

Bereich Veranlagung und Inkasso
Telefon         031 633 60 01
Internet        www.sv.fin.be.ch
Mail             

Weitere Informationen.

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