Navigieren auf Nidau

Logo

Benutzerspezifische Werkzeuge

Inhalts Navigation

Umsetzung 1. Etappe

Zwischen der Dr. Schneiderstrasse und der Hauptstrasse sowie der Zihlstrasse wurde im Sommer 2020 eine Tempo-30-Zone eingeführt und auf der Dr. Schneiderstrasse verkehrlich flankierende Massnahmen umgesetzt. 

Die Einführung der Tempo-30-Zone und die flankierenden Massnahmen in Nidau West basieren auf dem Entscheid des Stadtrats vom November 2019. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Verkehr in diesem Teil von Nidau zu beruhigen und mehr Sicherheit, insbesondere auch für Kinder auf ihrem Schulweg, zu schaffen.

 

Massnahmen:

  • Auf der Dr. Schneiderstrasse wurden bei den Fussgängerstreifen an den Knoten Weyermattstrasse, Strandweg und der Brücke Einengungen geschaffen. Somit werden die Strassenquerungen deutlich verkürzt und die Sichtbarkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht.
  • Auf der Dr. Schneiderstrasse werden ausserdem verkehrsberuhigende Leitpfeile eingesetzt.
  • Auf dem Strandweg wurde gegenüber dem Spielplatz ebenfalls eine Einengung geschaffen, um die Querungssicherheit zu erhöhen. Poller sorgen für eine zusätzliche Sensibilisierung bei den neuralgischen Punkten.
  • Ausserdem wurde auf dem Strandweg auf der Seite ohne Trottoir eine sandgelbe Farbfläche zur Erhöhung der Verkehrssicherheit markiert.
  • Die heute unklaren Vortrittsregelungen bei den Knoten Knettnauweg und Stadtgraben, Balainenweg und Turmweg sowie Balainenweg und Rönnerweg werden durch Rechtsvortritte ersetzt.
  • Bei den Knoten Schulgasse und Stadtgraben sowie Mittelstrasse und Stadtgraben werden zur Vereinheitlichung innerhalb der Zone ebenfalls neu Rechtsvortritte eingeführt.

 

Fussgängerstreifen, wo nötig

Grundsätzlich muss gemäss Bundesverordnung in einer Tempo-30-Zone auf Fussgängerstreifen verzichtet werden. Die Unfallstatistiken und Erfahrungen zeigen klar auf, dass die Sicherheit in Tempo-30-Zonen erhöht wird, da die tiefere Geschwindigkeit zu ruhigerem Fahrverhalten führt und es weniger Unfälle gibt. Besonders Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Fahrradfahrende sind sicherer unterwegs. Es gilt folgende Regel: Fussgängerinnen und Fussgäner können überall die Strasse überqueren, sie haben aber keinen Vortritt.

Die Einführung dieser Tempo-30-Zone ist die Umsetzung der 1. Etappe des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Nidau.

download
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document Übersichtsplan Tempo-30-Zone 03.07.2020

Weitere Informationen.

Fusszeile