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Kindes- und Erwachsenenschutz

Auftrag und Vorgehen

Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Bereichs Kindes- und Erwachsenenschutz sind für Kinder, Jugendliche, deren Eltern und für Erwachsene der Gemeinden Nidau, Port, Twann-Tüscherz und Ligerz da, die aufgrund ihrer gesundheitlichen oder persönlichen Situation Unterstützung benötigen. Die Ursachen der Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige oder körperliche Behinderung oder eine psychische Erkrankung.

Mit anderen Worten, wenn jemand nicht oder ungenügend in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu besorgen oder seine Rechte wahrzunehmen, springen wir ein:

  • wir beraten
  • wir machen Abklärungen für die Behörde (KESB)
  • wir führen Mandate (meist Beistandschaften)

Unsere Fachleute helfen mit, Lösungen zu finden und gute Bedingungen für das weitere Zusammenleben zu schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der Betroffenen sowie deren Aktivierung und Stärkung. Alle Mitarbeitenden des Bereichs Kindes- und Erwachsenenschutz unterliegen dem Amtsgeheimnis und der Schweigepflicht.

 

Grundsätze

Der Kindes- und Erwachsenenschutz richtet sich nach folgenden Prinzipien:

  • Achtung der individuellen persönlichen Situation
  • Bedarfsabhängige und umfassende Beratung, Begleitung sowie Unterstützung
  • Achtung des Selbstbestimmungsrechts
  • Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

 

Kindesschutz, Unterhaltsregelung und Vaterschaftsabklärungen

Aufgabe des Kindesschutzes ist es, Gefährdungssituationen abzuklären und gefährdete Kinder im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mit geeigneten Massnahmen zu schützen. In den Unterstützungsprozess werden Kinder, deren Eltern und andere Angehörige oder Bezugspersonen miteinbezogen. Zu den stützenden Massnahmen gehören Beratung und Beistandschaft. Falls nötig wird eine familienexterne Hilfe eingerichtet.

Im Rahmen der (gemeinsamen) elterlichen Sorge sind wir den Eltern nach Bedarf bei einer Besuchsrechtsregelung, bei einem Abschluss einer Sorgerecht- und Unterhaltsvereinbarung oder bei einer Vaterschaftsabklärung behilflich.

 

Pflegekinder und Adoption

Pflegekinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Die Aufsicht in unserem Zuständigkeitsgebiet wird seit dem 01.01.2024 im Auftrag der kantonalen Behörde (Kantonales Jugendamt des Kantons Bern)  durch die Fachstelle Pflegekinder der Stadt Biel (Dienst für Kinder und Jugendliche) ausgeübt. Sie steht Pflegefamilien, Tageseltern, Eltern und den betroffenen Kindern unterstützend zur Seite. 

 

Erwachsenenschutz

Wenn jemand nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln, braucht es eine Vertretung. Im Rahmen des Erwachsenenschutzes wird als Massnahme zur Hilfe und zum Schutz meist ein Beistand oder eine Beiständin ernannt.

 

Beistandschaften

Wenn niemand aus dem Umkreis der betroffenen Person die Aufgabe als Beistand oder Beiständin übernehmen kann, führen unsere Fachleute im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) diese Beistandschaften. Ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen, beraten, begleiten und vertreten betroffene Personen und deren Angehörige.

Die Beistandschaften werden durch die Behörde angeordnet, um schutzbedürftigen Personen die notwendige Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Für Kinder und Jugendliche, die nicht unter elterlichen Sorge stehen, wird ein Vormund als gesetzlicher Vertreter ernannt.

Neben den Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen des Bereichs Kindes- und Erwachsenenschutz der Stadt Nidau führen auch Privatpersonen Mandate. Eine Fachperson aus unserem Bereich ist für die Rekrutierung, Ausbildung, Beratung und Unterstützung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern (priMa) zuständig.

 

Gefährdungsmeldungen

Wenn der Verdacht auf Gefährdung des Kindes- oder Erwachsenenwohles besteht, kann bzw. muss eine Gefährdungsmeldung gemacht werden. Die Gefährdungsmeldung kann bei unserem Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutz oder direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) gestellt werden. Die Behörde prüft und entscheidet, ob ein Abklärungsverfahren eröffnet werden muss. Sofern angezeigt, wird unser Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutz mit der Durchführung einer Sozialabklärung beauftragt.

 

Weiterführende Links / Downloads:

 

Kontakt

Noemi Maron

Bereichsleiterin

Weitere Informationen.

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