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Unterhaltsbeiträge / Alimente

Fachstelle für Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

Bild Legende:

Unterhaltsbeiträge werden in behördlich genehmigten Verein-
barungen oder in Scheidungsurteilen festgelegt und werden
oft auch als Alimente bezeichnet.

Wir sind zuständig für die Alimentenhilfe für Personen mit
Wohnsitz in den Gemeinden Nidau, Aegerten, Bellmund,
Brügg, Ipsach, Ligerz, Mörigen, Port, Schwadernau, Studen,
Sutz-Lattrigen und Twann-Tüscherz.

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimente)

Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Die Gesuche um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder werden in Abhängigkeit der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, beurteilt. Der Bevorschussungsanspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. Unsere Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen bietet Unterstützung bei der Einreichung der Gesuche und ist zuständig für deren Bewilligung.

Inkassohilfe

Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Unsere Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leistet Hilfe bei der Durchsetzung und dem Inkasso von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Erwachsene.

Anmeldeformular
Typ Titel Bearbeitet
Datei PDF document Anmeldeformular Inkassohilfe und Bevorschussung 11.09.2018

Kontakt

Monika Valentino

Leiterin Fachbereich IBU

Franca Bivetti

Sachbearbeiterin Unterhaltsbeiträge

Susanne Zurbriggen

Sachbearbeiterin Unterhaltsbeiträge

Spezielle Öffnungszeiten

Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Freitag geschlossen

Ausserhalb dieser Zeiten sind Besprechungen nach telefonischer Vereinbarung möglich
(032 332 94 84).

 

Weitere Informationen.

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