Unterhaltsbeiträge / Alimente
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen auf Grund eines bestehenden Unterhaltstitels zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Die Gesuche um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder werden in Abhängigkeit der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, beurteilt. Der Bevorschussungsanspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. Unsere Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen bietet Unterstützung bei der Einreichung der Gesuche und ist zuständig für deren Bewilligung.
Inkassohilfe
Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Unsere Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leistet Hilfe bei der Durchsetzung und dem Inkasso von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Erwachsene.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Anmeldeformular Inkassohilfe und Bevorschussung | 07.05.2024 |
Weiterführende Links
- Bundesamt für Statistik: Preise
- Bundesverwaltung admin: Landesindex der Konsumentenpreise
Kontakt
Leiterin Fachbereich IBU
Sachbearbeiterin Unterhaltsbeiträge
Sachbearbeiterin Unterhaltsbeiträge