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Hundetaxe

Alle Hunde der in Nidau wohnhaften Bürger, müssen beim Einwohnerschalter an- bzw. abgemeldet werden.

Anmeldung
Die Anmeldung können Sie persönlich oder Online  vornehmen. 

Abmeldung
Die Anmeldung können Sie persönlich, telefonisch oder Online vornehmen.

Hundetaxe
Die Hundesteuer beträgt CHF 113.- und wird per Stichtag 1. August in Rechnung gestellt, sofern das Alter des Hundes 6 Monate übersteigt. Mutationen zur Hundehaltung sind der Gemeinde mitzuteilen.

Mikrochip
Das chippen von Hunden ist in der Schweiz obligatorisch. Welpen müssen innert 3 Monaten mit einem Chip gekennzeichnet werden. Diese dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Die Tierärzte übernehmen auch die Meldung des Hundes an die zentrale Datenbank AMICUS. Hundehaltende sind verpflichtet, Halterwechsel oder das Ableben des Hundes zu melden: 
Amicus (Link Amicus) oder Tel. +41 848 777 100

Befreiung und Verminderung der Hundetaxe
Von der Hundesteuer sind Blindenführ-, Therapie-, Rettungs- und Assistenzhunde befreit.
Für AHV/IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen beträgt die Hundetaxe CHF 56.50.

Ausführen von Hunden
Wenn Sie Hunde ausführen, gilt es zu beachten:

  • Pro Person dürfen nicht mehr als drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden.
  • Es gilt das Prinzip: «Wer ein Tier führt, muss es ständig unter Kontrolle haben».
  • Maulkorbpflicht: Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
  • Der Hundekot ist jederzeit korrekt zu entsorgen. Wer den Hundekot liegen lässt, macht sich strafbar.
  • Es gilt ein Leinenzwang in gewissen Zonen und Situationen.
  • Es gilt ein Hundeverbot an gewissen Orten.
  • Vermeiden Sie Lärmbelästigungen.
  • Beachten Sie die richterlichen Verbote auf Privatgrund.
  • Beachten Sie die Jagd und Wildtiere
  • Beachten Sie das Hundegesetz Kanton Bern.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Deckungssumme beträgt mindestens 3 Mio. Franken.

Tollwutimpfung
Die Impfung ist nur obligatiorisch bei Reisen ins Ausland.

Sachkundenachweis (SKN)
Der SKN-Kurs ist gemäss Bundesratsentscheid ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr obligatorisch.

Weitere Informationen zu Hunden
Information zum Hundegesetz im Kanton Bern
Abschaffung SKN Obligatorium
Häufige Fragen

Weitere Informationen.

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