Verkehrsmassnahme Zubringerregelung
Der Gemeinderat von Nidau verfügt gestützt auf den Entscheid der Stimmberechtigten vom 13. Februar 2022 und auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende Verkehrsmassnahme:
Einwohnergemeinde Nidau
Einführung einer Zubringerregelung mit Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder für die Mittelstrasse, Abschnitt Stadtgraben bis Hauptstrasse.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel/Bienne erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten (Art. 32 VRPG).
Gemeinderat Nidau